Wien (PK) – Im zweiten Teil seiner Sitzung hat der Justizausschuss
heute über
eine Reihe von Oppositionsanträgen beraten. Dabei ging es unter
anderem um strengere Strafen für Kindesmissbrauch, die Einführung
eines neuen Straftatbestands für den Besitz und die Weitergabe von
Vergewaltigungsdarstellungen und die Umsetzung des Prinzips „Nur Ja
heißt Ja“ bei sexuellen Handlungen. Außerdem mahnt die FPÖ strengere
Strafen für Verstöße gegen das Burka-Verbot und eine Nachschärfung
des Straftatbestands der Nötigung ein. Ans Plenum weitergeleitet
wurde allerdings nur eine dieser Initiativen: In Anlehnung an einen
Entschließungsantrags der FPÖ spricht sich der Justizausschuss
einhellig dafür aus, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller
Gewalt und sexuellem Missbrauch konsequent weiterzuentwickeln und
bestehende Lücken zu schließen.
Einstimmig angenommen haben die Abgeordneten darüber hinaus eine
Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes: Damit wird
klargestellt, dass Verwertungsgesellschaften Einnahmen aus der
Weitersendung von Filmen, nicht nur an deren Urheberinnen und
Urhebern, sondern auch an die Schauspielerinnen und Schauspieler
verteilen dürfen, die in diesen Filmen auftreten.
Was die von den Grünen geforderte rasche Umsetzung einer EU-
Richtlinie zur Verhinderung von Einschüchterungsklagen – sogenannte
SLAPP-Klagen – betrifft, stellte NEOS-Abgeordnete Henrike
Brandstötter eine baldige Einigung zwischen den Regierungsparteien in
Aussicht. „Wir sind auf den letzten Metern“, versicherte sie und
äußerte die Hoffnung, dass in den nächsten zwei Wochen ein konkreter
Gesetzesentwurf vorliegen wird. Laut ÖVP-Justizsprecher Klaus
Fürlinger lehnt die ÖVP eine Ausweitung der EU-Richtlinie auf
österreichische Fälle allerdings weiterhin ab. Es gebe hierzulande
einen ausreichenden Schutz vor SLAPP-Klagen, meinte er.
Handlungsbedarf sieht hingegen Grünen-Abgeordnete Alma Zadić: Sie
verwies auf mehrere Fälle, wo Journalistinnen und Journalisten mit
Klagen konfrontiert worden seien, weil sie Kommentare über Nacht
nicht gelöscht hätten. Der der Debatte zugrundeliegende
Entschließungsantrag der Grünen ( 815/A(E) ) wurde neuerlich vertagt.
Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz
Die von den Koalitionsparteien beantragte und vom Ausschuss
einhellig angenommene Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz (
1008/A ) wird damit begründet, dass es Zweifel daran gebe, inwieweit
die derzeit gängige Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften
rechtlich gedeckt ist. Man wolle Schauspielerinnen und Schauspielern
in Zeiten budgetärer Restriktionen jedoch kein Einkommen entziehen,
machen Jakob Grüner (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ) und Gertraud Auinger-
Oberzaucher (NEOS) geltend.
Das hoben auch SPÖ-Abgeordneter Antonio Della Rossa und
Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss hervor. Wenn ein
Kabelnetzbetreiber einen Film ins Kabelnetz einspeise, sei das
urheberrechtlich ein eigener Verwertungsvorgang, schilderte Sporrer.
Unter Urheberrechtsexperten sei allerdings umstritten, ob die daraus
resultierenden Einnahmen von den Verwertungsgesellschaften auch an
die jeweiligen Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden
dürfen, wie das bislang der Fall gewesen sei. Daher werde eine
Klarstellung vorgenommen, die sich an der Weitersendung von ORF-
Sendungen orientiere. Es brauche Rechtssicherheit, mahnte Della
Rossa.
Stärkung des Kinderschutzes und Prävention
Mit dem eingebrachten Koalitionsantrag zum Kinderschutz werden
sowohl die Justizministerin als auch die Familienministerin ersucht,
konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes zu
ergreifen. Der Antrag zielt etwa auf eine rasche Umsetzung der
Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ab, sobald diese auf EU-
Ebene angenommen ist. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für
ehestmögliche Gesetzesentwürfe zur Stärkung des Kinderschutzes im
Kindschaftsrecht und zur geplanten Reform des Familienrechts aus.
