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GeoSphere Austria soll künftig die nationale Schadensdatenbank zu Naturereignissen betreiben

Wien (PK) – Die Erhebung verlässlicher Daten über Naturereignisse,
deren Schäden
und Folgen wird immer wichtiger. Das GeoSphere-Austria-Gesetz soll
künftig die Grundlage für eine standardisierte Schadensdatenbank
bilden. Für eine entsprechende Gesetzesänderung sprach sich der
Wissenschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen aus.

Vertagt wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS die Forderung der FPÖ, dass
Wohnsitzanmeldung über ID-Austria künftig die Zustimmung des
Immobilieneigentümers bzw. der -eigentümerin voraussetzen sollen.
Weiters wurden mehrere Anträge der Grünen zu Fragen der
Digitalisierung in die Warteschleife geschickt. Ein Antrag der Grünen
zu einer Digitalisierungsstrategie für die Gesetzgebung wurde
abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen formulierten in Anknüpfung an die
Forderung der Grünen einen eigenen Entschließungsantrag, in dem sie
einen Bericht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für
maschinenlesbare Gesetze sowie Vorschläge für Pilotprojekte und einen
konkreten Umsetzungsplan fordern. Dieser wurde mit den Stimmen von
FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

Erfassung der Schäden von Naturereignissen nach einheitlichen
Kriterien

Eine Schadensdatenbank für Österreich, die den Kriterien der
„United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR)“ entspricht, soll
laut dem Wissenschaftsministerium die österreichweit einheitliche und
vergleichbare Auswertung von Naturereignissen, Schäden und Verlusten
sicherstellen. Eine solche Datenbank sei wichtig für die
Katastrophenvorsorge, die Katastrophenrisikobewertung, die
Risikomanagementplanung, die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen,
die Forschung sowie für die Erfüllung internationaler und
unionsrechtlicher Berichtspflichten ( 620 d.B. ).

Die notwendige standardisierte Daten- und Analyseinfrastruktur
der zentralen UN-DRR-Schadensdatenbank soll die GeoSphere Austria (
GSA) bereitstellen. Die Grundlage soll die bereits bestehenden
österreichischen Nationale Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE
bilden, die von der GSA im Auftrag der Plattform „Austrian Strategy
for Disaster Risk Reduction (ASDR)“ betrieben wird. Datenquellen,
Datenmodelle, Schnittstellen, technische Komponenten und Vorarbeiten
von CESARE sollen dabei soweit wie möglich weiterverwendet werden.
Aus Datenschutzgründen soll die Datenbank ausschließlich nicht-
personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Für die Umsetzung der
Datenbank ist eine Vorlaufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Das
aufgrund der Gesetzesänderungen neu zu konstituierende zehnköpfige
Kuratorium der GSA soll mit 1. Oktober 2027 seine Tätigkeit
aufnehmen.

Die Novelle sehe einige organisatorische Anpassungen vor, um die
Arbeit der GSA als dem zentralen österreichischen geologischen,
geophysikalischen, klimatologischen und meteorologischen Dienst noch
weiter zu verbessern, sagte Wissenschaftsministerin Eva-Maria
Holzleitner. Die vorgesehene Schadensdatenbank werde es erlauben,
Risiken von Extremwetterereignissen besser abzuschätzen und
entsprechend reagieren zu können.

Joachim Schnabel (ÖVP) lobte die erfolgreiche Arbeit der GSA seit
der Neuaufstellung des Dienstes im Jahr 2023. Positiv sei an der
Novelle hervorzuheben, dass die geplante Schadensdatenbank auf
vorhandenen Systemen aufbauen und für international vergleichbare
Daten sorgen werde. Auch Elisabeth Götze (Grüne) brachte die
Zustimmung ihrer Fraktion zum Ausdruck. Kritische Anmerkungen hatte
hingegen Gerhard Deimek (FPÖ). Neben einigen positiven Punkten gebe
es auch eine Verschlechterung der Governance der GSA, da der Einfluss
des Ministeriums auf die Bestellung des Kuratoriums offenbar noch
ausgeweitet werden solle. Die Freiheitlichen würden der Novelle daher
nicht zustimmen.

