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Entlastung des Strafvollzugs: Justizausschuss gibt grünes Licht für Novelle

Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle sollen
Reformen
umgesetzt und Abschiebungen von Straftätern und Straftäterinnen in
ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit erleichtert werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die
Sicherheit in den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der
Vollzugspraxis zu lösen. Zudem wird Empfehlungen des Ausschusses zur
Verhütung von Folter des Europarats Rechnung getragen. Nach der
Erweiterung der Fußfessel und den Erleichterungen bei der bedingten
Entlassung gehe man jetzt weitere Schritte zur Entlastung der
Justizanstalten, so Justizministerin Anna Sporrer. Der
Justizausschuss des Nationalrats gab heute für die Vorlage mit den
Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen grünes Licht.

Mitbeschlossen wurde ein Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS,
mit dem ein Zitatfehler korrigiert wurde. Ein zudem eingebrachter
Gesetzesantrag der Koalitionsparteien soll den Informationsaustausch
mit den Sozialversicherungen über den Beginn, eine Unterbrechung, die
Art und das Ende der Haft sicherstellen. Hintergrund dafür ist
beispielsweise, dass Leistungsansprüche in der Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung etwa bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe ruhen.
Daher brauche es korrespondierende Bestimmungen in den
Sozialversicherungsgesetzen, erörterte Selma Yildirim (SPÖ). So soll
eine zeitnahe Information des Dachverbands der
Sozialversicherungsträger durch die zuständige Vollzugsbehörde
sichergestellt und eine zeitgerechte Prüfung allfälliger Auswirkungen
auf den Leistungsanspruch ermöglicht werden. Der Antrag wurde ebenso
mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Mit einer weiteren Regierungsvorlage soll der strafrechtliche
Schutz vor Menschen- und Organhandel verbessert werden. Für diese
Maßnahmen sprachen sich die Abgeordneten im Ausschuss einstimmig aus.

Details der Strafvollzugsnovelle

Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Strafvollzug ( 625
d.B. ) ist es künftig auch dann möglich, ausländische Straftäter und
Straftäterinnen nach Verbüßung der halben Strafhaft in ihre Heimat
abzuschieben, wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Die
Verurteilung darf allerdings nicht wegen eines schweren Gewalt- bzw.
Sexualverbrechens oder wegen einer terroristischen Straftat erfolgt
sein. Diese Einschränkung gilt auch für jene Fälle, in denen die
betreffenden Strafgefangenen zu einer Ausreise bereit wären. Zudem
muss ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten, und der Betroffene
darf kein EWR-Bürger oder begünstigter Drittstaatsangehöriger sein.
Kehrt der Verurteilte trotzdem – illegal – nach Österreich zurück,
ist er wieder in Haft zu nehmen. Laut einer Modellrechnung des
Justizministeriums könnte das in den ersten drei Monaten nach
Inkrafttreten der Bestimmung rund 180 Personen und danach rund 27
Personen monatlich betreffen, wobei rechtliche und faktische
Hindernisse für die Außerlandesbringung im Einzelfall zu beurteilen
sind.

Justizministerin Anna Sporrer erörterte, dass außerdem das System
„Haft in der Heimat“ zur Verbüßung der Haft im Heimatland so
umgestellt werde, dass die kurzfristigere Haftstrafe im Inland zu
verbüßen sei, aber für die längere Haftstrafe das Prozedere für die
Verbüßung im Herkunftsland beginnen könne. Hintergrund sei, dass
Herkunftsländer oft nur bei längeren Haftstrafen die Insassen
übernehmen würden.

„Hausarrest“ maximal zwei Wochen

Um die Resozialisierung zu erleichtern, sieht der Gesetzesentwurf
vor, die Bestimmungen zum Haftaufschub zu erweitern. So soll es
möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen
aufzuschieben statt derzeit von bis zu einjährigen. Außerdem werden
künftig auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr
beantragen können, wenn das für den Abschluss einer laufenden
Berufsausbildung nötig ist. In Umsetzung einer Empfehlung des
Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten „Hausarrest“ –
erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft – auf maximal zwei Wochen
statt bisher vier Wochen zu beschränken.

In der Debatte ging es vor allem um die Entlastung der
Justizanstalten. Die Rückfallquote bei Insassen, die Christian Lausch
(FPÖ) als problematisch sieht, bezifferte Sporrer mit etwa 20 % und
sei „international herzeigbar“. Ob man tatsächlich wesentlich mehr
Insassen ins Ausland bringen könne, wie Lausch das vorrechne, hänge
unter anderem von der Schwere der Taten ab, zumal keine
sozialpräventiven Gründe dagegen sprechen dürfen, so Sporrer. Man
werde aber unterschiedliche Maßnahmen zur Entlastung auch mit der
Opposition erörtern. In einem nächsten Schritt werde man überlegen,
in kurze Haftstrafen einzugreifen, so die Ministerin. Sie gab dazu zu
bedenken, dass gemeinnützige Arbeit als Primärsanktion besser zur
Resozialisierung beitragen könne.

