Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer begrüßt den von Bundesministerin
Korinna Schumann
geforderten Rechtsanspruch auf Vollzeit für Teilzeitkräfte, die
Stunden aufstocken wollen.
AK Präsidentin Renate Anderl dazu: „ Der Rechtsanspruch auf Vollzeit,
für jene Teilzeitbeschäftigten, die ständig Mehrarbeit leisten
müssen, ist die richtige Antwort auf eine unsägliche Debatte, die auf
dem Rücken von Teilzeitkräften ausgetragen wird. Zudem muss der
Mehrstunden-Zuschlag endlich auf 50 Prozent angehoben werden und ab
der ersten Stunde zustehen, damit Teilzeitbeschäftigte nicht mehr als
billige Flexibilitätsreserve genutzt werden können.“
Aus Sicht der AK sind auch die geplanten Verbesserungen für freie
Dienstnehmer:innen positiv hervorzuheben. Anderl: „Damit wird ein
wichtiger Schritt in Richtung fairere Arbeitsbedingungen getan und
auch eine langjährige AK-Forderung umgesetzt.“
Klarere Regeln bei Kündigungen
Sicherheit bei Kündigungen gibt es künftig nicht nur für die freien
Dienstnehmer:innen selbst, sondern auch für die Arbeitgeber: Ab
sofort gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, nach
zwei Jahren im Betrieb verlängert sich diese auf sechs Wochen. „Durch
ein Urteil des Obersten Gerichtshofes ist hier eine Lücke entstanden.
Die neue Regelung bringt wieder Klarheit und Sicherheit“, so Anderl.
Mittelfristig sollten die Fristen aber an jene der Arbeiter:innen und
Angestellten angepasst werden, da es keinen sachlichen Grund für die
Unterschiede gibt.
Fortschritt: Freie Dienstverhältnisse in Kollektivverträgen
möglich
Ein weiterer großer Erfolg ist, dass freie Dienstverhältnisse
künftig auch in Kollektivverträgen geregelt werden können. Das
schafft die Möglichkeit für wesentliche Verbesserungen bei der
Bezahlung, bei Krankheit und anderen Arbeitsbedingungen.
„ Es ist nur fair, dass auch freie Dienstnehmer:innen von
Kollektivverträgen profitieren können. Als Arbeiterkammer begrüßen
wir jede Maßnahme, die zur Gleichstellung und Absicherung aller
Menschen beiträgt, die in Österreich arbeiten – egal, in welchem
Vertragsverhältnis. Für die freien Dienstnehmer:innen bedeuten
Kollektivverträge eine Stärkung ihrer Rechte. Nun sind die
Sozialpartner aufgerufen, dieses Instrument auch zu nutzen.
Gewerkschaften und Arbeiterkammer sind jedenfalls bereit “, betont
die AK Präsidentin.