Wien (OTS) – Im Rahmen der europäischen Sammelklage gegen
Booking.com, die vom
europäischen Dachverband des Gastgewerbes (HOTREC) und mehr als 30
nationalen Hotelverbänden unterstützt wird und sich gegen die
jahrelange Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln richtet,
haben sich bislang rund 750 Betriebe aus Österreich registriert.
Europaweit sind es mehr als 15.000 Hotels und
Beherbergungsbetriebe, die ihre Teilnahme an der Klage bekanntgegeben
haben. Die meisten Teilnehmenden kamen aus Italien, Deutschland, den
Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe
des jeweiligen Hotelsektors fand die Initiative besonders großen
Zuspruch in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und
Irland.
Ziel der Klage ist es, die finanziellen Einbußen geltend zu
machen, die durch die Verwendung von Paritätsklauseln entstanden
sind. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Klauseln am 19.
September 2024 (Rechtssache C-264/23) als unvereinbar mit dem EU-
Wettbewerbsrecht beurteilt.
„In Österreich haben wir uns bereits vor zehn Jahren –
erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser sogenannten
Bestpreisklauseln eingesetzt. Dennoch könnten österreichische
Hoteliers durch die Anwendung solcher wettbewerbswidriger
Paritätsklauseln in den vergangenen 20 Jahren erhebliche finanzielle
Schäden erlitten haben. Dass sich bereits rund 750 Betriebe
registriert haben, zeigt deutlich, wie groß das Interesse an einer
rechtlichen Klärung ist“, erklärt Georg Imlauer, Obmann des
Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024
schafft eine Grundlage, die auch für einzelne Betriebe von Bedeutung
sein kann. Die Sammelklage gegen Booking.com bietet unseren Betrieben
nun eine klare, strukturierte und kostenlose Möglichkeit mögliche
Ansprüche geltend zu machen“, so Imlauer.
Der Anmeldeschluss für interessierte Betriebe unter
https://www.mybookingclaim.com/de/ ist morgen, Freitag, 29. August
2025. Danach werden die Daten der teilnehmenden Hotels konsolidiert
und geprüft. Die Klageschrift soll noch vor Jahresende beim
Bezirksgericht Amsterdam, dem Sitz von Booking.com, eingebracht
werden. (PWK332/EL)