Mehrheit für Bericht zu maschinenlesbaren Gesetzen

Zudem beschäftigte die Möglichkeit, Gesetze neben dem
rechtsverbindlichen Text auch als maschinenlesbaren Code
bereitzustellen, den Wissenschaftsausschuss. Süleyman Zorba (Grüne)
fordert in einem Entschließungsantrag, das Konzept „Law as Code“ in
die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung aufzunehmen ( 887/A
(E) ). Die maschinenlesbare Fassung solle auf Open Source und offenen
Standards aufbauen und den Gesetzestext ergänzen. Zudem müsse der
Rechtsschutz gegen automatisierte Verwaltungsentscheidungen
gewährleistet sein. Der Antrag wurde mit den Stimmen der
Koalitionsparteien abgelehnt.

Mehrheitlich angenommen wurde hingegen ein eigener Antrag von
ÖVP, SPÖ und NEOS, der die Bundesregierung zur Vorlage eines
österreichischen Law-as-Code-Berichts auffordert. Aufbauend auf
bisherigen Vorarbeiten solle dieser die Umsetzungspotenziale, die
notwendigen Voraussetzungen sowie geeignete Rechtsmaterien
untersuchen. Zudem sollen Pilotprojekte in geeigneten
Verwaltungsbereichen vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf
Verwaltungsaufwand, Verfahrensdauer, Rechtsqualität und
Nutzerfreundlichkeit abgeschätzt werden. Gefordert werden auch ein
konkreter Zeitplan mit einem Finanzierungs- und Umsetzungskonzept
sowie messbare Ziele zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung.

Der Bericht solle außerdem Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
Partnerstaaten und der Nutzung gemeinsamer europäischer Standards
beleuchten, wie Ines Holzegger (NEOS) im Ausschuss ausführte. Eine
Strategie, wie sie Zorba fordert, würde zu viel Zeit in Anspruch
nehmen. Für einen Bericht gelte das ebenfalls, entgegnete Zorba.
Zudem seien im Antrag der Koalitionsparteien viele seiner Forderungen
abgeschwächt worden. Christoph Matznetter (SPÖ) ging auf die
möglichen Auswirkungen eines „Law as Code“-Konzepts für die
Gesetzgebung an sich ein und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) betonte
die Notwendigkeit der Differenzierung, für welche Gesetzesmaterien
ein solcher Ansatz geeignet sein könnte.

FPÖ sieht Sicherheitslücken bei digitaler Wohnsitzmeldung

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek ortet in einem
Entschließungsantrag „eine erhebliche Schutzlücke zulasten der
Eigentümer“ bei der digitalen Wohnsitzmeldung über die ID-Austria.
Ein Missbrauch der Wohnsitzmeldung könne erhebliche
sicherheitsrechtliche, finanzielle und rechtliche Folgen für das
Wohnungseigentum nach sich ziehen, kritisiert er. Bei jeder digitalen
Wohnsitzanmeldung über ID-Austria solle daher vorgeschrieben werden,
dass die explizite, nachweisbare Zustimmung des Immobilieneigentümers
bzw. der -eigentümerin oder des bzw. der tatsächlich
Verfügungsberechtigten eingeholt werden müsse ( 720/A(E) ).

Das aus seiner Sicht „relativ strenge“ Melderecht sei im Zuge der
Digitalisierung bei der ID-Austria nicht nachvollzogen worden,
ergänzte Deimek im Ausschuss. Dies habe auch Auswirkungen auf die
Wirtschaft und des Sozialbereich. Süleyman Zorba (Grüne) drückte
seine Unterstützung für den Antrag aus. Auch Joachim Schnabel (ÖVP)
sah mit dem Antrag ein wichtiges Thema angesprochen. Für Betrug –
egal ob dieser analog oder digital begangen werde – gebe es
allerdings bereits klare gesetzliche Regelungen. Zudem sei der Antrag
aus Schnabels Sicht nicht im Wissenschaftsausschuss zu behandeln.
Sowohl Wendelin Mölzer (FPÖ) als auch Ines Holzegger (NEOS)
plädierten dafür, das Melderecht grundsätzlich zu evaluieren.

