Wien (OTS) – Die gemeinsame Verantwortung sowie Kooperation von
Religionsgemeinschaften und Staat bei der Aufsicht über den
Religionsunterricht haben Bischof Wilhelm Krautwaschl und Andrea
Pinz, Leiterin des Wiener Erzbischöflichen Amts für Unterricht und
Erziehung und Vorsitzende der Konferenz der Schulamtsleiterinnen und
-leiter der österreichischen Diözesen, betont. Beide verwiesen
gegenüber Kathpress auf die geltenden gesetzlichen Regelungen, wie
schulrechtliche Bestimmungen und Lehrpläne sowie Qualitätsstandards.
Hintergrund sind Aussagen von Integrationsministerin Claudia
Bauer (ÖVP), die sich am Samstag in der Ö1-Sendung „Im Journal zu
Gast“ für eine staatliche Schulaufsicht ausgesprochen hat. Die im
Regierungsprogramm vereinbarte Aufsichtsbehörde solle umgesetzt
werden und der Staat stärker kontrollieren, wer an Schulen
Religionsunterricht erteilt und welche Inhalte vermittelt werden, so
Bauer. Besonderen Handlungsbedarf sieht sie beim islamischen
Religionsunterricht. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS)
zeigte sich am Sonntag grundsätzlich gesprächsbereit, verwies aber
auf völker- und verfassungsrechtliche Grenzen. Eine entsprechende
Regelung sei „verfassungsrechtlich nicht trivial“. Zudem seien
Religionslehrende schon jetzt an Werte und Gesetze gebunden.
Bischof Krautwaschl, er ist in der Bischofskonferenz u. a. für
Schulfragen zuständig, betonte, dass die Aufsicht über den
Religionsunterricht in der gemeinsamen Verantwortung von Staat und
Religionsgesellschaften erfolgt. Als Pflichtgegenstand unterliege der
Religionsunterricht den allgemeinen schulrechtlichen Normen. Die
Schulleitungen und das Schulqualitätsmanagement – also die allgemeine
staatliche Schulaufsicht – seien dafür verantwortlich, dass das
allgemeine Schulrecht eingehalten wird. Die inhaltliche Aufsicht des
Religionsunterrichts erfolge durch die Fachinspektion, die zwar durch
die Kirchen und Religionsgesellschaften betreut wird, aber als
Schulaufsicht in die staatlichen Schulbehörden eingegliedert sei.
Auch die Lehrpläne für den Religionsunterricht unterliegen laut
Krautwaschl einer staatlichen Prüfung. Sie werden von den jeweiligen
Kirchen und Religionsgesellschaften erstellt und vor Inkrafttreten
vom Bildungsministerium daraufhin überprüft, ob sie mit den
staatlichen Grundwerten vereinbar sind.
Wenn in einem konkreten Unterricht Aussagen getroffen werden, die
mit diesen Grundwerten nicht vereinbar sind, verstoße dies nicht nur
gegen den verfassungsrechtlichen Auftrag der österreichischen Schule,
sondern auch gegen den Lehrplan, betonte Krautwaschl. Daher könnten
und müssten die Fachinspektion und die allgemeine Schulaufsicht in
einem solchen Fall gemeinsam handeln.
Pinz: Klare gesetzliche Regelungen
Auch Schulamtsleiterin Pinz unterstrich die bereits bestehende
gute Kooperation zwischen Kirche und Staat: „Wenn Bundesministerin
Claudia Bauer Kontrolle und Mitsprache fordert, ist das bereits
geregelt und gesetzlich auch vorgesehen.“
Die inhaltliche Zuständigkeit und die religionspädagogische
Qualitätskontrolle des Religionsunterrichts liege bei den Kirchen und
Religionsgemeinschaften; während die Schulleitung für allgemeine
pädagogische und disziplinarrechtliche Fragen sowie dafür zuständig
seien, dass der Unterricht „auf unseren Grundwerten, den
Menschenrechten und demografischen Strukturen beruht“.
Für die katholischen Schulämter könne sie festhalten, so Pinz,
„dass sich die Kooperation zwischen Fachinspektoren und Direktionen
konstruktiv gestaltet, punktuelle auftretende Problemfälle bearbeitet
und schwierige Situationen, die es in jedem Gegenstand geben kann, im
gegenseitigen Austausch begleitet werden“.
Aufholbedarf nehme sie hingegen bei der Vorbereitung von
Schulleitungen auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem
Religionsunterricht wahr. Pinz schlug daher vor, dienstjunge
Schulleitungen „in den verpflichtenden Management-Kursen auch mit den
Spezifika des Religionsunterrichts“ vertraut zu machen, damit sie
dieser Aufgabe entsprechend nachkommen können.
Kommunikation und Begleitung
Der Einsatz von Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Besorgung
des Religionsunterrichts würden in der Hand der
Religionsgesellschaften liegen, bekräftigte Pinz. Damit der
Religionsunterricht an den Schulen „als Dienst an den jungen Menschen
und an der Gemeinschaft gelingt und er seinem staatlichen und seinem
kirchlichen Auftrag nachkommen kann“, sei eine Absprache zwischen
Schulämtern und Schulleitung „unerlässlich“ und für die katholische
Kirche zur bewährten Tradition geworden, so Pinz.
Gerne stünden die katholischen Schulverantwortlichen für
Gespräche zur Verfügung, „um in Abstimmung mit den staatlichen
Bildungsbehörden und auf der Basis der geltenden Gesetze ein Konzept
zu entwickeln, das verbindliche Kriterien für den Einsatz von
Personen im konfessionellen Religionsunterricht definiert und seine
zeitgemäße Weiterentwicklung fördert“. Dazu gehörten auch eine
umfassende Begleitung von Neulehrenden in den ersten Dienstjahren und
die Dokumentation verpflichtender Fortbildungen.
Demokratiepolitische Bedeutung
Bischof Krautwaschl hielt in seiner Stellungnahme zudem fest,
dass der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag dazu leiste,
junge Menschen zu befähigen, an sozialen, religiösen und moralischen
Werten orientiert Verantwortung zu übernehmen. Dass
Religionsgemeinschaften ihre Positionen im schulischen Unterricht in
den öffentlichen Diskurs einbringen und sich zugleich diesem Diskurs
stellen, mache den Austausch zwischen Religionen und Staat zu einem
„demokratiepolitischen Lernfeld“ für Kinder und Jugendliche.
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