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GLOBAL 2000 zur UVP-Novelle: Gute Ansätze bei Rechenzentren, große Lücken beim Schutz

Wien, am 1. November (OTS) – In der geplanten Novelle des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (
UVP-G) sieht die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 deutliche
Schwächen. „Es ist natürlich gut, dass es nun einen Tatbestand für
Rechenzentren geben soll, aber es kann nicht sein, dass Techkonzerne
auf unsere Kosten hohe Profite einfahren, während eine umfassende
Prüfung für ihre Rechenzentren erst ab einer enormen Größe von 100
Megawatt Anschlussleistung greift. Die Menschen vor Ort haben ein
Recht darauf, dass die Folgen für Wasser, Gesundheit und Umwelt bei
allen Rechenzentren genau untersucht werden“, fordert Hannah Keller,
Klima- und Energiesprecherin von GLOBAL 2000.

Zwtl.: Gesetzeslücke für Datencenter geschlossen, Grenzwerte zu hoch

GLOBAL 2000 fordert in einer Stellungnahme eine UVP-Pflicht ab 50
Megawatt Anschlussleistung, sofern mindestens die Hälfte der Abwärme
zum Beispiel für Haushalte oder Gemeinde genutzt und kein Oberflächen
– oder Grundwasser entnommen wird. Sind diese Bedingungen nicht
erfüllt, soll die UVP-Schwelle bei 20 Megawatt und in besonders
schützenswerten Gebieten bereits ab 5 Megawatt liegen.

„Bei einer 100 MW-Obergrenze durchlaufen sehr viele Rechenzentren
keine Umweltverträglichkeitsprüfung, obwohl auch weniger große
Rechenzentren erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Um es zu
verdeutlichen: Das Google-Rechenzentrum im oberösterreichischen
Kronstorf, ein riesiges Projekt, hat 150 MW in der ersten Stufe“, so
Keller. Positiv sieht die Expertin, dass erstmals Rechenzentren im
UVP-Gesetz erfasst werden. Keller: „Bisher wurden UVPs teilweise nur
deshalb vorgeschrieben, weil Projekte zufällig andere Tatbestände
erfüllten. Zum Beispiel wegen ihrer Notstromaggregate.“

Zwtl.: Die wichtigsten Kritikpunkte von GLOBAL 2000

– Schwellenwerte zu hoch: Die geplante UVP-Pflicht ab 100 Megawatt
Anschlussleistung erfasst nur die größten Anlagen. Auch weniger große
Rechenzentren können erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung haben.

– Gesamtbelastungen werden unsichtbar: Die Novelle streicht die
Regel, mit der die Auswirkungen mehrerer Projekte im Zusammenspiel
gemeinsam geprüft werden. Damit steigt das Risiko für
Umweltbelastungen.

– Die Bevölkerung verliert Rechte: Bürger:innen könnten ihre
Beteiligungsrechte während eines laufenden Verfahrens verlieren.
Regionale Umweltschutzorganisationen sollen nicht mehr in
benachbarten Bundesländern mitwirken dürfen.

„Wer Umweltprüfungen beschleunigen will, darf nicht einfach die
Rechte der Bevölkerung beschneiden. Das ist der falsche Weg.
Betroffene müssen sich in Verfahren von Projekten beteiligen können,
die ihre Lebensqualität und ihre Umwelt beeinträchtigen.
Beschleunigung muss über den Ausbau von Behördenkapazitäten
passieren, nicht durch weniger umfassende Prüfungen und
eingeschränkte Beteiligungsrechte!“, betont Keller.

GLOBAL 2000 fordert, die Einschränkungen der Beteiligungsrechte
zurückzunehmen und die Regeln unionsrechtskonform zu gestalten. Die
Begutachtungsfrist endet am 1. November.

Stellungnahme von GLOBAL 2000 zum UVP-G.