Dabei gelte es, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden,
Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern durch klare
Informationspflichten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zu
verbessern. Gemeinsam mit den Ländern sollte dem Antrag zufolge die
Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgebaut sowie
der niederschwellige Zugang zu spezialisierten Beratungs- und
Unterstützungsangeboten für betroffene Kinder und Jugendliche sowie
deren Bezugspersonen verbessert werden.
Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der FPÖ
( 502/A(E) ), der selbst keine Mehrheit fand. Es brauche bei
Kindesmissbrauch Strafen, die nicht nur abschrecken, sondern auch ein
klares Signal senden, dass der Staat auf der Seite der Opfer stehe
und nicht auf jener der Täter, macht Abgeordneter Harald Stefan
geltend und drängt unter anderem darauf, den Strafrahmen für den
Besitz von bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger
Personen zu erhöhen, die Strafen für sexuellen Missbrauch von
unmündigen Minderjährigen nachzuschärfen sowie eigene
Straftatbestände für „Grooming“ und für „Gruppenvergewaltigungen“
einzuführen. Auch das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder
Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen
zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie der Verkauf von
Kindersexpuppen sollten ihm zufolge unter Strafe gestellt werden.
Weiters gehören ein dauerhafter Eintrag im Strafregister für
einschlägig verurteilte Straftäter sowie die Verwehrung der
Einbürgerung bzw. die Aberkennung des Flüchtlingsstatus für
ausländische Strafträger zum umfangreichen Forderungskatalog.
Neuerlich vertagt wurde ein weiterer Entschließungsantrag der FPÖ
( 855/A(E) ): Darin werden insgesamt höhere Mindest- und
Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, ein Ausbau von
Schutzunterkünften und Beratungsstellen für von Gewalt betroffene
Frauen und Kinder sowie verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und
Schutzmaßnahmen bei bekannt gewordenen Drohungen oder Gewalttaten
gefordert. Außerdem hält die FPÖ eine umfassende
Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in
Schulen und Bildungseinrichtungen, eine zentrale Anlaufstelle rund um
die Uhr für Opfer von Gewalt sowie mehr finanzielle Mittel für
psychosoziale Betreuung für erforderlich.
Es gehe darum, die Lücken im Gewaltschutz zu schließen und dass
Kinder besser geschützt werden, betonte Harald Stefan (FPÖ). Man
werde daher auch den Antrag der Koalition annehmen, auch wenn das
umgekehrt nicht der Fall sei. Henrike Brandstötter (NEOS) räumte ein,
dass viele der Vorschläge der FPÖ gut und richtig seien. Es werde
derzeit in einer Arbeitsgruppe an dem Thema gearbeitet, um etwa auch
neue Tatbestände zu berücksichtigen. Beim zweiten FPÖ-Antrag ortet
Brandstötter einen starken Fokus auf Ausländer. Ein generelles
Arbeitsverbot für Sexualstraftäter halte sie für „populistisch“.
Sabine Schatz (SPÖ) zufolge entspricht der gemeinsam eingebrachte
Antrag jenem, der auch bereits vergangene Woche im Plenum abgestimmt
worden sei. Einig seien sich jedenfalls alle, den Kinderschutz
vorantreiben zu wollen. Manfred Sams (SPÖ) wies auf einen
ressortübergreifenden Fahrplan zu dem Thema hin, zudem gebe es die
Arbeitsgruppe zum Sexualstrafrecht. Es gelte, diese Arbeiten
abzuwarten und dann nachzuschärfen, wo weiterer Handlungsbedarf
bestehe. Den Konsens darüber, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu
schützen, hob auch Gudrun Kugler (ÖVP) hervor. Es brauche ein
Gesamtpaket, damit alle Fragen aufgegriffen und ordentlich gelöst
würden.
Grüne für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
Von Seiten der Grünen pochte Alma Zadić darauf, das Prinzip „Nur
Ja heißt Ja“ endlich auch im österreichischen Sexualstrafrecht zu
verankern. Das Konsensprinzip bei sexuellen Handlungen müsse klar
gesetzlich festgeschrieben werden, bekräftigte sie. Ein dazu
vorliegender Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuchs ( 632/A ) wurde
allerdings neuerlich vertagt. Es müsse hier der „Turnaround“ hin zum
Konsensprinzip geschafft werden, betonte auch Sabine Schatz (SPÖ).
