Wien (PK) – Die Zukunft der gerichtsmedizinischen Versorgung in
Österreich stand
heute im Mittelpunkt des Rechnungshofausschusses . Grundlage der
Beratungen war ein Prüfbericht, in dem der Rechnungshof auf den
drohenden Fachkräftemangel, Probleme bei der Finanzierung und
Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen sowie lange
Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten hinweist.
Justizministerin Anna Sporrer und Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker standen den Abgeordneten dazu Rede und Antwort. Ein zentrales
Thema der Debatte war der weitere Ausbau der Gewaltambulanzen. Deren
Evaluierung soll laut Sporrer im März 2027 abgeschlossen werden.
Kraker betonte insbesondere die Notwendigkeit einer vorausschauenden
Personal-, Finanzierungs- und Ressourcenplanung. Weitere Fragen der
Abgeordneten betrafen die Dauer von Obduktionsgutachten sowie die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beauftragung und Abrechnung
gerichtsmedizinischer Leistungen.
Prüfbericht zu gerichtsmedizinischen Leistungen in der
Strafrechtspflege
Von Jänner bis Mai 2024 überprüfte der Rechnungshof beim Justiz-
und beim Wissenschaftsministerium sowie insbesondere bei den
Medizinischen Universitäten Graz und Wien die Aufgaben der
Gerichtsmedizin mit Fokus auf die Strafrechtspflege ( III-191 d.B. ).
Gegenstand der Prüfung waren vor allem die rechtlichen Grundlagen,
die Organisation und Finanzierung, die Leistungen und der
Ressourceneinsatz der gerichtsmedizinischen Institute sowie deren
Zusammenarbeit mit der Justiz. Im Mittelpunkt standen dabei die von
den Staatsanwaltschaften beauftragten Leistungen.
Nach Feststellungen des Rechnungshofs fehlte es an einer
durchgängigen Ressourcenplanung und einem strategischen
Personalmanagement. Ende 2022 waren österreichweit 27 Ärztinnen und
Ärzte im Fachbereich Gerichtsmedizin aktiv. Die Zahl der an den
Instituten beschäftigten Fachärztinnen und Fachärzte sank zwischen
2019 und Anfang 2024 von 19 auf 17,1 Vollbeschäftigungsäquivalente.
Die Hälfte der dort noch tätigen Personen werde innerhalb der
nächsten zehn Jahre das Pensionsalter erreichen. Gleichzeitig dauere
die Ausbildung vom Beginn des Studiums bis zum Abschluss der
Facharztausbildung mindestens zwölf Jahre.
Mängel ortete das Prüforgan auch bei der Beauftragung und
Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen. In den Jahren 2019 bis
2023 erhielten die Institute rund 36,4 Mio. Ꞓ aus den Globalbudgets
der Universitäten. Externe Auftraggeber, insbesondere
Staatsanwaltschaften und Gerichte, zahlten für Leistungen der
Institute und ihrer Bediensteten rund 35,6 Mio. Ꞓ. Die Zahlungen der
Justiz seien jedoch überwiegend den Sachverständigen und nur in
untergeordnetem Ausmaß den Universitäten zugutegekommen, obwohl die
Leistungen vielfach während der Dienstzeit und mit universitären
Ressourcen erbracht worden seien. Damit sei die Deckung der
tatsächlichen Aufwendungen der Universitäten nicht sichergestellt
gewesen. Zudem hätten uneinheitliche rechtliche Einordnungen,
Verrechnungswege und Kostensätze bestanden.
Deutliche Unterschiede zeigten sich laut Bericht bei der Dauer
der Fertigstellung von Obduktionsgutachten. Während das
gerichtsmedizinische Institut Graz das schriftliche Ergebnis
durchschnittlich nach 77 Tagen übermittelte, dauerte dies in Wien mit
durchschnittlich 152 Tagen etwa doppelt so lange. Auch eine
flächendeckende bundesweite Verfügbarkeit von Gewaltambulanzen zur
niederschwelligen Untersuchung und Beweissicherung bei
Gewaltbetroffenen war noch nicht erreicht.
