Wien (OTS) – Die geplante Novelle der Gewerbeordnung, die am Mittwoch
im
Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen wurde, bringt wichtige
Erleichterungen für die heimischen Betriebe: Die Bundessparte Gewerbe
und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hebt die
Verlängerung der sogenannten Grace Period bei Betriebsübernahmen von
drei auf fünf Jahre als positives Beispiel hervor. Damit erhalten
Betriebsnachfolger:innen mehr zeitlichen Spielraum, um bestehende
Auflagen unter bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen.
„Gerade für die zahlreichen Familienbetriebe im Gewerbe und
Handwerk ist diese Schonfrist-Verlängerung ein wichtiger und längst
notwendiger Schritt. Sie schafft mehr Zeit für Investitionen,
notwendige Anpassungen und die erfolgreiche Fortführung von Betrieben
über Generationen hinweg“, betont Bundesspartenobmann Manfred Denk.
Erleichterungen für kleine Betriebe und bestehende Standorte
Auch die verbesserten Möglichkeiten zur Nachnutzung von
Betriebsanlagen sind ein wichtiges Signal. Künftig sollen
Betriebsanlagengenehmigungen bei Nichtbetrieb erst nach sieben statt
bisher fünf Jahren erlöschen. Das erleichtert die Weiterverwendung
bestehender Standorte und schafft mehr Planungssicherheit.
Weitere Entlastungen betreffen eine Genehmigungsfreistellung von
Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen sowie die Möglichkeit,
behördlich angeforderte Unterlagen zu übermitteln, statt sie ständig
vor Ort bereithalten zu müssen.
Weiterer Bürokratieabbau nötig
„Die beschlossenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt in
Richtung Entbürokratisierung. Aus Sicht des Gewerbes und Handwerks
dürfen wir dabei jedoch nicht stehen bleiben. Weitere Maßnahmen zur
Verfahrensbeschleunigung und zum Abbau unnötiger Auflagen müssen nun
rasch folgen“, so Denk abschließend. (PWK520/HSP)