Wien (OTS) – Die AK Wien unterstützt das Engagement gegen Steuer- und
Sozialbetrug
von Finanzminister Markus Marterbauer und des Amts für
Betrugsbekämpfung.
Gleichzeitig mahnt sie wirksame Strafen und weitere strukturelle
Reformen ein, um Steuer- und Sozialbetrug durch Unternehmen
erfolgreich bekämpfen zu können. Denn die Schäden sind enorm: Allein
in der Baubranche verursacht Sozialbetrug laut Finanzpolizei rund 350
Millionen Euro pro Jahr. Betriebe, die Beschäftigte beim AMS
„zwischenparken“, belasten die Arbeitslosenversicherung mit rund 700
Millionen Euro jährlich. Dazu kommen etwa 40 Millionen unbezahlte
Mehr- und Überstunden – Lohnraub in Milliardenhöhe.
Praxis zeigt: Lohnbetrug immer öfter Geschäftsmodell
AK Chefjurist Ludwig Dvořák: „ Unsere Beratungspraxis zeigt ganz
deutlich, dass immer mehr Unternehmen Lohnbetrug zum Geschäftsmodell
machen. Aus unserer Sicht ist klar: Wer betrügt, muss zahlen. Wer
solche Methoden anwendet, darf nicht mit Samthandschuhen angefasst
werden. Denn die Rechnung dafür zahlen andere – die
Arbeitnehmer:innen, die um ihren Lohn gebracht werden; die ehrlichen
Betriebe, die im unfairen Wettbewerb kaum mithalten können; und am
Ende die Allgemeinheit, weil Steuern und Sozialbeiträge fehlen.
Gerade in der derzeit angespannten Budgetsituation wären diese
Einnahmen aber dringend nötig .”
AK Stabsstelle für Betrugsbekämpfung
Die AK hat bereits Ende 2023 eine eigene Stabsstelle für
Betrugsbekämpfung eingerichtet. Dort werden verschachtelte
Firmenkonstruktionen analysiert, Subunternehmerketten geprüft und
Anzeigen erstattet. Insgesamt hat die Stabsstelle Unterentlohnung in
der Höhe von fast 7 Millionen Euro angezeigt – mehr als 1.000
Arbeitnehmer: innen waren betroffen (Stand Dezember 2025).
Daher fordert AK höhere Strafen bei Verstößen gegen das Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. „ Die Abschaffung des
Kumulationsprinzips war extrem kontraproduktiv, denn zu niedrige
Strafen sind keine Abschreckung, sondern eine Einladung. Sozialbetrug
muss konsequent dort bekämpft werden, wo der größte Profit gemacht
wird – bei Unternehmen, die systematisch Gesetze unterlaufen “, so
Dvořák.
Deshalb setzt sich die AK schon lange für eine
Erstauftraggeberhaftung und entsprechende Haftungsbestimmungen für
die Arbeitskräfteüberlassung ein. Nur so kann man gewährleisten, dass
Beschäftigte bekommen, was ihnen zusteht, faire
Wettbewerbsbedingungen sichern und die öffentlichen Kassen schützen.