Der Rechnungshof tritt daher für legistische Anpassungen ein,
damit gerichtsmedizinische Institute direkt mit
Sachverständigentätigkeiten beauftragt werden können. Darüber hinaus
seien eine zukunftssichere Finanzierung, eine strategische Personal-
und Ressourcenplanung sowie ausreichende Personal- und Sachmittel
erforderlich. Weitere Empfehlungen betreffen die Ausbildung und
Gewinnung zusätzlicher Fachärztinnen und Fachärzte, eine Verkürzung
der Gutachtendauer und den bundesweiten Ausbau niederschwellig
zugänglicher Gewaltambulanzen. Der Rechnungshofausschuss nahm den
Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Gewaltambulanzen: Evaluierung soll bis März 2027 abgeschlossen
sein
Zentrales Thema der Ausschussberatungen war der Ausbau der
Gewaltambulanzen, für den sich Jakob Grüner (ÖVP), Karin Greiner (SPÖ
), Sophie Marie Wotschke (NEOS) und Markus Koza (Grüne)
interessierten. Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass mit
dem Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz von 2024 die Voraussetzungen
für eine Förderung festgelegt worden seien. Dazu zählten unter
anderem ein gerichtsmedizinisches Institut, ein ausreichendes
fachliches und zeitliches Angebot sowie eine regionale Abdeckung. Die
Untersuchung und Befunderstellung solle grundsätzlich durch
Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner erfolgen, könne in
zweiter Linie aber auch von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und
Ärzten anderer Fachrichtungen vorgenommen werden. Derzeit würden zwei
Einrichtungen an den gerichtsmedizinischen Instituten in Graz und
Wien von Justiz-, Frauen-, Sozial- und Innenministerium gemeinsam
finanziert, berichtete Sporrer. Deren Angebot werde gut angenommen
und zunehmend genutzt.
Das Justizressort stehe laut Sporrer mit den Instituten und
potenziellen weiteren Standorten laufend in Kontakt. So sei etwa
Innsbruck bei den Vorbereitungen zur Einrichtung einer Gewaltambulanz
bereits weit fortgeschritten. Förderanträge für zusätzliche Standorte
lägen jedoch noch nicht vor. Um eine Versorgung auch im ländlichen
Raum zu ermöglichen, kämen unter anderem Telemedizin und spezielle
Toolkits für Ärztinnen und Ärzte zum Einsatz. Diese sollten dabei
unterstützen, Verletzungen und Gewaltspuren so zu dokumentieren, dass
sie auch in einem späteren Strafverfahren verwendet werden können.
Die Auswahl und praktische Umsetzung solcher Angebote obliege den
Instituten, erklärte die Ministerin auf Nachfragen von Silvia Kumpan-
Takacs (SPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS). Eine
interministerielle Steuerungsgruppe koordiniere die Gewaltambulanzen.
Die laufende Evaluierung solle im März 2027 abgeschlossen werden.
Personalengpässe in der Gerichtsmedizin
Nach dem Bedarf an zusätzliche Gerichtsmedizinerinnen und
Gerichtsmedizinern sowie der regionalen Verteilung der Expertise
erkundigten sich Christian Lausch, Michael Fürtbauer (beide FPÖ) und
Sophie Marie Wotschke (NEOS). Die Zuständigkeit für die Ausbildung
von ausreichend Fachkräften läge nicht unmittelbar beim
Justizministeriums, sondern vor allem bei den autonomen Universitäten
und dem Wissenschaftsressort, hielt Sporrer fest. Ihr Ressort könne
lediglich die vorhandenen Sachverständigen beauftragen. Angesichts
bevorstehender Pensionierungen und der langen Ausbildungsdauer führe
das Ministerium jedoch einen strukturierten Dialog mit den Leitungen
der Institute. In Wien gebe es Anzeichen für ein zunehmendes
Interesse junger Ärztinnen und Ärzte – insbesondere von Frauen – an
der Gerichtsmedizin.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker unterstrich die
Notwendigkeit einer vorausschauenden Personal-, Finanzierungs- und
Ressourcenplanung. Ohne entsprechende Maßnahmen zur Attraktivierung
des Berufs und zur Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte werde die
flächendeckende Weiterentwicklung der gerichtsmedizinischen
Versorgung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten
Christian Lausch (FPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS)
erkundigten sich nach den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten von
Obduktionsgutachten in Wien und Graz. Sporrer führte die längeren
Laufzeiten in Wien insbesondere auf die hohe Zahl an
Begutachtungsaufträgen und die geringe Zahl verfügbarer
Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner zurück. Mit dem
Strafprozessänderungsgesetz 2024 seien zudem bereits Maßnahmen
gesetzt worden: Sachverständige müssten bei der Übernahme eines
Auftrags ihre bestehende Auslastung offenlegen, während die
Staatsanwaltschaften angemessene Fristen festzulegen hätten. Bei
Fristüberschreitungen seien als letztes Mittel auch
Gebührenminderungen möglich, so Sporrer. Angesichts der geringen Zahl
an Gutachterinnen und Gutachtern müsse dabei allerdings mit Augenmaß
vorgegangen werden.
