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LR Teschl-Hofmeister: „Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und Pädagoginnen und Pädagogen den Rücken stärken“

St. Pölten (OTS) – Unter dem Vorsitz Vorarlbergs tagte heute die
Konferenz der
Landesbildungs- und Landeselementarpädagogikreferentinnen und
Landeselementarpädagogikreferenten an der Stella Vorarlberg
Privathochschule für Musik in Feldkirch. Im Mittelpunkt standen die
Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen
Elementarpädagogik und Bildung, der bundesländerübergreifende
Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen sowie
inklusive Pädagogik. Für Niederösterreich nahm Bildungs-Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister an der Konferenz teil.

Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf der Weiterentwicklung der
inklusiven Pädagogik und der Frage, wie Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich unterstützt werden
können. Die Länder fordern dazu unter anderem eine verbesserte
Bundesfinanzierung des bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels sowie
weitere Anstrengungen bei der Ausbildung der dafür notwendigen
Pädagoginnen und Pädagogen. „Jedes Kind braucht jene Unterstützung,
die seinen individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Deshalb
stehen wir klar für Wahlfreiheit zwischen inklusiven Modellen und
Sonderschulen. Entscheidend ist, das Kindeswohl stets in den
Mittelpunkt zu stellen. Dafür plädiere ich für die Wiedereinführung
einer eigenständigen Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik“, betont
Teschl-Hofmeister.

Handlungsbedarf sieht die Bildungs-Landesrätin auch beim
sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF): „Der derzeitige Rahmen
entspricht vielfach nicht mehr der tatsächlichen Situation an unseren
Schulen. Wenn Kinder zusätzliche Unterstützung benötigen, müssen sich
die zur Verfügung stehenden Ressourcen am tatsächlichen Bedarf
orientieren.“

Auf Initiative Niederösterreichs befasste sich die Konferenz auch
mit der Mitwirkungspflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten im
Schulbereich. Die mit der 2. Schulrechtsnovelle ausgeweiteten
Verpflichtungen – etwa bei der Suspendierungsbegleitung, bei
Perspektivengesprächen nach einem Schulabbruch oder im Zusammenhang
mit dem Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre – werden von
Niederösterreich ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Landes braucht
es darüber hinaus jedoch klarere und weiterreichende gesetzliche
Mitwirkungspflichten. Dazu zählen insbesondere verpflichtende Lehrer-
Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie
bei mangelnder Integrationsbereitschaft, eine verbindliche
Kooperation der Eltern mit Schulleitungen und Lehrkräften und die
Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen solcher Gespräche vereinbart
werden. Auf Antrag Niederösterreichs wurde die Forderung beschlossen,
den Bundesminister für Bildung zu ersuchen, die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Sanktionierung weiterreichender
Mitwirkungspflichten zu prüfen. „Eltern tragen eine wesentliche
Verantwortung für den Bildungsweg ihrer Kinder. Schule kann nur dann
bestmöglich funktionieren, wenn Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen
sowie Schulleitungen zusammenarbeiten. Wer Gespräche bewusst
verweigert, vereinbarte Maßnahmen ignoriert oder sich gesetzlichen
Vorgaben entzieht, darf diese Zusammenarbeit nicht dauerhaft
blockieren können. Wir wollen unseren Pädagoginnen und Pädagogen hier
den Rücken stärken“, so Teschl-Hofmeister. Niederösterreich spricht
sich in diesem Zusammenhang auch für eine Überprüfung und deutliche
Anhebung des derzeit vorgesehenen Strafrahmens aus. Künftig soll nach
der niederösterreichischen Forderung bei Verletzungen oder
Vernachlässigungen entsprechender Mitwirkungspflichten ein
Strafrahmen von mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro ermöglicht
werden. „Regeln müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch
durchsetzbar sein. Deshalb sollte der Bildungsminister prüfen, ob der
derzeit vorgesehene Strafrahmen tatsächlich ausreichend ist und ob es
für weiterreichende Mitwirkungspflichten zusätzliche rechtliche
Instrumente braucht“, erklärt Teschl-Hofmeister. Als Vorbild verweist
Niederösterreich auf die bereits bestehende Mitwirkungspflicht im NÖ
Kindergartenbereich. Dort können Verstöße gegen gesetzliche
Verpflichtungen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 Euro
sanktioniert werden.

Besonderes Augenmerk legt Niederösterreich auf die Umsetzung des
seit Beginn des Schuljahres geltenden Kopftuchverbots für
Schülerinnen bis 14 Jahre. Die Schulen seien über die gesetzlichen
Vorgaben und die vorgesehenen Abläufe informiert. „Für uns ist
entscheidend, dass das Kopftuchverbot an allen niederösterreichischen
Schulen konsequent umgesetzt wird. Alle Pädagoginnen und Pädagogen
sowie die Schulleitungen sind angewiesen, die gesetzlichen Vorgaben
genau einzuhalten, Verstöße zu dokumentieren und die vorgesehenen
Schritte einzuleiten. Das gilt selbstverständlich auch für Versuche,
das Verbot zu umgehen: Wo eine Umgehung rechtlich als Verstoß zu
werten ist, wird sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
entsprechend geahndet. Die Bildungsdirektion begleitet die Schulen
dabei eng“, so Teschl-Hofmeister.

Für die Landesrätin geht es bei den heute behandelten Themen
letztlich um klare Rahmenbedingungen für ein funktionierendes
Bildungssystem: „Unsere Pädagoginnen und Pädagogen leisten jeden Tag
hervorragende Arbeit. Sie brauchen die notwendigen Ressourcen für die
individuelle Förderung der Kinder, eine hochwertige Ausbildung und
klare rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig braucht es die
verlässliche Mitwirkung der Eltern. Das gemeinsame Ziel muss sein,
jedem Kind die bestmöglichen Bildungs- und Entwicklungschancen zu
eröffnen.“

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Pressesprecher
Dieter Kraus, Telefon: 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@
noel.gv.at