Wien (OTS) – In der aktuellen „Schauplatz Gericht“-Ausgabe
präsentiert Peter
Resetarits am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, um 21.05 Uhr in ORF 2
und auf ORF ON folgende Fälle:
Alptraum-Haus
Die L.s haben 2020 bei einem Bauträger in Innsbruck
Eigentumswohnungen erworben. Der Bauträgervertrag sieht vor, dass die
neu zu errichtenden Wohnungen spätestens Ende 2022 übergeben werden.
Bis heute sind die Wohnungen nicht fertiggestellt, der Bauträger
reagiert nicht mehr auf Urgenzen. Die L.s haben eine Klage auf
Schadenersatz eingebracht. Weil die neuen Wohnungen, für die sie
bereits mehr als 80 Prozent vom Kaufpreis bezahlt haben, nicht
bezugsfertig sind, können sie die Wohnung, in der sie jetzt wohnen,
nicht vermieten. Aber auch dieses Verfahren zieht sich in die Länge.
Die Klage wurde 2023 eingebracht, ein Urteil gibt es immer noch
nicht. Die Baustelle steht still. Die halb fertiggestellten Wohnungen
verfallen immer mehr. Und die L.s sind kein Einzelfall, auch eine
andere Baustelle dieses Bauträgers beschäftigt die Gerichte.
Beschränkungen aus der NS-Zeit
Familie W. besaß in Bürserberg seit Generationen etliche
Liegenschaften. 1944 wurde sie von den Nationalsozialisten gezwungen,
einen Teil davon ganz billig an einen Verein namens
„Hüttenkameradschaft der Führer des Arbeitergaues XXVI e.V.“
abzutreten. Die in der Familie verbliebenen Grundstücke wurden mit
einem Bauverbot und einem Vorkaufsrecht belastet. Dieser Verein, der
damals Berghütten zur Erholung führender Nazis betrieb, wurde nach
Kriegsende von den Alliierten verboten und aufgelöst. Die aktuelle
Generation der Familie W. muss sich aber heute noch mit diesem Stück
Zeitgeschichte herumschlagen. Denn der Verein steht im
Österreichischen Grundbuch, jetzt aber unter dem harmlosen Namen
„Hüttenverein“. Irgendwie hatten die Vereinsfunktionäre es geschafft,
den verbotenen Verein in Deutschland wiederzubeleben. Und die
heutigen Vertreter bestehen auf dem 1944 erpressten Bauverbot, das
den Grund der Familie W. massiv entwertet.
Stolperdraht
Herr S. wollte bei einer Wanderung auf der Tiroler Eng-Alm den
Durchgang eines Weidezaunes benutzen. Dabei ist er über einen knapp
über der Erde gespannten Elektrodraht gestolpert, den er als
Stolperfalle bezeichnet. Er hat den Grundbesitzer auf rund 5.000 Euro
Schadenersatz geklagt, weil er sich im Gesicht und am Knie verletzt
hat. Der Gegner wendet ein, dass jeder Wanderer selbst dafür
verantwortlich ist, vor seine Füße zu sehen. Es entwickelte sich ein
langjähriger Rechtsstreit mit vielen teuren Gutachten. Jetzt haben
die Gerichte in letzter Instanz entschieden.