Innsbruck (OTS) – Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das
Ermittlungsverfahren gegen
die Leiterin einer Skitourengruppe des Österreichischen Alpenvereins
eingestellt. Am 17. Jänner 2026 war die siebenköpfige Gruppe im
Rahmen eines Ausbildungskurses im Bereich des Thronecks im Großarltal
von einer Lawine erfasst und vollständig verschüttet worden. Vier
Menschen verloren dabei ihr Leben, drei Personen, darunter die
staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin, überlebten.
„Dieses Unglück hat vier Menschen aus unserer Gemeinschaft das
Leben gekostet. Unsere Gedanken sind nach wie vor bei ihren Familien,
Freundinnen und Freunden sowie bei jenen, die das Unglück überlebt
haben und mit den Folgen dieses traumatischen Ereignisses leben
müssen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bestätigt, dass
unsere Kursleiterin nach bestem Wissen gehandelt hat. Darüber sind
wir erleichtert. Es ändert aber nichts an unserer tiefen
Betroffenheit. Unsere Verantwortung als Alpenverein bleibt: aus
diesem Unglück zu lernen und alles in unserem Einflussbereich zu tun,
damit sich eine solche Tragödie möglichst nicht wiederholt“, betont
Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins .
Sicherheit bleibt eine zentrale Verantwortung
Die behördlichen Ermittlungen haben keinen Sorgfaltsverstoß der
verantwortlichen Berg- und Skiführerin ergeben. Laut Erkenntnissen
der Staatsanwaltschaft sei es nicht vorhersehbar gewesen, dass sich
im Großarltal an diesem Tag in diesem Geländeabschnitt eine Lawine
löst.
Jörg Randl, Leiter der Abteilung Bergsport des Österreichischen
Alpenvereins , erklärt: „Das Unglück am Throneck hat uns gezeigt,
dass selbst bei sorgfältiger Tourenplanung, hoher bergsportlicher
Kompetenz und der Beachtung etablierter Sicherheitsstandards, dies
letztlich nicht genug war, einen Unfall zu vermeiden. Auch wenn ein
Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden kann, so sehen wir
den Auftrag klar, in Punkto Sicherheit uns stetig
weiterzuentwickeln.“