Wien (OTS) – Bundesminister Norbert Totschnig hat am 30. September
2026 bei der
Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für
die Haltung von Sikawild eingebracht. Ziel ist es, den betroffenen
landwirtschaftlichen Betrieben auch künftig eine rechtssichere
Haltung von Sikawild zu ermöglichen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Für mich war von Beginn
an klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden,
um die Sikawildhaltung in Österreich auch langfristig zu ermöglichen.
Genau deshalb haben wir nun den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei
der Europäischen Kommission eingebracht. Damit setzen wir uns für
Rechtssicherheit für die betroffenen Familienbetriebe, für regionale
Wertschöpfung und für den Erhalt dieses wichtigen Betriebszweigs in
Österreich ein.“
Im August 2025 wurde Sikawild in die europäische Liste invasiver
gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen.
Österreich hatte sich gegen die Aufnahme ausgesprochen, die Listung
wurde jedoch mehrheitlich beschlossen und trat am 7. August 2025 in
Kraft. Für gelistete Arten gelten auf Grundlage der EU-Verordnung
grundsätzlich weitreichende Beschränkungen, unter anderem für
Haltung, Zucht und Handel. Für kommerzielle Bestände bestehen
Übergangsbestimmungen von bis zu zwei Jahren.
Unmittelbar nach der Entscheidung auf europäischer Ebene hat das
Landwirtschaftsministerium (BMLUK) gemeinsam mit dem Verband der
Wildtierhalter und der Landwirtschaftskammer Österreich sowie den
ebenfalls für invasive Arten zuständigen Bundesländern mit den
Vorbereitungen für einen Ausnahmeantrag begonnen. In einem
gemeinsamen Prozess wurden die erforderlichen Unterlagen und
Nachweise erarbeitet. Nun wurde der Antrag rechtzeitig zur
Geltendmachung der Ausnahmemöglichkeit an die Europäische Kommission
übermittelt.
Mehr als 200 heimische Betriebe vom Antrag umfasst
Nach einem breiten Aufruf des BMLUK im Sommer 2026 haben sich 203
betroffene Betriebe für den österreichischen Antrag auf
Ausnahmegenehmigung gemeldet. Damit soll die weitere Haltung von
Tieren auf diesen Betrieben ermöglicht werden.
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde im 19.
Jahrhundert nach Europa eingeführt. In Österreich wurde die erste
Sikawild-Kolonie bereits 1907 etabliert. Heute wird ein großer Teil
der Tiere in landwirtschaftlichen Gehegen gehalten.
Für zahlreiche, überwiegend familiengeführte Betriebe stellt die
Sikawildhaltung einen wichtigen Betriebszweig dar. Sie schafft
regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze und ist die
Existenzgrundlage für die betroffenen Betriebe. Darüber hinaus ist
die Sikahaltung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Gastronomie und
auch Tourismus.
Entscheidung der Europäischen Kommission erwartet
Die Europäische Kommission prüft nun die von Österreich übermittelten
Unterlagen. Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich eine Entscheidung
innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines Zulassungsantrags vor.
Diese Frist kann unter anderem unterbrochen bzw. verlängert werden,
wenn ergänzende Informationen angefordert werden. Eine abschließende
Entscheidung wird aus heutiger Sicht bis Ende des Jahres erwartet.
Die EU-Verordnung ermöglicht in Ausnahmefällen Zulassungen für
Tätigkeiten mit gelisteten Arten, wenn Gründe eines zwingenden
öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder
wirtschaftlicher Art, vorliegen. Auf dieser Grundlage hat Österreich
den Antrag eingebracht.