Wien (PK) – Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und
sexuellem
Missbrauch sollen konsequent weiterentwickelt und bestehende Lücken
geschlossen werden. Der Nationalrat sprach sich heute einstimmig für
einen entsprechenden Koalitionsantrag auf Basis einer Initiative der
FPÖ aus. Darin werden die Justizministerin und die Familienministerin
unter anderem ersucht, gesetzliche Verbesserungen im Kindschafts- und
Familienrecht vorzulegen sowie Prävention und Unterstützungsangebote
auszubauen.
Ebenfalls einhellige Zustimmung erhielt ein Initiativantrag der
Koalitionsparteien zur Änderung des
Verwertungsgesellschaftengesetzes. Damit soll klargestellt werden,
dass Einnahmen aus der Weitersendung von Filmen auch an die darin
mitwirkenden Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden
dürfen.
Kinderschutz: Gesetzliche Verbesserungen, Prävention und
Unterstützung
Der Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS sieht eine rasche Umsetzung der
Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern vor, sobald diese auf EU-
Ebene angenommen wurde. Zudem sollen ehestmöglich Gesetzesentwürfe
zur Stärkung des Kinderschutzes im Kindschaftsrecht und zur geplanten
Reform des Familienrechts vorgelegt werden. Verbessert werden soll
auch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden,
Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern. Dazu sollen
klare Informationspflichten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
beitragen. Gemeinsam mit den Ländern sollen außerdem die Prävention
sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgebaut und der
niederschwellige Zugang zu spezialisierten Beratungs- und
Unterstützungsangeboten verbessert werden. Diese sollen betroffenen
Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen zur Verfügung
stehen.
Debatte über Strafverschärfungen, Prävention und Kinderschutz im
digitalen Raum
Ausgangspunkt für den Koalitionsantrag war ein
Entschließungsantrag der FPÖ zu einem Gewaltschutzpaket, der keine
Mehrheit fand. Darin fordert Harald Stefan (FPÖ) unter anderem höhere
Strafen für den Besitz bildlicher sexualbezogener Darstellungen
minderjähriger Personen und für den sexuellen Missbrauch unmündiger
Minderjähriger, wie er im Plenum nochmals ausführte. Außerdem spricht
er sich für eigene Straftatbestände für „Grooming“ und
„Gruppenvergewaltigungen“ aus. Auch die Verbreitung von Anleitungen
zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger und der Verkauf von
Kindersexpuppen sollen nach den Vorstellungen der FPÖ unter Strafe
gestellt werden. Zu den weiteren Forderungen zählen ein lebenslanges
Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte, ein dauerhafter Eintrag
im Strafregister sowie aufenthalts- und staatsbürgerschaftsrechtliche
Konsequenzen für verurteilte Sexualstraftäter ohne österreichische
Staatsbürgerschaft. Die „Einheitspartei aus vier Fraktionen“ habe
diesen Antrag abgelehnt, so Stefan. Seine Fraktion lasse sich davon
jedoch nicht entmutigen.
Auch Elisabeth Heiß (FPÖ) warf den anderen Fraktionen vor, den
Antrag ihrer Fraktion aus parteitaktischen Gründen abgelehnt zu
haben. Die Fälle Gunther Paal und Florian Teichtmeister würden
zeigen, wie dringend gehandelt werden müsse. Heiß kritisierte zudem
die Ablehnung einer FPÖ-Initiative gegen den Verkauf von
Kindersexpuppen und forderte ein Ende der „Kuscheljustiz“.
Problematisch sei aus ihrer Sicht auch eine „Frühsexualisierung“ in
Kindergärten und Schulen, etwa durch Lehrmaterialien zu queeren
Themen. Rosa Ecker (FPÖ) bemängelte, dass beim Kinderschutz seit
Jahren über Maßnahmen diskutiert werde, während Oppositionsanträge
abgelehnt oder vertagt würden. Statt weiterer Prüfaufträge und
Ankündigungen brauche es konkretes Handeln. Unter Verweis auf
parlamentarische Anfragebeantwortungen zu Prostitution und
Menschenhandel berichtete sie zudem von 41 im Jahr 2025
identifizierten Opfern, darunter vier minderjährigen Mädchen. Die
Dunkelziffer sei enorm.
Sabine Schatz (SPÖ) bezeichnete den Schutz von Kindern vor
sexuellem Missbrauch als gemeinsamen Handlungsauftrag, der sich auch
aus der UN-Kinderrechtskonvention ergebe. Ziel müsse es sein,
Missbrauch möglichst zu verhindern. Dafür brauche es die Stärkung von
Kindern, geschützte Räume und eine Sensibilisierung jener Personen,
die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Grooming sei bereits im
Strafgesetzbuch geregelt, zudem seien die Strafrahmen für
Missbrauchsdarstellungen 2023 nach dem Fall Teichtmeister angehoben
worden. Manfred Sams (SPÖ) ergänzte, dass die gezielte
Kontaktaufnahme mit Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs seit
2011 strafbar sei. Bestehende Schutzlücken müssten dennoch
geschlossen und neue europäische Vorgaben rasch umgesetzt werden.
Gudrun Kugler (ÖVP) betonte den Konsens darüber, Kinder sowohl
online als auch offline schützen zu müssen. Dafür brauche es ein
Gesamtpaket, das über einzelne Strafverschärfungen hinausgehe. Im FPÖ
-Antrag fehlten jedoch Prävention, die Unterstützung von Opfern sowie
die notwendige Zusammenarbeit der Behörden, kritisierte sie. Kugler
sprach sich für flächendeckende Kinderschutzkonzepte und ein
schnelleres Zusammenwirken der Behörden aus. Johanna Jachs (ÖVP)
verwies auf die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung des
Sexualstrafrechts. Manche Forderungen der FPÖ seien berechtigt,
Kinderschutz erfordere aber auch niederschwellige Hilfsangebote,
Prävention und Täterarbeit.
