Wien (PK) – Wien (PK) -Die GeoSphere Austria (GSA) soll künftig eine
standardisierte Schadensdatenbank für Naturereignisse betreiben. Für
eine entsprechende Änderung des GeoSphere-Austria-Gesetzes sprachen
sich heute im Nationalrat die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grünen aus. Ziel ist die Erhebung verlässlicher Daten über
Naturereignisse, um gezieltere Präventionsmaßnahmen zu setzen und
Schäden besser einschätzen zu können.
Ein Antrag der Grünen zu einer Digitalisierungsstrategie für die
Gesetzgebung wurde mehrheitlich abgelehnt. Angenommen wurde jedoch
eine Entschließung der Koalitionsfraktionen. Anknüpfend an die
Forderung der Grünen spricht sich diese für einen Bericht über die
Möglichkeiten und Voraussetzungen für maschinenlesbare Gesetze sowie
Vorschläge für Pilotprojekte und einen konkreten Umsetzungsplan aus.
Sie wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.
Erfassung der Schäden von Naturereignissen nach einheitlichen
Kriterien
Österreich soll eine Schadensdatenbank für Naturereignisse
erhalten, die den Kriterien der „United Nations Disaster Risk
Reduction (UN-DRR)“ entspricht. Im GeoSphere-Austria-Gesetz wird
daher die GeoSphere Austria (GSA) beauftragt, künftig die notwendige
standardisierte Daten- und Analyseinfrastruktur dafür
bereitzustellen. Sie soll auf der bereits bestehenden
österreichischen Nationalen Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE
aufbauen, die von der GSA bereits im Auftrag der Plattform „Austrian
Strategy for Disaster Risk Reduction (ASDR)“ betrieben wird.
Die erhobenen Daten sollen die Katastrophenvorsorge, die
Katastrophenrisikobewertung und die Risikomanagementplanung
verbessern und die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen, die
Forschung sowie die Erfüllung internationaler und unionsrechtlicher
Berichtspflichten ermöglichen. Datenquellen, Datenmodelle,
Schnittstellen, technische Komponenten und Vorarbeiten von CESARE
sollen dabei soweit wie möglich weiterverwendet werden. Aus
Datenschutzgründen soll die Datenbank ausschließlich nicht-
personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
Breite Zustimmung zur Novelle, FPÖ sieht Mängel der Umsetzung
Eine Betrachtung der Novelle im Detail zeige eine Reihe von
Problemen, sagte Katayun Pracher-Hilander (FPÖ). Zur Lieferung von
Daten würden nur Bundesstellen verpflichtet, der Beitrag der Länder
und Gemeinden beruhe auf Freiwilligkeit. Damit riskiere man das
Fehlen wichtiger Daten. Kritik übte die Abgeordnete auch an
verpflichtenden Frauenquoten. Die Novelle sei schlecht gemacht und
daher abzulehnen. Auch FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek kritisierte,
dass die geplante österreichische Datenbank auf die Erhebung
wichtiger Daten der Gemeinden verzichte. Das Ziel der Novelle sei an
sich gut, werde aber mit diesem Entwurf nicht erreicht.
Ein besseres Verständnis von Naturgefahren sei wichtig, um
entsprechend auf sie reagieren zu können, sagte Petra Oberrauner (SPÖ
). Die GSA bekomme nun die Möglichkeit, Daten zu erheben und mit
ihrer Forschung zu verbinden. Damit erhalte Österreich genauere
Analysen und die Möglichkeit, aus vergangenen Schäden die richtigen
Schlüsse zu ziehen. Verlässliche Daten seien die Grundlage für gute
politische Entscheidungen, sagte Heinrich Himmer (SPÖ).
Erfreulicherweise zeige eine große Mehrheit des Nationalrats mit dem
Beschluss der Novelle, dass sie Vertrauen in die Wissenschaft habe.
Die FPÖ sei die einzige Partei, die den Klimawandel immer noch
leugne. Antonio Della Rossa (SPÖ) sagte, mit der Ablehnung der
Novelle zeige die FPÖ einmal mehr, dass sie nur kritisieren, aber
keine konstruktiven Lösungen mittragen könne.
Mit der Datenbank werde Österreich eine bessere Datengrundlage
erhalten und seinen internationalen Verpflichtungen besser nachkommen
können, meinte Joachim Schnabel (ÖVP). Indem man auf bereits
bestehende Institutionen aufbaue, stelle man eine sparsame und
effiziente Umsetzung sicher. Katastrophenvorsorge sei auch eine Frage
der wirtschaftlichen Vernunft, da der Klimawandel zu einer Häufung
von Extremwetterereignissen führe.
Rudolf Taschner (ÖVP) erinnerte daran, dass in Österreich 1873
der erste Weltkongress für Meteorologie stattgefunden habe. Seitdem
habe die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, die heutige
GSA, einen wichtigen Datenschatz angesammelt. Diesen könne sie nun
weiter ausbauen und für die wissenschaftliche Forschung
bereitstellen.
Man könne den Klimawandel leugnen, aber nicht die Schäden, die er
anrichte, sagte Andreas Minnich (ÖVP). Bei Extremwetterereignissen
komme es darauf an, die Vorwarnzeit zu verlängern. Wer bei der
Vorsorge spare, riskiere, nach dem Schadensfall doppelt zu zahlen.
Die GSA erhalte als Frühwarnsystem der Republik nun die Möglichkeit,
wichtige Datensätze zusammenzuführen.
Die Datenbank zu Folgen von Naturereignissen sei ein gutes
Beispiel dafür, dass Investitionen in die Forschung positive
volkswirtschaftliche Effekte hätten, sagte Martina von Künsberg Sarre
(NEOS). Österreich müsse grundsätzlich darauf achten, bessere
Rahmenbedingungen für Grundlagenforschung, aber auch für die
angewandte Forschung zu schaffen, um international nicht
zurückzufallen.