Mit Ministerin Sporrer habe man eine Kämpferin an der Seite. Es gebe
jedenfalls derzeit eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema.
Grüne fordern Straftatbestand für Vergewaltigungsaufnahmen
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein eigener Straftatbestand
für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen (
1048/A(E) ). Während pornografische Darstellungen Minderjähriger
umfassend unter Strafe stehen würden, fehle ein eigener
Straftatbestand für Aufnahmen, die tatsächliche Vergewaltigungen oder
vergleichbare schwere sexuelle Gewalt gegen Erwachsene zeigen,
argumentieren sie. Zuletzt habe es auch in Österreich einige Fälle
gegeben, die an den Fall Pelicot erinnern, hob Abgeordnete Alma Zadić
im Ausschuss hervor. Sie fordert daher ein rasches Schließen dieser
„Straflücke“. Die Verbreitung von Videoaufnahmen von Vergewaltigungen
sei mehr als eine bloße Begleiterscheinung der ursprünglichen Tat,
heißt es dazu im Entschließungsantrag.
Sowohl NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter als auch ÖVP-
Abgeordnete Gudrun Kugler betonten, dass an einer entsprechenden
gesetzlichen Bestimmung gearbeitet werde. Es handle sich „um ein ganz
wichtiges Anliegen“, sagte Kugler. Ihr und NEOS-Abgeordneter
Brandstötter zufolge müssen aber noch einige Fragen geklärt werden.
Etwa was passiere, wenn jemand ungefragt ein Video zugeschickt
bekomme, oder wie nachgewiesen werde, dass jemand wusste, dass es
sich um eine Vergewaltigung handle. Es brauche außerdem Ausnahmen für
Beweismittelsicherungen und Beweismittelweitergaben, betonte Kugler.
Sie plädierte außerdem dafür, auch andere Fälle von Erniedrigungen zu
erfassen, beispielsweise wenn Aufnahmen gefolterter Jugendlicher
verbreitet würden.
Unverständnis für die vorläufige Vertagung des Grünen-Antrags
äußerte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Seine Partei hätte der
Initiative gerne zugestimmt, sagte er.
FPÖ-Initiative für höhere Strafen bei Gesichtsverhüllung
Die FPÖ hat darüber hinaus Änderungen im Anti-
Gesichtsverhüllungsgesetz und im Strafgesetzbuch beantragt ( 1054/A )
. Zum einen geht es ihr darum, die Strafen für Verstöße gegen das
Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz deutlich zu erhöhen und bei der
Strafhöhe künftig zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz zu
unterscheiden. Die aktuelle Strafdrohung von 150 Ꞓ sei längst zu
einer „wirkungslosen Bagatellsanktion“ verkommen, argumentiert
Abgeordneter Harald Stefan und schlägt nach dem Vorbild Portugals
einen Strafrahmen von bis zu 750 Ꞓ bei Fahrlässigkeit und von 400 Ꞓ
bis 3.000 Ꞓ im Fall einer vorsätzlichen Begehung vor.
Zum anderen wollen die Freiheitlichen den Straftatbestand der
schweren Nötigung erweitern. Wer ein Familienmitglied oder eine
andere Person zwingt, das Gesicht aus Gründen des Geschlechts, der
Religion, des Alters oder der Herkunft zu verhüllen, für den soll
künftig ein Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren
gelten. Derzeit droht Stefan zufolge lediglich eine Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe wegen allgemeiner Nötigung.
Keinen Anlass für höhere Strafen bei Verstößen gegen das Anti-
Gesichtsverhüllungsgesetz sieht SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Die
150 Ꞓ seien „angemessen genug“, meinte sie. Ihr sei auch kein Fall
bekannt, bei dem in Österreich lebende Kinder oder Frauen zur
Verhüllung ihres Gesichts gezwungen worden wären. Im Übrigen umfasse
der Nötigungsparagraph jede Form von Nötigung, es gebe daher keine
Notwendigkeit für eine Verschärfung.
Sowohl Yildirim als auch ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler
bekräftigten überdies, dass es sich beim Anti-
Gesichtsverhüllungsgesetz nicht um „totes Recht“ handle. In den
letzten 18 Monaten habe es 379 Anzeigen gegeben, hielt Kugler fest.
Höhere Strafen würden nicht dazu beitragen, diese Zahl zu erhöhen.
Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien
vertagt. (Schluss Justizausschuss) mbu/gs