Wien (OTS) – Die aktuellen Aussagen von Integrationsministerin
Claudia Bauer zum
islamischen Religionsunterricht erfordern aus Sicht der Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich eine sachliche Klarstellung.
„Der islamische Religionsunterricht findet keineswegs außerhalb
staatlicher Kontrolle statt. Er ist Teil des österreichischen
Schulwesens und funktioniert seit Jahren auf Grundlage einer
eindeutig geregelten Zusammenarbeit zwischen Staat und
Religionsgesellschaft“, sagt Präsident Ümit Vural.
Lehrpläne, Schulbücher und die schulorganisatorischen
Rahmenbedingungen unterliegen staatlichen Vorgaben. Gleichzeitig
liegt die Verantwortung für die religiösen Inhalte und die
unmittelbare Besorgung des Religionsunterrichts bei der gesetzlich
anerkannten Religionsgesellschaft. Dieses Zusammenspiel ist Ausdruck
des österreichischen Verfassungs- und Religionsrechts.
„Wir sind selbstverständlich bereit, über Qualität, Qualifikation
und Weiterentwicklung zu sprechen. Was es aber nicht braucht, ist der
Eindruck, als gäbe es bisher keine Qualitätssicherung oder keine
staatliche Aufsicht“, so Vural.
Auch der Vergleich des Solidarbeitrags der Religionslehrkräfte
mit Beiträgen an Sportverbände greift aus Sicht der IGGÖ zu kurz.
Eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft ist keine Vereins-
oder Sportorganisation. Der Solidarbeitrag ihrer Mitglieder ist
vergleichbar mit dem Kirchenbeitrag und dient unter anderem der
Finanzierung von Fortbildung, Unterrichtsmaterialien und der
fachlichen Begleitung der Religionslehrkräfte.
Die IGGÖ wird die angekündigte Punktation nach deren Vorlage
prüfen und sich konstruktiv in das Begutachtungsverfahren einbringen.
Weiterentwicklungen sind möglich, sie müssen sich jedoch innerhalb
des Verfassungsbogens bewegen.