Abschaffung des Null-Sachbezugs für E-Firmenautos wäre ein Rückschritt für Standort, Planungssicherheit und Klimaziele

Wien (OTS) – Der bisherige Null-Sachbezug für privat genutzte
Elektro-Firmenautos
galt als einer der wichtigsten steuerlichen Hebel für die
betriebliche E-Mobilität in Österreich. Nun soll diese Begünstigung
im Zuge des neuen Doppelbudgets 2027/2028 überraschend fallen. Die
Prodinger Steuerberatung sieht diesen Schritt kritisch: Er würde
nicht nur Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer finanziell belasten,
sondern auch Unternehmen verunsichern, die ihre Fuhrparks in den
vergangenen Jahren bewusst auf emissionsfreie Mobilität umgestellt
haben.

Bislang gilt: Wird einem Dienstnehmer ein rein elektrisch
betriebenes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, ist
dafür ein Sachbezugswert von null Euro anzusetzen. Fahrzeuge mit
einem CO₂-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer sind nach aktueller
Rechtslage gänzlich vom Sachbezug befreit; auch das unentgeltliche
Aufladen beim Arbeitgeber ist sachbezugsfrei geregelt.

„Die Abschaffung des Null-Sachbezugs wäre ein falsches Signal zur
falschen Zeit“, sagt Manuel Scheffauer von der Prodinger
Steuerberatung . „Viele Unternehmen haben ihre Mobilitätsstrategie
auf Grundlage stabiler steuerlicher Rahmenbedingungen ausgerichtet.
Wenn diese Begünstigung nun kurzfristig zurückgenommen wird, trifft
das nicht nur einzelne Dienstnehmer, sondern untergräbt das Vertrauen
in die Verlässlichkeit steuerpolitischer Zusagen.“

Zwtl.: Planungssicherheit statt kurzfristiger Budgetkosmetik

Die Bundesregierung arbeitet laut Bundesministerium für Finanzen
derzeit an einem Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028; die
Budgetrede ist für den 10. Juni 2026 vorgesehen, der Beschluss des
Doppelbudgets für Anfang Juli 2026. Ziel sei ein stabiler
Sanierungskurs und mehr Planungssicherheit. Genau diese
Planungssicherheit werde jedoch konterkariert, wenn steuerliche
Anreize für Zukunftsinvestitionen kurzfristig gestrichen werden.

„Wer Investitionen in E-Mobilität fördern will, darf zentrale
Anreize nicht plötzlich abdrehen“ , so Scheffauer. „Gerade
Firmenflotten sind ein entscheidender Hebel für die Verbreitung von
Elektrofahrzeugen, weil diese Fahrzeuge später auch in den
Gebrauchtwagenmarkt kommen. Eine steuerliche Verschlechterung wirkt
daher weit über einzelne Dienstverhältnisse hinaus.“

Nach den nun diskutierten Änderungen soll diese Begünstigung für
privat genutzte E-Firmenfahrzeuge ab 2027 wegfallen. Damit würde auch
bei Elektroautos ein steuerpflichtiger Sachbezug entstehen, der mit
0,75% vom Anschaffungswert zwar niedriger ist als bei einem
Verbrenner, aber pro Monat das steuer- und
sozialversicherungspflichtige Einkommen um bis zu 360 Euro erhöht. In
der vorliegenden Vergleichsrechnung wird beispielhaft von einem
monatlichen Sachbezug von 360 Euro ausgegangen.

Die Auswirkungen wären erheblich: Bei einem monatlichen
Bruttogehalt von 4.000 Euro sinkt der jährliche Nettobezug des
Dienstnehmers laut Berechnung von 38.954,91 Euro auf 36.758,55 Euro .
Das entspricht einer jährlichen Nettoeinbuße von rund 2.196 Euro .
Gleichzeitig steigen die gesamten Abgaben deutlich. Für den
Arbeitgeber erhöhen sich die Gesamtkosten im Beispiel ab 2027 von
72.536 Euro auf 73.814,72 Euro . Die ab 2028 angekündigte Reduktion
der Lohnnebenkosten von 1% wird nur eine Ersparnis von 443 Euro
bringen und somit die Mehrkosten nur zu einem Drittel kompensieren.

Damit würde der bisherige steuerliche Vorteil der E-Mobilität
deutlich abgeschwächt und vor allem Dienstnehmer massiv belasten. Aus
Sicht der Prodinger Steuerberatung ist dies besonders problematisch,
weil viele Unternehmen ihre Fuhrparkentscheidungen auf Basis der
bisherigen Rechtslage getroffen haben. Die Abschaffung des Null-
Sachbezugs würde daher nicht nur Dienstnehmer finanziell treffen,
sondern auch die Planbarkeit betrieblicher Investitionen in
klimafreundliche Mobilität verschlechtern.