Wien (OTS) – LAbg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ) stellte fest, dass die
Klimakrise
“stark” mit einer Biodiversitätskrise verbunden ist. Umso wichtiger
ist der Naturschutzbericht. Abrahamczik erinnerte daran, dass jede
und jeder bei der Bewahrung der Artenvielfalt mithelfen kann,
beispielsweise mit schmetterlingsfreundlichen Pflanzen am Balkon.
Abrahamczik konterte ihrer Vorrednerin Kickert von den Grünen, dass
eine Arbeitsgruppe “hamsterfreundliche Rattenbekämpfung” durchaus
eine wichtige Rolle habe und in den letzten Jahren äußerst aktiv war.
Der Schutz des Feldhamsters sei der Stadt ein Anliegen, auch die
Papageien lägen Abrahamczik am Herzen. Dass die Haltung dieser Vögel
oft nicht artgerecht ausfällt, sei für Abrahamczik ein Problem.
Dieses habe die Stadt allerdings erkannt, entsprechende Kurse seien
für angehende Halter*innen exotischer Fauna verpflichtend.
Der Naturschutzbericht wurde angenommen.
Zwtl.: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs-
und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 geändert wird
LAbg. Michael Niegl (FPÖ) ortete den Versuch, der “billigen und
effizienten Energiequelle” Erdgas Konkurrenz durch alternative
Energiequellen zu machen. Dass dieser Versuch, Österreich und Europa
“den Wohlstand kosten wird“, sei laut Niegl klar. Der FPÖ-Mandatar
sagte, dass es Wissenschaftler*innen gebe, die den Effekt des
Menschen auf die Erderwärmung bezweifeln. Im Wohnbau würden
bestehende Heiz- und Wärmeanlagen “herausgerissen”, der Etagenheizung
ginge es laut Niegl “an den Kragen”. Er befürchtete enorme Kosten und
beurteilte den Nutzen der Maßnahmen als zweifelhaft. Den
Energieboiler nannte Niegl die “energieuneffizienteste Variante” der
Heizung und Warmwasseraufberteitung. Der Gesetzentwurf sei in Niegls
Augen von der “Green-Deal-Ideologie verblendet”, die ökonomischen
Folgen unklar. Niegl kündigte einen Antrag an, der den Nationalrat
zur Prüfung von Wiener Wohnen verpflichtet. Den Anstieg der
Betriebskosten von 13,2 Prozent bei Wiener Wohnen kritisierte Niegl.
Einen weiteren Antrag zu gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und
deren Tendenz nicht als Wohnraum, sondern als Investition genutzt zu
werden, kündigte Niegl ebenfalls an.
LAbg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ) fand die “Weltverschwörungen”
seines Vorredners Niegl “spannend”. Zum Erdgas meinte
Niedermühlbichler: “Wer billig kauft, kauft teuer”. Schlauer sei es,
jetzt aus fossiler Energie auszusteigen. Die damit verbundenen
Abhängigkeiten von Russland und in den USA seien für
Niedermühlbichler gefährlich und langfristig kostspielig. Energie
müsse nicht importiert werden, so Niedermühlbichler. In Zukunft wird
nicht das Heizen das “große” Thema sein, sondern das Kühlen im
Sommer. Das könne man mit Etagenheizungen nicht bewältigen, sehr wohl
aber mit nachhaltigen Alternativen.
Das Gesetz wurde mehrheitlich beschlossen. Zwei Anträge der FPÖ
fanden keine Mehrheit.
Zwtl.: Dringliche Anfrage
Im Anschluss an die Tagesordnung wurde die Dringliche Anfrage der
Grünen an Sozialstadtrat debattiert.
LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) kritisierte die Regierungspartei
SPÖ dafür, die Unterstützung für Kinder von Mindestsicherungsbezieher
*innen zu kürzen. In Wien seien mehr als 100.000 Kinder
armutsgefährdet, viele davon in der Mindestsicherung. Die
Kindermindestsicherung sei vor rund 15 Jahren auf Bestreben der
Grünen erhöht worden. Diese 326 Euro, die zusätzliche Leistung für
minderjährige Kinder in der Wiener Mindestsicherung, sei bis dato
“nicht angegriffen” worden. Nun soll die Wohnbeihilfe um ein Viertel
der 326 Euro reduziert werden – für Mütter in Not ein erheblicher
Einschnitt. Ellensohn zeigte sich angesichts dessen bestürzt.
Aussagen der SPÖ-Spitze, darunter Bürgermeister Ludwig, die den Kampf
gegen Kinderarmut propagierten, empfand Ellensohn in dem Kontext als
Hohn. Wien, so Ellensohn, sei eine der kaufkräftigsten Städte der
Europäischen Union, daher fand es Ellensohn einen “Wahnsinn”, dass
der Stadtpolitik nichts Besseres einfiele, um das Budget zu
entlasten, als den “Ärmsten Geld wegzunehmen”. Auch sei die Maßnahme
kurzsichtig, denn es gebe Studien, laut denen die Folgekosten von
Kinderarmut exorbitant ausfielen. Es gebe in Österreich eine Vielzahl
an Millionären – Ellensohn wunderte sich, warum niemand darüber
sprach, den obersten Tausend etwas “wegzunehmen” statt jenen, die
ohnehin kaum über die Runden kämen. Darin ortete Ellensohn die
“Selbstaufgabe der Sozialdemokratie”. Es gäbe für Ellensohn genug
Beispiele, sicherzustellen, dass Vermögende in die Verantwortung
genommen würden. Man dürfe sich auch nicht von Ängsten wie
“Steuerflucht” abhalten lassen und nannte als Beispiel die USA, die
sehr wohl im Ausland lebende Amerikaner erfolgreich besteuern würden.
