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Klimagesetz-Roundtable: Rogenhofer, Kromp-Kolb und Stagl äußern Kritik – Allianzen fordern Nachschärfungen

Wien (OTS) – Forderungen der Zukunftsallianz & Business Allianz
Klima:

– Klimaneutralität 2040 muss direkt im Gesetz rechtlich verbindlich
verankert werden, statt nur als Absichtserklärung im Klimafahrplan zu
stehen.

– Klare Sektorpfade sind nötig, um Planungssicherheit für
Investitionen von Unternehmen und Haushalten zu schaffen.

– Standortklausel braucht klar definierte, überprüfbare Kriterien.

2020 forderten rund 400.000 Menschen mit dem Klimavolksbegehren
ein wirksames Klimagesetz. Sechs Jahre später hat die Bundesregierung
nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bis 30. Oktober in
Begutachtung ist. Die Zukunftsallianz und die Business Allianz Klima
– beide Initiativen des Klimavolksbegehrens – werten das als
wichtigen und überfälligen Fortschritt. Was jetzt aus Sicht der
Allianzen noch fehlt, sind verbindliche Regeln statt eines vagen
Fahrplans.

Anlässlich des Gesetzesentwurfs luden die Zukunftsallianz und
Business Allianz Klima am 23. September zu einem Online-Roundtable,
bei dem Klimaschutzexpertin Katharina Rogenhofer, Klimaforscherin
Helga Kromp-Kolb, Ökonomin Sigrid Stagl sowie Herbert Hetzel, Gründer
von Beyond Carbon Energy, als Vertreter der Business Allianz Klima,
diskutierten, was es braucht, damit aus dem Entwurf ein wirksames
Gesetz wird.

Zwtl.: Die Kritik der Expert:innen

Die EU-Vorgaben für Klimaneutralität bis 2050 sind rechtlich
bindend. Im vorliegenden Entwurf bleibt Österreichs Ziel, bis 2040
klimaneutral zu werden, hingegen eine Absichtserklärung. Konkrete
Pfade und Maßnahmen dafür werden in einen Klimafahrplan ausgelagert,
der erst für Ende 2027 angekündigt ist. Die Allianzen fordern: Damit
sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf das Zieljahr verlassen
können, muss es im Gesetz verankert werden.

Klare Sektorpfade schaffen zudem Planbarkeit für Investitionen
von Unternehmen und Privatpersonen. Solange nicht feststeht, welcher
Sektor wie viel beitragen muss, fehlt vielen Betrieben die Grundlage
für ihre Business Cases. Ein klares Ausstiegsdatum für fossile
Heizungen im Gebäudebereich etwa würde heimische KMUs unmittelbar
profitieren lassen.

Auch die Standortklausel braucht eine schärfere Fassung: In der
derzeitigen Formulierung ist sie ein Freibrief, um die Ziele des
Gesetzes in jeder politisch gewünschten Situation auszuhebeln. Nötig
sind klare Kriterien, unter denen sie angewandt werden darf.

Zwtl.: Die Kosten des Zögerns

Für Klimaschutzexpertin Katharina Rogenhofer steht die Kosten-
Nutzen-Rechnung auf dem Kopf. „ Die eigentliche Frage ist nicht, ob
wir uns Klimaneutralität 2040 leisten können, sondern ob wir uns
weiteres Zögern leisten können. Lieferkettengefahren durch die
Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen nehmen zu, wiederholte fossile
Preisschocks und die folgende Inflation belasten Haushalte und
Wirtschaft. Gleichzeitig fließen Milliardenbeträge an autokratische
Regimes, um Öl und Gas einzukaufen. Dieses Geld wäre doch besser in
die heimische Energiewende und Kreislaufwirtschaft investiert. Doch
um die notwendige Ökologisierung ambitioniert voranzutreiben, liefert
das Klimagesetz keine ausreichenden Antworten „, sagt Katharina
Rogenhofer, Vorständin des KONTEXT Instituts und frühere Sprecherin
des Klimavolksbegehrens.

Die anhaltenden Preisschocks bei Öl und Gas untermauern diese
Rechnung: Allein seit Juni summieren sich die dadurch entstandenen
Mehrkosten laut Ökonomin Sigrid Stagl auf rund 500 Millionen Euro für
Österreich. Ungenutzt bleibt dabei auch die Kreislaufwirtschaft:
Viele Industrien in Österreich und Europa sind bei Seltenen Erden von
China abhängig, könnten diese Materialien aber wiederverwerten und im
Land behalten. Als dritte Säule des Gesetzes ist die
Kreislaufwirtschaft dafür aber kaum ausgestaltet, Expert:innen wurden
im Vorfeld nicht eingebunden.

Zwtl.: Gefordert: Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Auch die Wirtschaft sucht vergeblich nach mehr Verbindlichkeit.
Herbert Hetzel, Gründer von Beyond Carbon Energy,
Mitgliedsunternehmen der Business Allianz Klima, verweist auf die
Erfahrung aus anderen Regulierungsprozessen: „Unternehmen sollten
nicht auf fertige Regulierung warten. Wer früh reagiert hat, war vom
Auf und Ab bei CSRD, Green Claims Directive oder EmpCo am Ende
deutlich weniger betroffen. Genau deshalb braucht der Klimafahrplan
fachlich kundige Personen, die ihn mitgestalten – sonst besteht die
Gefahr, dass er am Ende sogar das Gegenteil dessen bewirkt, was er
soll.“

Neben gesetzlicher Verbindlichkeit brauche es aber auch
gesellschaftlichen Druck. „Wir müssen ehrlich benennen, wo wir beim
Klimaschutz stehen – und was überhaupt noch erreichbar ist.
Klimawandelanpassung ist genauso wichtig wie die Frage, bis wann
Klimaneutralität realistisch erreichbar ist. Technologien wie Carbon
Capture & Storage, die nun erlaubt werden sollen, dürfen nicht als
Ausrede für weitere Untätigkeit dienen. Aber wirksamer Klimaschutz
wird nur erreicht werden, wenn Druck von unten kommt. Hier sind alle
gefordert. Ich lade auch Unternehmen ausdrücklich ein, sich am
Klimastreik am 16. Oktober zu beteiligen, und klare, bindende
Regelungen für die Wirtschaft zu fordern“ , so Klimaforscherin Helga
Kromp-Kolb.

Zwtl.: Prüfmaßstab: Die gesellschaftliche Mitte

Klimaminister Norbert Totschnig betonte in der Pressekonferenz
zum Klimagesetz, der Klimafahrplan solle sich an den Bedürfnissen der
Mitte der Gesellschaft orientieren. Die Zukunftsallianz nimmt diesen
Maßstab auf: “ Die breite Bevölkerung braucht keine abstrakten
Zielbilder ohne konkreten Fahrplan, sondern Sicherheit im Alltag.
Dazu zählen Planbarkeit bei Energie, Wohnen, Mobilität und
Investitionen, Schutz vor Preisschocks, eine leistbare Umstellung mit
fairen Rahmenbedingungen sowie transparente politische Verantwortung,
falls Vorgaben verfehlt werden. Wer diesen Anspruch ernst nimmt,
kommt an einem verbindlichen Gesetz nicht vorbei” , unterstreicht
Andreas Köhazy, Sprecher der Zukunftsallianz.