Wien (OTS) – Wenn die KI den Großteil der Arbeit erbringt, sieht
jedes Ergebnis
gleich gut aus; Qualität ist am Produkt nicht mehr ablesbar. Das
zeigt ein Modell des Wiener Forschers Andreas Bauer, begutachtet
erschienen in der spieltheoretischen Fachzeitschrift „Games“. Bezahlt
wird künftig die Fähigkeit, im Fehlerfall zu übernehmen.
Bei den 22- bis 25-Jährigen in KI-nahen Berufen ist die
Beschäftigung um 16 Prozent gesunken (Brynjolfsson u. a., Stanford
2025).
Können lässt sich dann nur noch über Haftung belegen, und das
wirkt in Österreich begrenzt: Nach § 1336 Abs. 2 ABGB kann ein
Gericht die Vertragsstrafe mäßigen; seit Januar 2026 schließen
Berufshaftpflichtversicherer KI-Schäden aus.
„Wenn alle dieselbe KI benutzen, ändert sich kein Gesetz und
keine Vorschrift. Es ändert sich nur, ob den Fehler noch jemand
findet“, sagt Bauer.
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