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STREIK DER RICHTER*INNEN:

Zwtl.: Trotz 84 % Erfolgsquote, ist Mediation kaum im
Justizsystem
verankert: Mediator*innen fordern Kurswechsel

Mediator*innen starteten eine Petition und senden einen offenen Brief
an Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer, die Allianz
zwischen Richter*innen und Mediator*innen zu festigen und
kontinuierlich voranzutreiben, denn Richter*innen und Mediator*innen
eint das gemeinsame Ziel einer effizienten Konfliktlösung.
Initiatoren dieses Vorstoßes sind Stephan Proksch und Klaus
Voithofer, beide sind seit Jahren eingetragene Mediatoren.

Zwtl.: Mediator*innen entlasten nachweislich Gerichte

„Wir Mediator*innen haben mehrfach bewiesen, dass wir
gerichtsanhängige Auseinandersetzungen bereinigen können. Die
Erfolgsquoten liegen laut einer vom BMF geförderten Studie der
Universität Innsbruck (Prof. Hemma Mayrhofer) bei 84% der Verfahren,
in denen der Konflikt durch Mediation ganz oder teilweise gelöst
werden konnte. In Österreich wurde die Mediation bisher leider noch
nicht in geeigneter Form in das Justizsystem integriert“, stellt der
Initiator Dr. Proksch bedauernd fest, der sich seit Jahren für die
Kooperation mit Gerichten und für eine konstruktive Konfliktkultur in
Unternehmen engagiert.

Zwtl.: Mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Leistung der
Mediator*innen gefordert

In Österreich stehen 1.814 eingetragene Mediator*innen zur
Verfügung, um Richter*innen zu entlasten. Diese Mediator*innen sind
bestens ausgebildet, länger als in fast allen anderen
Mitgliedsländern der EU; ein Teil der Mediator*innen ist auf die
Mediation in gerichtsanhängigen Fällen spezialisiert.

„Konflikte sind ein wesentlicher Aspekt unternehmerischer oder
privater Rechtsbeziehungen, sie gehören zur Normalität. Die Mediation
ermöglicht es den Parteien, eskalierte Konflikte nach ihren eigenen
Vorstellungen angemessen zu lösen. Im Prozess hingegen geht es
überwiegend um Vergangenes und um Streitfragen, die aus verschiedenen
Perspektiven unterschiedlich erscheinen. Die Richter*innen müssen die
Sachverhalte aufarbeiten und einer abschließenden Klärung zuführen.
Das ist mit hohem Aufwand verbunden. Sie sind daher mehrheitlich der
Auffassung, dass der aktuelle Personalstand an den Gerichten eine
Bewältigung der immer komplexeren und aufwendigeren Verfahren nicht
mehr zulässt. Gut ausgebildete Mediator*innen stehen zur Entlastung
bereit. Es ist uns daher ein Anliegen, dass das Ministerium gemeinsam
mit der Justiz und den Mediator*innen das europäische Ziel verfolgt,
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zivilprozess und Mediation zu
erreichen“, ergänzt Dr. Klaus Voithofer, Anwalt und Mediator. Die
Zusammenarbeit mit den Gerichten erachtet der Experte als
ausschlaggebend und wünscht sich auch angesichts des aktuellen
Streiks der Richterschaft eine neue Ära der Kooperation zum Nutzen
aller.

Zwtl.: EU-Mediationsgesetz – in Österreich noch nicht
zufriedenstellend umgesetzt

In vielen anderen Europäischen Ländern werden Parteien
verpflichtet, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Zivil- und
Handelssachen auf alternative Streitbeilegung bzw. Mediation
zurückzugreifen (Spanien, Italien, Griechenland). Oder das Gericht
kann die Parteien in die Mediation verweisen oder zur Teilnahme an
einer Mediation auffordern, verbunden mit finanziellen Anreizen (
Polen). In England und Wales bietet die Justizverwaltung für
bestimmte Zivilverfahren einen eigenen Mediationsdienst an. Das sind
nur einige Beispiele.

Zwtl.: Forderungen der Mediator*innen in ihrer Petition

Daher empfehlen die Mediator*innen, im Gleichschritt mit den
Zielen der Europäischen Union, dass

1. der österreichische Gesetzgeber aktiv das EU-Ziel fördert, ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Zivilprozess und Mediation zu
erreichen;

2. die Mediation in den Verfahrensordnungen derart verankert wird,
dass es Richter*innen hinreichend als ihre Aufgabe erkennen können,
die selbstbestimmte Lösung von Konflikten durch Mediation zu fördern;

3. die Richter*innen Parteien auffordern können, die Mediation zur
Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen, bzw. auffordern können, an
einer Informations-veranstaltung über Mediation teilzunehmen;

4. die (Nicht-)Inanspruchnahme der Mediation mit Anreizen oder
Sanktionen verbunden wird;

5. sichergestellt wird, dass Richter*innen hinreichendes Wissen über
die Möglichkeiten der Mediation im Rechtsstreit haben.

https://www.openpetition.eu/at/xctrq

Für Rückfragen wenden Sie sich an Dr. Stephan Proksch
[email protected]

oder Rechtsanwalt Dr. Klaus Voithofer voithofer@
zivilrechtsmediation.com