Kinderschutz müsse bereits ansetzen, bevor Kinder zu Opfern
werden, erklärte Henrike Brandstötter (NEOS). Die Bundesregierung
habe mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und
Mädchen bereits wichtige Schritte gesetzt. Gerade im digitalen Raum
verändere sich die Realität jedoch rasch, etwa durch „Grooming“,
„Sextortion“ und Deepfakes. Darauf müssten gesetzliche Antworten
gefunden werden, wozu aktuelle eine Evaluierung des Sexualstrafrechts
laufe, so Brandstötter.
Vor neuen Formen der Gewalt im digitalen Raum warnte auch Barbara
Neßler (Grüne). Als Beispiel nannte sie das „764-Netzwerk“, das
gezielt verletzliche junge Menschen manipuliere und sie ihrer
Selbstbestimmung beraube. „Rat auf Draht“ berichte von einem massiven
Anstieg der Anfragen zu Gewalt. Neßler warf der FPÖ vor, das Thema
politisch zu instrumentalisieren, und verwies auf Fälle sexueller
Gewalt sowie rechtskräftige Verurteilungen von Personen in deren
eigenem Umfeld. Rosa Ecker (FPÖ) hielt dazu fest, dass es Täter in
jedem Umfeld gebe, unabhängig von der Parteizugehörigkeit.
Einnahmen aus der Weitersendung von Filmen auch für
Schauspielerinnen und Schauspieler
Mit der einstimmig beschlossenen Änderung des
Verwertungsgesellschaftengesetzes soll die langjährige Praxis der
Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden rechtlich abgesichert
werden, Einnahmen aus der Weitersendung von Filmwerken auch an die
darin auftretenden Schauspielerinnen und Schauspieler zu verteilen.
Da das Urheberrecht für ausübende Künstlerinnen und Künstler nur
ein sehr eingeschränktes Senderecht vorsehe, seien Zweifel
entstanden, ob diese Verteilungspraxis vom Ermessen der
Verwertungsgesellschaft gedeckt sei, erklärte Justizministerin Anna
Sporrer im Plenum. Eine Einstellung dieser Praxis würde
Schauspielerinnen und Schauspielern jedoch gerade in Zeiten
budgetärer Restriktionen weitere Einnahmen entziehen. Daher werde
diese Anpassung nach dem Muster ähnlicher Regelungen – wie etwa für
die Weitersendung von ORF-Sendungen – vorgeschlagen. Diese Lösung sei
„sachdienlich, ausgewogen“ und vorteilhaft für die Künstlerinnen und
Künstler.
Antonio Della Rossa (SPÖ) betonte, dass sich die im Abspann eines
Films sichtbare Arbeit der Künstlerinnen und Künstler auch in der
Abrechnung wiederspiegeln müsse. Die Verwertungsgesellschaft
beteilige Schauspielerinnen und Schauspieler seit vielen Jahren an
den Einnahmen, für diese bewährte Praxis fehle jedoch die gesetzliche
Grundlage. Damit drohe den Betroffenen ein erheblicher Teil ihres
Einkommens wegzufallen, obwohl ihre künstlerische Leistung weiterhin
zu sehen sei. Die Anerkennung dieser Arbeit müsse sich auch
finanziell ausdrücken.
Jakob Grüner (ÖVP) sprach sich ebenfalls dafür aus, die
langjährige Verteilungspraxis rechtlich abzusichern. Wenn eine Praxis
vernünftig sei, das Gesetz aber nicht dazu passe, müsse das Gesetz
geändert und nicht die Praxis eingestellt werden. Daniela Gmeinbauer
(ÖVP) unterstrich die Bedeutung der Anerkennung schauspielerischer
Leistungen. Zur ebenfalls angesprochenen Investitionsverpflichtung
für große Streaminganbieter hielt sie fest, die ÖVP sei kein
Blockierer. Neue Steuern und Abgaben kämen für ihre Fraktion jedoch
nicht infrage.
Kabelentgelte seien wichtige Einkommensbestandteile für
Schauspielerinnen und Schauspieler, erklärte auch Gertraud Auinger-
Oberzaucher (NEOS). Die Novelle schaffe hier Rechtssicherheit.
Darüber hinaus bekannte sie sich zu einer Investitionsverpflichtung
für große Streaminganbieter, um mehr Filmproduktionen in Österreich
zu ermöglichen.
Werner Kogler (Grüne) hob die künstlerischen und wirtschaftlichen
Erfolge des österreichischen Films hervor und plädierte für eine
Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte. Zusätzliche Mittel für die
Filmförderung seien ein Investment. Angesichts zahlreicher
österreichischer Beiträge bei der Berlinale warnte er davor, die
Branche finanziell ausbluten zu lassen, und kritisierte aus seiner
Sicht bestehende Blockaden bei der Investitionsverpflichtung für
Streaminganbieter.
Wendelin Mölzer (FPÖ) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum
Koalitionsantrag an, bezeichnete die Novelle aber als keinen großen
Wurf. Eine Investitionsverpflichtung sei keine neue Steuer, sondern
nehme große Technologiekonzerne in die Pflicht. Zudem brauche es
einen Systemwechsel in der österreichischen Filmförderung mit
schlankeren Förderstrukturen und einer zentralen Anlaufstelle für
Produzenten nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip. Als „symptomatisch“ für
die derzeitige Praxis der Filmförderung in Österreich bezeichnete
Mölzer die Förderung eines Films über Vizekanzler Andreas Babler, den
seiner Ansicht nach „niemand ansieht und niemand braucht“. (
Fortsetzung Nationalrat) wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
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Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
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