Diese besteuerten nicht nach Wohnsitz, sondern nach
Staatsbürgerschaft. Ellensohn forderte auf, “die Armut zu bekämpfen
und nicht die Armen”. Ellensohn prognostizierte, dass die Maßnahmen
auch dazu führten, dass immer weniger Menschen zur Wahl gehen, weil
sie sich vom System verraten fühlen.
Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) beantwortete die dringliche Anfrage
der Grünen. Hacker stellte klar, dass er die zuständigen
Dienststellen mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Änderung
der Wiener Mindestsicherung beauftragt habe, deren interne und
externe Begutachtung ausreichend sichergestellt war. Seit dem 10.
Juni seien zwei Dienstanweisungen Hackers Abteilung evident – die vom
Landtag beschlossene Änderung zum Schulungszuschlag und dass bei
Feststellung einer befristeten Arbeitsunfähigkeit im Bescheid
explizit darauf hinzuweisen ist, dass empfohlene Behandlungen und
Therapien, wenn Kosten von der Krankenkasse getragen werden,
durchgeführt werden müssen. Hacker erläuterte weiter, dass es nach
dem Mindestsicherungsgesetz im August 2025 20.984
Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Haushaltsangehörigen gibt.
In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 51.380 Minderjährige. Stadtrat
Hacker erinnerte daran, dass nicht alle Minderjährigen in
Bedarfsgemeinschaften mit erwachsenen Mindestsicherungsbeziehenden
automatisch selbst Mindestsicherung beziehen. Von den
Bedarfsgemeinschaften bezogen im August 2025 16.033 Mietbeihilfe. 989
volljährige Mindestsicherungsbezieher*innen sind aktuell von der
Erwerbsintegration befreit, weil sie Betreuungspflichten für ein oder
mehrere Kinder ab dem vierten Lebensjahr haben. Eine Frage zu
Mindestsicherungsbezieher*innen, die eine laufende und durchgängige
AMS-Sperre haben, beantwortete Hacker damit, dass die Praxis solcher
Sperren aktuell von der MA 40 hinterfragt wird. Arbeitsbezogene
Maßnahmen sind keine Aufgabe der MA 40 – so Hacker. Wird eine
temporäre Sperre des AMS wegen Arbeits- oder Kursverweigerung
gesetzt, erfolgt auch in der Mindestsicherung eine Leistungskürzung –
beginnend bei 25 Prozent in mehreren Stufen bis zu 100 Prozent nach
über zwei Monaten. Nach Ablauf der Sanktionen wird auch die Kürzung
zurückgenommen. Bei jeder einzelnen weiteren Kürzung wird ein
Bescheid ausgestellt. In den letzten sechs Monaten fanden 1.133
Beratungsgespräche aufgrund einer drohenden Leistungseinstellung
statt – je nach Lebensumständen persönlich, telefonisch oder per
Hausbesuch. Bei 100-prozentigen Kürzungen muss von einer
Existenzgefährdung ausgegangen werden, es wird jedenfalls ein
Hausbesuch gemacht, wenn andere Versuche der Kontaktaufnahme
scheitern. Mit Fällen der drohenden Leistungseinstellung sind in der
MA 40 Sozialarbeiter*innen im Ausmaß von 117 Vollzeitäquivalenten
betraut. Die Sozialarbeiter*innen übermitteln ihre fachliche
Einschätzung zur Lebenssituation an den zuständigen Referenten*innen,
sofern erforderlich, enthalten diese Empfehlungen beispielsweise
hinsichtlich der Einleitung einer Begutachtung der Arbeitsfähigkeit.
Sozialarbeiter*innen der MA 40 entscheiden auch über die Zuerkennung
der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Kinder waren von einer
Einstellung der Leistungen nicht betroffen. In den letzten sechs
Monaten wurden zwei Gefährdungsmeldungen aufgrund einer
Leistungskürzung oder drohender Leistungseinstellung aus der
Mindestsicherung an die MA 11 übermittelt. 1.140
Mindestsicherungsbezieher*innen wurden in den letzten sechs Monaten
einer Überprüfung beziehungsweise Begutachtung der Arbeitsfähigkeit
zugewiesen. Durchgeführt wurden diese vom Beruflichen Bildungs- und
Rehabilitationszentrum oder dem Psychosozialen Dienst. Eine
Einstellung der Leistung aufgrund beharrlicher Verweigerung erfolgte
in den letzten sechs Monaten in 43 Fällen. Aufgrund fehlender
Mitwirkung kam es nach Überprüfung beziehungsweise Begutachtung der
Leistungsfähigkeit zu 15 Einstellungen. Eine Einstellung der
Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte
in den letzten sechs Monaten in 105 Fällen. Kinder waren davon nicht
betroffen. (Forts.) pos