Elisabeth Götze (Grüne) betonte, es müsse mehr Geld in die
Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels investiert werden. Mit
der Schadensdatenbank wolle man auf die Zunahme von
Extremwetterereignissen reagieren. Wichtig sei dabei die
internationale Vergleichbarkeit der Daten. Positiv sei, dass der
Aufwand für die Umsetzung der Datenbank sehr gering sein werde.
Holzleitner: Schaffen die Grundlage für noch bessere Arbeit der
GSA
Die vorgesehene Schadensdatenbank werde es erlauben, Risiken von
Extremwetterereignissen besser abzuschätzen und schon im Vorfeld
entsprechend reagieren zu können, betonte auch
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner. Die Novelle schaffe
die gesetzliche Grundlage, um die Arbeit der GSA als dem zentralen
österreichischen geologischen, geophysikalischen, klimatologischen
und meteorologischen Dienst weiter zu verbessern. Neben
organisatorischen Anpassungen stelle sie auch sicher, dass die GSA
österreichweit einheitliche und vergleichbare Auswertungen von
Naturereignissen, Schäden und Verlusten bereitstellen könne.
Nationalrat für Bericht über maschinenlesbare Gesetze
Der Nationalrat befasste sich auch mit der Möglichkeit, Gesetze
neben dem rechtsverbindlichen Text auch als maschinenlesbaren Code
bereitzustellen. Süleyman Zorba (Grüne) fordert in einem
Entschließungsantrag , das Konzept „Law as Code“ in die
Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung aufzunehmen. Die
maschinenlesbare Fassung solle auf Open Source und offenen Standards
aufbauen und den Gesetzestext ergänzen. Damit könne man viele
Verwaltungsverfahren wesentlich beschleunigen. Gleichzeitig müsse
jedoch der Rechtsschutz gegen automatisierte
Verwaltungsentscheidungen gewährleistet sein.
In einem eigenen Antrag, der im Wissenschaftsausschuss formuliert
wurde, sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS für einen österreichischen Law
-as-Code-Bericht aus. Darin sollen die Umsetzungspotenziale, die
notwendigen Voraussetzungen sowie geeignete Rechtsmaterien untersucht
werden. Zudem sollen Pilotprojekte in geeigneten Verwaltungsbereichen
vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf Verwaltungsaufwand,
Verfahrensdauer, Rechtsqualität und Nutzerfreundlichkeit abgeschätzt
werden. Auch ein konkreter Zeitplan mit einem Finanzierungs- und
Umsetzungskonzept sowie messbare Ziele zur Entbürokratisierung und
Effizienzsteigerung werden gefordert.
Der Antrag der Grünen sei inhaltlich konkret und gut, meinte
Gerhard Deimek (FPÖ). Ihn abzulehnen und an seine Stelle einen
Ausschussantrag mit einer Forderung der Regierung an sich selbst zu
setzen, laufe auf eine Missachtung des Parlaments hinaus. Statt einer
Strategie komme nun ein weiterer Bericht. Die FPÖ stimme zwar
„notgedrungen“ dieser Entschließung zu, erwarte aber auch, dass die
Bundesregierung die Forderungen des ursprünglichen Antrags bald
umsetze.
„Law as Code“ solle die Lesbarkeit von Gesetzen verbessern, sagte
Peter Manfred Harrer (SPÖ). Dafür gebe es bereits Vorbilder in
Europa. Der Antrag der Grünen sei eine gute Anregung, schon
bestehende Pilotprojekte fortzuführen und klare Umsetzungsschritte zu
definieren. Katrin Auer (SPÖ) sagte, die Budgetmittel für die
Digitalisierung von Verwaltungsverfahren seien derzeit zwar knapp,
der politische Wille jedoch klar vorhanden. Der Entschließungsantrag
sei daher darauf ausgerichtet, die Grundlagen für die nächsten
Schritte zu legen. Christoph Matznetter (SPÖ) meinte, mit der
Umsetzung eines Oppositionsantrags in Form einer Entschließung gehe
man einen guten Weg. Er hoffe, dass die Forderungen der Grünen damit
bald umgesetzt werden könnten.
Süleyman Zorba (Grüne) kritisierte, dass die Bundesregierung
keine Regierungsvorlage für die Digitalisierung vorgelegt habe. Ideen
dazu habe nur die Opposition. Die Koalition begnüge sich damit, diese
zu kopieren und abzuschwächen. Dafür fehle ihm das Verständnis. Er
hoffe, dass die Regierung sich bald einen Ruck geben und zahlreiche
Vorhaben im Digitalbereich vorlegen werde.
Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sagte, es sei sinnvoll, bereits im
Gesetzgebungsprozess die Maschinenlesbarkeit von Gesetzestexten
mitzudenken. Dazu gebe es bereits Pilotprojekte, an die man anknüpfen
könnte. Allerdings gebe es Bereiche, in denen die Interpretation von
Gesetzen noch immer Menschen obliegen müsse, gab sie zu bedenken.
Ines Holzegger (NEOS) meinte, die Automatisierung von
Verwaltungsprozessen sei an sich zu begrüßen. Die Übersetzung von
Gesetzen in Codes könne aber rasch hohe Kosten nach sich ziehen, wenn
der Prozess nicht genau aufgesetzt werde, warnte sie. In
Pilotprojekten werde Law as Code bereits geprüft. Dabei wolle man
auch von den Erfahrungen anderer Staaten lernen. Wichtig sei, dass
das Thema weiter verfolgt werde. (Schluss Nationalrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.