Kraker verwies darauf, dass gerichtsmedizinische Institute neben
Obduktionen auch andere Aufgaben wahrnehmen würden. In Wien hätten
außerdem zusätzlich einzuholende Gutachten einen erheblichen Anteil
an der Dauer.
Debatte über Beauftragung und Abrechnung gerichtsmedizinischer
Leistungen
Die Beauftragung, rechtliche Einordnung und Verrechnung
gerichtsmedizinischer Leistungen thematisierten Christian Lausch,
Michael Fürtbauer (beide FPÖ), Jakob Grüner (ÖVP) sowie Sophie Marie
Wotschke (NEOS). Kraker sprach sich dafür aus, auch andere
gerichtsmedizinische Leistungen als Obduktionen direkt an die
Institute vergeben zu können. Dies könnte einheitlichere Abrechnungen
ermöglichen und Unklarheiten darüber reduzieren, ob Tätigkeiten als
Dienstpflicht oder etwa als Nebentätigkeit erbracht werden. Die
Universitäten müssten außerdem sicherstellen, dass die erhaltenen
Mittel den Instituten kostendeckend zur Verfügung stünden. Das
Justizministerium könne dies durch Anpassungen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen unterstützen.
Sporrer zeigte sich gegenüber einer Neuregelung zurückhaltend.
Die Justiz sei auch auf selbstständig tätige Gutachterinnen und
Gutachter angewiesen, die nicht zu einer Anstellung verpflichtet oder
an ihrer freiberuflichen Tätigkeit gehindert werden könnten. Bei
Obduktionen könne bereits das jeweilige Institut beauftragt werden,
das anschließend eine sachverständige Person mit der Durchführung
betraue.
Ein Experte des Justizministeriums wies darauf hin, dass das
Gebührenanspruchsgesetz grundsätzlich der Abgeltung der
sachverständigen Leistung und nicht der Finanzierung der
universitären Grundausstattung diene. Die Bereitstellung der
Infrastruktur sei von der Finanzierung der einzelnen Gutachten zu
unterscheiden. Gerade in der Gerichtsmedizin hätten sich jedoch
historisch unterschiedliche Abrechnungspraktiken entwickelt. Kraker
verwies in diesem Zusammenhang auch auf die voneinander abweichende
Abrechnung in Wien und Graz: In Wien würden sämtliche mit einer
Obduktion verbundenen Leistungen verrechnet, während die Abrechnung
in Graz deutlich eingeschränkter erfolge.
Weitere Rechnungshofberichte
Ohne Debatte nahm der Rechnungshofausschuss zudem die Berichte
zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität ( III-41 d.B. ),
zur Struktur und zum Umfang der finanziellen COVID-19-Hilfsmaßnahmen
( III-15 d.B. ), zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ( III-14
d.B. ), zu den COVID-19-Familienleistungen ( III-12 d.B. ), zur
Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich ( III-7 d.B. ) sowie zur
Qualität der Brief- und Paketzustellung der Österreichischen Post AG
im Universaldienst ( III-6 d.B. ) einstimmig zur Kenntnis.
Weitere Berichte wurden aus Gründen der Fristwahrung formal in
Verhandlung genommen und einstimmig vertagt. Dabei handelte es sich
um die Berichte betreffend Akkreditierung und Bundesfinanzierung von
Fachhochschulen ( III-346 d.B. ), Digitalisierungsfonds für die
Bundesverwaltung ( III-357 d.B. ), Europäisches
Eisenbahnverkehrsleitsystem im ÖBB-Konzern ( III-368 d.B. ) und eine
Follow-up-Überprüfung zu Lehre und Betreuungsverhältnissen an der
Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien ( III-349 d.B. ). (
Schluss Rechnungshofausschuss) wit