Grüne: Grundrechte nicht den Interessen von Konzernen opfern

Süleyman Zorba (Grüne) befürchtet, dass die geplante Digital-
Omnibus-Verordnung der EU wichtige Grundrechte den Interessen von
Tech-Konzernen opfern könnte. Österreich solle daher der EU-
Verordnung nicht zustimmen, fordert er in einem weiteren
Entschließungsantrag ( 728/A(E) ). In Gefahr sind laut Zorba die
„hart erkämpften Bestimmungen zur Regulierung von KI“. Die geplante
Verordnung lasse zahlreiche Aufweichungen des Datenschutzes
befürchten. Die Bundesregierung müsse auf europäischer Ebene für die
Beibehaltung des hohen Schutzniveaus der KI-Verordnung eintreten,
insbesondere im Hinblick auf Grund- und Freiheitsrechte,
demokratische Grundwerte und auf die Produktsicherheit.

Im Ausschuss betonte Joachim Schnabel (ÖVP), wie wichtig die
durch die EU-Verordnung vorangetriebene Deregulierung für die
europäische Wettbewerbsfähigkeit sei. Die Datenschutzregelungen
innerhalb der EU seien weltweit ohnehin „einzigartig“. Zorba
bezweifelte die Vorteile der Deregulierung in diesem Bereich für den
europäischen Wirtschaftsstandort, da der Zugriff auf Daten auch für
US-amerikanische und chinesische Konzerne erleichtert werde.

Grüne: Mehr Aufklärung über KI-gestützte Cyber-Kriminalität

Zunehmend werde für Cyberkriminalität auch künstliche Intelligenz
(KI) eingesetzt, merkt Süleyman Zorba (Grüne) an. In einem weiteren
Entschließungsantrag fordert er eine nationale Sicherheits- und
Aufklärungsoffensive gegen KI-gestützte Cyberkriminalität für kleine
und mittlere Unternehmen und die Bevölkerung ( 1012/A(E) ). Zorba
spricht sich auch für ein Frühwarnsystem für aktuelle KI-gestützte
Betrugsmaschen und Sicherheitslücken, eine Anlaufstelle für
Betroffene und mehr digitale Grundbildung an den Schulen und in der
Erwachsenenbildung aus. Zudem müsse eine jährliche Berichterstattung
an den Nationalrat über KI-gestützte Cyberangriffe in Österreich
erfolgen.

Mit dem NISG (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) sei
durchaus ein wirkungsvoller Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit
gelungen, erklärte Zorba im Ausschuss. Es erfasse jedoch etwa
Unternehmen außerhalb der kritischen Infrastruktur nicht. Thomas
Elian (ÖVP) verwies auf das Bundesamt für Cybersicherheit, das morgen
seine Arbeit aufnehme und auch Beratung und Unterstützung anbiete.
Zudem seien mit dem NISG ein strukturiertes Meldewesen und durch das
Innenministerium Informationsmaßnahmen vorgesehen. Er beantragte
daher die Vertagung. Ines Holzegger (NEOS) sah auch die
Wirtschaftskammer in der Verantwortung, entsprechende Angebote
bereitzustellen. Dies könne unbürokratischer erfolgen und erfordere
nicht zwingend staatliches Handeln.

Grüne fordern Umsetzung von EU-Digitalvorgaben und Maßnahmen
gegen Deepfakes

Weiters nahm der Wissenschaftsausschuss die Beratungen über drei
zuvor vertagte Anträge von Süleyman Zorba (Grüne) wieder auf und
vertagt sie abermals. Darin fordert er die Benennung zuständiger
Behörden zur Durchsetzung des EU-Data-Acts, Begleitregelungen für den
Ausbau von Gigabit-Netzen sowie Maßnahmen gegen missbräuchliche
Deepfakes.

Beim Data Act, der unter anderem die Nutzung von Daten vernetzter
Produkte regelt, fehle in Österreich weiterhin eine klare
Zuständigkeit für die Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen,
kritisiert Zorba. Die Bundesregierung müsse daher unverzüglich eine
oder mehrere zuständige Behörden sowie allenfalls einen
Datenkoordinator benennen ( 886/A(E) ). Mit einem weiteren Antrag
drängt er auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes zur
Umsetzung des EU-Gigabit-Infrastructure-Acts, um den Netzausbau zu
beschleunigen. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass bis 2030 alle europäischen Haushalte über Gigabit-
Netzanbindungen verfügen können ( 888/A(E) ). Zum Schutz vor
böswilligen, betrügerischen und irreführenden Deepfakes fordert Zorba
zudem Regelungen, die eine Mitverantwortung von Plattformen festlegen
( 578/A(E) ). (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) sox/wit