Lausch räumte zwar ein, dass die Novelle zu begrüßen sei, sie sei
im Gesamten aber nicht „der große Wurf“. So bringe es etwa „null“,
den Hausarrest von vier auf zwei Wochen zu kürzen, was er als ein
völlig falsches Zeichen wertete. Insgesamt seien ihm die Maßnahmen
zur Entlastung der Justizanstalten viel zu wenig. Alle Diskussionen
würden sich bisher auch um die Anzahl an ausländischen Insassen
drehen, so Yildirim. Nunmehr sollen daher alle Fälle geprüft werden,
wo es leicht zu Abschiebungen kommen könne. Die Umsetzung werde auch
davon abhängen, wie sich die Vertragsstaaten diesbezüglich verhalten,
so Yildirim, die Schiene sei aber zur Entlastung des Strafvollzugs
wichtig. Niemand behaupte, dass das vorliegende Paket die generelle
Lösung darstelle, räumte Jakob Grüner (ÖVP) ein. Es würden weitere
Umsetzungsschritte folgen, kündigte er an und wies darauf hin, dass
ein großer Teil des Inhalts des aktuellen Pakets aus dem Jahr 2021
stamme, als auch viele Expertinnen und Experten der Justizwache in
die Überlegungen miteingebunden gewesen seien. Alma Zadić (Grüne)
signalisierte Zustimmung zum Paket, zumal es diese Schritte brauche,
„egal, wie klein sie sind“. Sie appellierte, zur Entlastung des
Strafvollzugs die weiteren Vorschläge, die am Tisch liegen, auch
tatsächlich zu bedenken. Sophie Marie Wotschke (NEOS) gab gegenüber
Lausch zu bedenken, dass es bei schweren Straftaten wie etwa
Terrorismus nicht sinnvoll wäre, diese Personen zu entlassen, weil es
auch um den Schutz der Allgemeinheit gehe. Sie schließe sich aber dem
an, dass es weitere Maßnahmen geben müsse. Die Reduktion des
Hausarrests von vier auf zwei Wochen sei eine Empfehlung des
Europarats und basiere auf europaweiter Evidenz, hielt Wotschke
Lausch entgegen.

Strafrechtlicher Schutz vor Menschen- und Organhandel

Mit der weiteren Regierungsvorlage aus dem Justizministerium soll
auch im Strafrecht der Schutz vor Menschenhandel verbessert und
illegaler Organhandel bekämpft werden. So sollen etwa strafrechtlich
die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die Zwangsheirat, die
Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption ausgeweitet
werden, wie Justizministerin Sporrer im Ausschuss erörterte. Man
wolle betreffend Leihmutterschaft Frauen besser vor Ausbeutung
schützen, hielt Henrike Brandstötter (NEOS) fest. Aus Sicht von
Gudrun Kugler (ÖVP) ist es ebenso wichtig, gegen Zwangsheirat im
Rahmen von Menschenhandel vorzugehen. Man müsse alles tun, um
Menschen- und Organhandel konsequent zu verfolgen und bestehende
Lücken zu schließen, betonte auch Alma Zadić (Grüne).

Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt werden
soll nun, wenn man wissentlich Dienstleistungen eines Opfers von
Menschenhandel in Anspruch nimmt, so Sporrer. Ein neuer
strafrechtlicher Erschwerungsgrund soll außerdem die Verbreitung
sexualbezogener Bildaufnahmen von Opfern von Menschen- oder
Organhandel betreffen.

Gegen den illegalen Organhandel und den
„Transplantationstourismus“ wird im StGB unter anderem ein neuer
Straftatbestand gegen Vermittlungstätigkeiten und finanziell
motivierte Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich
aufgenommen werden soll der Handel mit oder die Verwendung unerlaubt
entnommener Organe, erörterte Justizministerin Sporrer.

Eine höhere Strafandrohung wird zudem für eine Organentnahme
trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Klargestellt
werden soll unter anderem, dass in eine Organentnahme einer Person
unter 18 Jahren nicht eingewilligt werden kann. Darüber hinaus soll
unter bestimmten Voraussetzungen die inländische Gerichtsbarkeit auf
strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten Organentnahmen und
Organhandel ausgeweitet werden.

Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der
inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines
Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist.
Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens
bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um
die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch
nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende
Laserwaffen. Alma Zadić (Grüne) und Christian Ragger (FPÖ)
thematisierten im Zusammenhang mit Straftaten an Bord im Luftverkehr,
dass vor einer Flut von Verfahren gewarnt worden sei. Ein Experte des
Ministeriums räumte ein, dass es einen Mehranfall geben könne. In der
ohnehin komplexen Materie sei nun diese Lösung gewählt worden.

Das entsprechende Strafrechtsänderungsgesetz ( 624 d.B. ) dient
neben der Umsetzung von EU-Vorgaben auch weiteren Anpassungen an
internationale Regelungen, wie an das Organhandels-Übereinkommen des
Europarats, an das internationale Übereinkommen bei strafbaren
Handlungen in der Luftfahrt sowie an Erweiterungen des
Kriegsverbrechenskatalogs des Römischen Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs. Insgesamt würden mit der Vorlage Lücken im
Strafrecht geschlossen, der Grundsatz der Menschenrechte gestärkt und
sichergestellt, dass Österreich seinen internationalen
Verpflichtungen nachkomme, hielt die Justizministerin fest. Auch Muna
Duzdar (SPÖ) sieht in den Maßnahmen grundlegend eine
Weiterentwicklung des Strafrechts.

Ein Mensch dürfe niemals zur Ware oder Teil von kriminellen
Machenschaften oder Geschäftsmodellen werden, betonte dazu Kugler.
Die Regelung gegen eine Organentnahme bei Personen unter 18 Jahren
thematisierte etwa Christian Ragger (FPÖ), zumal das Alter oft nicht
nachweisbar sei. Es habe eine Unsicherheit gegeben, ob eine Person
unter 18 Jahren einwilligen könne, das werde nunmehr klargestellt,
hielt Sporrer fest. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu