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EmpCo: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Österreich ein

Wien/Brüssel (OTS) – Morgen treten die EU-Regeln gegen Greenwashing
in der EU und damit
auch in Österreich in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll
Schluss machen mit irreführenden Öko-Versprechen auf
Produktverpackungen. Greenpeace begrüßt den Gesetzesvorstoß aus
Brüssel, legt jedoch gemeinsam mit ÖKOBÜRO Beschwerde (
https:/5/bit.ly/4hzrMRX ) bei der Europäischen Kommission gegen die
österreichische Umsetzung ein. Der Grund: Laut dieser können bereits
produzierte Waren noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich
vermarktet werden – auch wenn sie es vielleicht gar nicht sind. Das
widerspricht klar dem EU-Recht und lässt Konsument:innen weiterhin im
Dunkeln tappen. Greenpeace fordert von Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer eine sofortige Reparatur des Gesetzes.

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich:
„Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen
Greenwashing. Ob Shampoo oder Lebensmittel – künftig sollen nur
Produkte, die tatsächlich umweltfreundlich sind, so gekennzeichnet
und beworben werden. Doch die österreichische Bundesregierung
untergräbt die Bemühungen der EU. Dass Produkte mit täuschenden Öko-
Versprechen noch bis zu drei Jahre ungestört in den Regalen liegen
dürfen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und
Konsumenten.“

Rechtsgutachten bestätigt Europarechtswidrigkeit
Die EmpCo-Richtlinie verbietet vage Behauptungen wie
„umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne konkreten Nachweis. Wer sein
Produkt grün nennen will, muss echten Umweltschutz beweisen – und
darf sich nicht mehr mit CO₂-Zertifikaten freikaufen oder schwammigen
Begriffen schmücken. Die österreichische Regelung schafft einen
Freifahrtschein für Greenwashing. Ein aktuelles Rechtsgutachten vom
Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag
von Greenpeace belegt, dass die Regelung europarechtswidrig ist. Die
dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel
ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Das verunsichert und
benachteiligt Unternehmen, die sich an die Vorgaben halten.

„Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss das Gesetz
europarechtskonform nachschärfen und die dreijährige Übergangsfrist
streichen”, sagt Bittner . Um Konsument:innen vor Greenwashing zu
schützen, wird Greenpeace genau darauf achten, welche Produkte im
Handel landen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.

Die EU-Beschwerde und das Rechtsgutachten finden Sie unter:
https:/5/bit.ly/4hzrMRX

Inhalte auf einen Blick

– Anlass: Greenpeace und ÖKOBÜRO legen EU-Beschwerde gegen die
österreichische Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing
ein.

– Datenbasis: Ein Rechtsgutachten belegt die Europarechtswidrigkeit
der österreichischen Umsetzung des Gesetzes.

– Hauptforderung: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer muss
die dreijährige Übergangsfrist im Gesetz sofort streichen.

– Adressat: Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer
(ÖVP)

– Quelle / Material: Greenpeace Österreich und ÖKOBÜRO,
https:/5/bit.ly/4hzrMRX