Wien (OTS) – Seit dem 1. Juli 2026 liegt die Zuständigkeit für die
Überwachung der
Wiener Kurzparkzonen zur Gänze beim Magistrat der Stadt Wien. Mit
einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien wurde die
Übertragung der Aufgaben an die Landespolizeidirektion Wien
aufgehoben. Die MA 67 führt bereits seit 1. Juli 2026 die Überwachung
des ruhenden Verkehrs durch. Damit können die Mitarbeiter der
städtischen Parkraumüberwachungsgruppe neben der Kontrolle der
Parkgebühren auch Verkehrsübertretungen wie das Halten in zweiter
Spur, auf Gehsteigen oder im Kreuzungsbereich ahnden. Auch die
Kontrolle der §57a-Plakette, Abschleppanordnungen bei
verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen sowie die Überwachung
falsch abgestellter E-Scooter fallen in ihren Aufgabenbereich. Durch
die Bündelung der Zuständigkeiten entstehen klare Strukturen und
Verwaltungswege aus einer Hand.
Zwtl.: Entlastung der Polizei bringt mehr Kapazitäten für
Kernaufgaben
„Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige Aufgabe,
muss aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden.
Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich die Polizei noch stärker auf
ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bevölkerung konzentrieren kann“, so
Innenminister Gerhard Karner.
Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim
Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische
Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Für
Polizistinnen und Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden
Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. Falsch abgestellte
Fahrzeuge werden weiterhin durch die Parkraumüberwachung
kontrolliert. Die Wiener Polizei ist in den Nachtstunden
unterstützend tätig.
„Der Vorteil der Neuordnung ist, dass seit Juli alle
Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr in einer Hand liegen und für
die Stadt Wien damit Verwaltungsabläufe durch den Wegfall von
Doppelgleisigkeiten zweier Organisationsstrukturen, vereinfacht und
beschleunigt werden. Bislang verläuft die Neuordnung für die
Wienerinnen und Wiener reibungslos und auch die 650 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der MA 67 machen einen hervorragenden Job. Die
Neustrukturierung ist Teil einer Modernisierung der
Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des
flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie
zuletzt mit den Scan Cars, bei denen gerade die Testphase erfolgreich
läuft, folgt parallel dazu die Optimierung der Verwaltungsebene“, so
Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.
Zwtl.: Keine Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer
Für Autofahrerinnen und Autofahrer hat sich im Alltag nichts
geändert. Die Parkraumüberwachung wird weiterhin durch die
Parkraumüberwachungsorgane durchgeführt, auch Umfang und Intensität
der Kontrollen bleiben unverändert. Neu ist vor allem die
Zuständigkeit: Die MA 67 ist zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um
Park- und Verkehrsstrafen sein. Allein im Jahr 2025 wurden 54,4
Millionen Kontrollen durchgeführt.