Wien (OTS) – Am 1. und 2. Oktober 2026 fand in der Wirtschaftskammer
Österreich in
Wien die 10. Geldwäschetagung statt. Expertinnen und Experten aus
Behörden, Strafverfolgung, Aufsicht und Privatwirtschaft diskutierten
aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen sowie die nationale und
internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung.
Eröffnet wurde die Tagung für das Bundeskriminalamt durch
Vizedirektor Paul Marouschek. Die Geldwäschemeldestelle im
Bundeskriminalamt, die Austrian Financial Intelligence Unit (A-FIU),
nimmt als zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von
Verdachtsmeldungen eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung
krimineller Finanzströme ein. Dabei gewinnt insbesondere das
Zusammenspiel zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, Finanzverwaltung,
Aufsichtsbehörden und dem privaten Sektor zunehmend an Bedeutung.
„Kriminelle Organisationen agieren international, nutzen neue
Technologien und bewegen Vermögenswerte innerhalb kürzester Zeit über
Ländergrenzen hinweg. Erfolgreiche Geldwäschebekämpfung kann deshalb
nur gemeinsam gelingen. Entscheidend ist, Informationen rasch
zusammenzuführen, Finanzströme sichtbar zu machen und dort
anzusetzen, wo Kriminalität besonders empfindlich getroffen wird –
bei ihren illegal erwirtschafteten Gewinnen“, sagte der Vizedirektor
des Bundeskriminalamtes Paul Marouschek.
Internationale Zusammenarbeit im Fokus
Die Geldwäschetagung bietet den fachlichen Rahmen für den Austausch
zu aktuellen Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung. Thematisiert
wurden unter anderem die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde
AMLA, Terrorismusfinanzierung, die praktische Nutzung von goAML sowie
die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privatwirtschaft.
Eine zentrale Rolle spielt dabei auch das Financial Intelligence
Network Austria (FINA), das den regelmäßigen Austausch zwischen
öffentlichem und privatem Sektor stärkt und dazu beiträgt, Risiken
und neue Phänomene frühzeitig zu erkennen sowie Abläufe in der
Geldwäschebekämpfung weiter zu verbessern.
Geldwäschebericht 2025 präsentiert
Im Rahmen der Tagung präsentierte der Leiter der A-FIU, Bernhard
Schafrath, auch den Geldwäschebericht 2025. Dieser gibt einen
Überblick über die Tätigkeit der Geldwäschemeldestelle sowie aktuelle
Entwicklungen, Phänomene und Trends.
2025 verzeichnete die A-FIU insgesamt 19.292 Akteneingänge – rund
49 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2024. Den größten Teil bildeten
Verdachtsmeldungen der meldeverpflichteten Berufsgruppen. Allein aus
dem Bankensektor gingen 11.100 Verdachtsmeldungen ein. Besonders
deutlich war die Entwicklung im Kryptobereich: Anbieter von
Kryptowerte-Dienstleistungen erstatteten 2.671 Verdachtsmeldungen,
ein Anstieg von rund 117 Prozent.
Von insgesamt 13.989 im Analyseverfahren bearbeiteten
Verdachtsmeldungen wurden 4.324 Analyseberichte zur weiteren
Bearbeitung an Strafverfolgungsbehörden oder ausländische
Partnerdienste übermittelt. Darüber hinaus leitete die A-FIU in mehr
als 3.500 Fällen einen internationalen Informationsaustausch ein.
Durch die Zusammenarbeit der A-FIU mit Kriminalpolizei,
Staatsanwaltschaften, Abgabenbehörden und Meldeverpflichteten konnten
2025 Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich verdächtiger Vermögenswerte im
Gesamtwert von rund 13 Millionen Euro angeregt werden.
Aktuelle Herausforderungen zeigen sich insbesondere bei der
missbräuchlichen Verwendung digitaler Identitäten,
Echtzeitüberweisungen, Kryptowerten und dem Einsatz Künstlicher
Intelligenz. Die technische Entwicklung ermöglicht immer schnellere
Finanztransaktionen und eröffnet gleichzeitig neue Möglichkeiten zur
Verschleierung illegaler Geldflüsse. Entsprechend wichtig sind
moderne Analyseinstrumente, ein risikobasierter Ansatz und der rasche
nationale wie internationale Informationsaustausch.