Wien (OTS) – Nach den Netzkostensteigerungen der vergangenen Jahre
zeigt die
Entwicklung bei Strom erstmals wieder nach unten. 2025 waren die
Netzentgelte um mehr als 20 Prozent gestiegen. Durch die gezielte
Nutzung von Mitteln aus dem Regulierungskonto konnte der Anstieg 2026
auf rund ein Prozent gedämpft werden. Für 2027 zeichnet sich nun
erstmals wieder ein Rückgang ab. Nach den vorliegenden Berechnungen
der E-Control sollen die Netznutzungs- und Netzverlustentgelte für
Haushalte im österreichischen Durchschnitt um rund 3,6 Prozent
sinken. Das entspricht einer Entlastung von rund 15 Euro pro Haushalt
und Jahr. Mit der neuen Tarifstruktur ist für durchschnittliche
Haushalte sogar eine Senkung um 5,7 Prozent beziehungsweise rund 24
Euro jährlich vorgesehen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wurde
nun in Begutachtung geschickt.
Die Bundesregierung hat mit dem Billigstromgesetz eine
Netzkostenbremse verankert, die Abschreibungsdauern von
Netzkomponenten verlängert und die gesetzlichen Voraussetzungen für
eine effizientere Nutzung der Stromnetze geschaffen. Für die Jahre
2027 bis 2029 stehen ca. 450 Millionen Euro zur Dämpfung der
Netzkosten zur Verfügung. Ziel ist es, die Belastung für Haushalte
und Betriebe zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts zu stärken. Die konkreten Netzentgelte und
Nutzung der Rücklagen werden jährlich von der unabhängigen E-Control
festgelegt.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer betont:
„Mit unserer Strommarktreform verfolgen wir ein klares Ziel: Neue
Stromleitungen dort schneller bauen, wo wir sie brauchen, und
bestehende besser nutzen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Dass die
Netzentgelte 2027 erstmals wieder sinken sollen, ist ein positives
Signal für unseren Reformkurs und eine gute Nachricht für Haushalte,
Betriebe und unseren Wirtschaftsstandort.“
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Leistbarer Strom
braucht auch leistbare Netze. Wir haben mit dem Billigstromgesetz die
Weichen gestellt, um die Netzkosten endlich wieder in die richtige
Richtung zu bringen. Jetzt zeigt sich erstmals ein Minus. Das ist ein
wichtiges Signal, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir müssen
jeden Euro sinnvoll einsetzen, bestehende Infrastruktur besser nutzen
und unnötige Belastungen vermeiden. Unser Ziel ist klar: Die
Stromrechnung soll für die Menschen leistbar bleiben.“
Regionale Unterschiede und steigende Gasnetzentgelte bleiben
Herausforderung
Die vorliegenden Berechnungen zeigen allerdings auch, dass sich
die Netzentgelte regional unterschiedlich entwickeln. Während die
Stromnetzentgelte in vielen Netzgebieten sinken sollen, kommt es in
einzelnen Regionen weiterhin zu Steigerungen.
Im Gasbereich zeichnet sich für Haushalte österreichweit ein
durchschnittlicher Anstieg der Netzentgelte um rund sieben Prozent
ab. Ausschlaggebend sind insbesondere sinkende Gasabsatzmengen und
rückläufige Transitmengen. Da ein großer Teil der Infrastrukturkosten
unabhängig von der transportierten Gasmenge anfällt, verteilen sich
diese auf einen immer geringeren Verbrauch. Die Bundesregierung
arbeitet deshalb an einer Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG),
die einerseits den rechtlichen Rahmen für eine zukünftige
Wasserstoffwirtschaft schaffen und andererseits eine vorausschauende
Weiterentwicklung der Gasinfrastruktur ermöglichen soll. Dazu gehören
auch Stilllegungspläne für jene Teile der Gasverteilernetze, die
aufgrund dauerhaft rückläufiger Nachfrage langfristig nicht mehr
benötigt werden. Künftig soll frühzeitig geklärt werden, welche
Leitungen weiterhin gebraucht, für Wasserstoff umgewidmet oder unter
Wahrung der Versorgungssicherheit geordnet stillgelegt werden können.
So sollen unnötige Infrastrukturkosten vermieden und die Belastungen
für die verbleibenden Netzkundinnen und Netzkunden langfristig
begrenzt werden.
Reformkurs wird fortgesetzt: Netzkosten dauerhaft dämpfen
Neben der unmittelbaren Kostendämpfung setzt das
Billigstromgesetz auf eine grundlegende Modernisierung der
Stromnetznutzung. Erst diese Woche hat die unabhängige E-Control auf
Basis des Billigstromgesetzes die neue Systemnutzungsentgelte-
Grundsatzverordnung präsentiert. Damit wird die Grundlage geschaffen,
vorhandene Leitungen und Transformatoren besser auszulasten, den
Netzausbau effizienter zu gestalten und die Netzkosten langfristig zu
begrenzen.
Gleichzeitig bekommen Haushalte und Betriebe künftig mehr
Möglichkeiten, ihre Netzrechnung selbst zu beeinflussen. Wer sein
Elektroauto intelligent lädt, Stromverbrauch in günstigere
Zeitfenster verschiebt oder hohe gleichzeitige Verbrauchsspitzen
vermeidet, kann von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Die
Umstellung erfolgt schrittweise, damit sich Verbraucherinnen und
Verbraucher auf die neuen Möglichkeiten einstellen können.
Zehetner erklärt: „Wir können nicht immer nur neue Leitungen
bauen, wir müssen zuerst mehr aus der Infrastruktur herausholen, die
wir bereits haben. Genau dafür haben wir mit dem Billigstromgesetz
die Grundlage geschaffen. Und wir sorgen dafür, dass sich
intelligentes Verhalten künftig auch finanziell auszahlen kann. Wer
das Netz entlastet, soll bei seiner Netzrechnung sparen können. So
machen wir unser Stromsystem effizienter und halten die Kosten für
alle langfristig im Griff.“
Parallel dazu arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der
Reformpartnerschaft Energie an weiteren strukturellen Verbesserungen.
Netzplanung und Netzausbau sollen noch verbindlicher abgestimmt,
zusätzliche Einsparungspotenziale durch Digitalisierung, Benchmarking
und eine stärkere Zusammenarbeit der Netzbetreiber gehoben werden.
Die nun vorliegenden Tarifberechnungen sind vorläufig und
Bestandteil des Begutachtungsverfahrens. Die endgültigen Netzentgelte
für 2027 werden von der unabhängigen E-Control im Anschluss an die
Begutachtung festgelegt.