Wien (OTS) – Künstliche Intelligenz verändert die Immobilienbewertung
rasant, die
Verantwortung für das Ergebnis bleibt jedoch beim Menschen. Das war
die zentrale Botschaft des Symposiums „KI in der Immobilienbewertung“
in Wien, das aus Anlass der Herbstkonferenz des europäischen
Immobiliensachverständigenverbandes TEGOVA kürzlich in Wien
stattfand. Die Gastgeber der Tagung, ÖVI Präsident Georg Flödl und
ARE – Vizepräsident Michael Reinberg freuten sich, an die 200
Teilnehmer aus 30 Ländern zum Diskurs mit Juristen und
Wissenschaftlern begrüßen zu dürfen.
Wie verbreitet KI bereits ist, zeigt eine Umfrage von TEGOVA,
deren Mitgliedsverbände rund 70.000 Bewerter in 42 Ländern vertreten.
Etwa die Hälfte der Befragten geben an KI zu nutzen, 16 Prozent
täglich oder fast täglich. 96 Prozent von ihnen greifen auf
allgemeine Werkzeuge wie ChatGPT zurück. Knapp die Hälfte legt den
Einsatz in Gutachten bislang nicht explizit offen.
Zwtl.: Standards setzen
Als Antwort legt TEGOVA – die Herausgeberin der European
Valuation Standards – ein Positionspapier zu KI und Bewertung vor,
das von der Generalversammlung der TEGOVA dann auch verabschiedet
wurde. Es orientiert sich am EU-Recht, definiert Bewerter als
Betreiber („Deployer“) im Sinne des AI Act und erweitert den
Verhaltenskodex um den KI-Einsatz. Als zentrale Risiken nennt es
mangelnde Transparenz, Verzerrungen (Bias), unklare
Verantwortlichkeit sowie korrelierte, systemische Fehler. TEGOVA-
Präsident Paulo Barros Trindade betonte, dass der Wert einer
Immobilie aufgrund der Einflussfaktoren Knappheit, Erwartung und
Risiko festgestellt werde. KI verändere den Weg, wie das Ergebnis
ermittelt wird, doch das professionelle Urteil eines Menschen bleibe
entscheidend. Auch und vor allem die Verantwortung für das
Bewertungsergebnis liege weiterhin beim Bewerter.
Zwtl.: KI als Tool
KI könne große Datenmengen auswerten und Routineaufgaben
automatisieren, stoße bei Besichtigung und Zustandsbeurteilung aber
an Grenzen, so Sven Bienert /IREBS in seiner Keynote. Eine Studie
zeige, dass maschinelle Systeme nur in der Hälfte der Fälle innerhalb
von ±10 Prozent der Ergebnisse menschlicher Bewerter lagen. In rund
zehn Prozent der Fälle erfinden Sprachmodelle Daten, vor allem in
dünnen Märkten mit wenigen Vergleichsobjekten ist daher Vorsicht
geboten. Der Bewerter muss Ergebnisse kritisch prüfen, einordnen und
verantworten
Rechtlich bringt der EU AI Act eine zusätzliche Regulierungsebene
neben der DSGVO. Der Rat an Bewerter und Unternehmen: ihre Rolle zu
prüfen und den KI-Einsatz vorab mit Kunden zu klären. Zudem sollten
sie Anbieter sorgfältig auswählen, personenbezogene Daten minimieren
und die menschliche Kontrolle über KI-generierte Gutachten
sicherstellen.
Um zukunftsfit zu sein, wird KI-Kompetenz als verpflichtender
Bestandteil von Qualifikation und Weiterbildung unerlässlich sein.
„Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden.
Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein
Bewerter, der Verantwortung übernimmt,“ so Georg Flödl abschließend.
www.are.or.at
www.immozert.at
www.ovi.at
www.tegova.org