75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Österreich darf Flüchtlingsschutz nicht aushebeln

Wien (OTS) – Am 28. Juli wird die Genfer Flüchtlingskonvention 75
Jahre alt. Die
Diakonie Österreich erinnert aus diesem Anlass daran, dass es beim
Flüchtlingsschutz nicht um abstrakte Rechtsfragen geht, sondern um
den Schutz von Menschenleben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist aus der Erfahrung
entstanden, was geschieht, wenn Menschen auf der Flucht keinen Schutz
finden. Ihr zentrales Versprechen lautet, dass Menschen, die Schutz
vor Verfolgung suchen, nicht abgewiesen und in Folter, Gewalt oder
Tod zurückgeschickt werden dürfen. Das Recht, Asyl zu suchen, und das
Prinzip der Nicht-Zurückweisung bilden bis heute den Kern des
internationalen Flüchtlingsschutzes und hben hunderttausende
Menschenleben gerettet.

„Grenzen müssen kontrolliert werden, Menschenleben müssen
geschützt werden“, rückt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser
sowohl die rhetorische Figur „Grenzen schützen“, als auch die Rede
von „offenen Grenzen“ zurecht.

Moser betont: „Die Genfer Flüchtlingskonvention ist keine bloße
historische Errungenschaft, sondern ein konkreter Schutzauftrag für
die Gegenwart. Wer Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen
Asylverfahren verwehrt, rüttelt an den Grundfesten von Menschenwürde
und Rechtsstaat. Österreich muss seiner humanitären Tradition und
seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden – gerade dann,
wenn der politische Druck wächst.“

Zwtl.: Menschenrechtskommissar und aktuelle Politik

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty,
hat Innenminister Gerhard Karner am 8. Juli vor den Gefahren
ausgelagerter Asylverfahren und sogenannter Rückführungszentren
gewarnt. Er fordert klare Regeln, starke Kontrolle und echte
Transparenz, damit Schutzsuchende nicht zwischen Zuständigkeiten und
Grenzen verloren gehen und die Öffentlichkeit weiß, was vereinbart
wird und was an den Grenzen geschieht.

„Grenzen zu organisieren, ist Aufgabe von Politik. Aber jede
Maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie Menschen schützt – und
nicht gefährdet“, sagt Moser.