Wien (OTS) – Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ)
begrüßt die am 5. Oktober 2026 mit breiter Mehrheit beschlossene
Position des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu
vereinfachten Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
„Der Ansatz, die Pflicht zur Bestellung bevollmächtigter
Vertreter in jedem Mitgliedstaat für in der EU ansässige Klein- und
Kleinstunternehmen auszusetzen, ist ein wichtiger Schritt hin zu
einer praxistauglichen Lösung“, kommentiert Bundesspartenobmann
Rainer Trefelik das Abstimmungsergebnis, dem Mitte Oktober noch eine
Bestätigung durch das Plenum folgen muss. Zugleich sei wichtig, dass
Unternehmen aus Drittstaaten weiterhin einen Bevollmächtigten
bestellen müssen. „Es ist notwendig, unsere Unternehmen vor unfairem
Wettbewerb aus Nicht-EU-Ländern zu schützen“, so Trefelik.
Nur erster Schritt, weitere Vereinfachungen notwendig
Dennoch betont Trefelik, dass diese Entlastung „nur ein erster
Schritt sein kann, dem eine Reihe weiterer Nachbesserungen folgen
muss“. Konkret brauche es bei der erweiterten Herstellerverantwortung
„eine breit gedachte Reform. Dazu gehören Pauschalierungslösungen für
KMU und ein Stop-the-Clock bis zur EU-weiten Vereinheitlichung der
Meldepflichten“, ergänzt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der
Bundessparte Handel in der WKÖ. Positiv bewertet sie den vom
Parlament geforderten besseren Informationsaustausch, interoperable
digitale Systeme und einheitliche Berichtspflichten. Dies soll
Doppelgleisigkeiten reduzieren und einer Schwächung des Binnenmarktes
entgegenwirken.
Rasche Einigung im Trilog nötig
Für die Betriebe zählt nun Tempo. „Viele kleine und mittlere
Händler haben ihre Aktivitäten im europäischen Ausland seit 12.
August 2026 stark eingeschränkt. Die administrativen Anforderungen
und teilweise hohen Kosten stehen vielfach in keinem Verhältnis zu
den vertriebenen Mengen. Die Bevollmächtigtenpflicht kommt einer
Markteintrittsbarriere gleich“, warnt Trefelik und fordert nun
rasches Handeln.
Das bedeutet, dass nach der Bestätigung im Plenum Parlament und
Rat so bald wie möglich in Trilogverhandlungen treten müssen, um eine
rechtssichere und unbürokratische Einigung zu erzielen. In Verbindung
mit dem Umwelt-Omnibus muss auch der angekündigte Circular Economy
Act die EPR harmonisieren, digitale Verfahren grenzüberschreitend
nutzbar machen und Mehrfachregistrierungen sowie parallele
Meldepflichten abbauen. Die vom Parlament vorgesehene Sunset-Klausel
– also das automatische Ende der Aussetzung, wenn die umfassenden EU-
Kreislaufwirtschaftsregeln in Kraft treten – benötigt laut
Bundessparte Handel zudem eine Überarbeitung der EU-Rechtsakte zur
Kreislaufwirtschaft. „Wichtig ist jedenfalls, im Sinne des
Bürokratieabbaus zu handeln – und das zeitnah“, betont Trefelik
abschließen. (PWK513/DFS)