Schönheit

Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft warnen: Familienbeihilfe streichen heißt Kinderchancen halbieren

Wien (OTS) – Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft warnen vor
Ausschluss
Kinder ukrainischer Vertriebener und Kinder mit subsidiärem Schutz
aus der Familienbeihilfe.

Am Mittwoch, 9. September wird der Familienausschuss des
Nationalrats eine Gesetzesänderung behandeln, die Kinder von
ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten von der
Familienbeihilfe ausschließt, sobald ihre Eltern auch nur geringste
Grundversorgungsleistungen beziehen.

Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Volkshilfe Österreich,
Amnesty International Österreich, asylkoordination österreich,
Fairness Asyl und SOS Mitmensch warnen: Das Gesetz trifft Kinder von
Familien, die nach Krieg, Flucht und Vertreibung in Österreich Schutz
gefunden haben. Es nimmt ihnen Unterstützung für Essen, Kleidung,
Bildung und gesellschaftliche Teilhabe – und halbiert damit ihre
Chancen.

Zwtl.: Doppelte Benachteiligung

Schon bislang hatten weder die Kinder ukrainischer Vertriebener,
noch subsidiär Schutzberechtigter Zugang zur Sozialhilfe. Sie sind
somit ohnehin schon auf die deutlich niedrigere Grundversorgung
angewiesen, die eine reine Basisversorgung weit unter dem
Existenzminimum ist.

Die geplante Regelung schafft damit eine doppelte
Benachteiligung: Die betroffenen Familien bekommen keine Sozialhilfe
und sollen nun zusätzlich ihre Familienbeihilfe verlieren. Dabei
handelt es sich bei der Familienbeihilfe um eine Leistung der
sozialen Sicherheit, für die subsidiär Schutzberechtigte nach EU-
Recht grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung mit
österreichischen Staatsangehörigen haben.

Die Organisationen appellieren an die Mitglieder des
Familienausschusses und des Nationalrats: “Kinder dürfen nicht für
eine Politik bezahlen, die Menschen nach Flucht und Vertreibung von
existenzieller Unterstützung ausschließt. Kein Kind darf in
Österreich unversorgt bleiben”, sind sich alle einig.

Zwtl.: Statements der Organisationen: „ Kinder dürfen nicht die
Rechnung zahlen“

„Die Familienbeihilfe ist keine Sozialhilfe, sondern eine
zentrale familienpolitische Leistung. Gerade Kinder, deren Familien
mit extrem knappen Mitteln auskommen müssen, dürfen nicht davon
ausgeschlossen werden“, sagt Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin
der Caritas Österreich.

„Die Grundversorgung sichert nur das absolute Minimum. Für ein
Kind umfasst sie 145 Euro Verpflegungsgeld im Monat. Jede Mutter,
jeder Vater weiß, dass man mit 5 Euro am Tag kein Kind versorgen
kann. Wer glaubt, Familienbeihilfe sei entbehrlich, nimmt Kinderarmut
bewusst in Kauf“, sagt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie
Österreich.

„Betroffen sind auch Eltern, die bereits arbeiten oder den
Einstieg in eine Erwerbstätigkeit schaffen wollen. Besonders
Alleinerziehende können aber oft nur in Teilzeit arbeiten und
brauchen daher ergänzende Unterstützung. Ihnen die Familienbeihilfe
zu streichen, erschwert den Weg in ein selbstständiges Leben, statt
ihn zu fördern“, sagt Lisa Wolfsegger von der asylkoordination
österreich.

„Kinderrechte gelten für jedes Kind. Österreich darf nicht
zulassen, dass der Aufenthaltsstatus der Eltern darüber entscheidet,
ob ein Kind ausreichend essen, lernen, wohnen und am sozialen Leben
teilnehmen kann“, sagt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und
Migration bei Amnesty International Österreich.

„Kinder von Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind,
brauchen Sicherheit und eine reale Zukunftsperspektive. Wer sie von
Familienleistungen ausschließt, verschärft Ausgrenzung und schafft
neue Armut“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe
Österreich.

„Es gibt keine halben Kinder. Österreich darf Kinder nicht
schlechterstellen, nur weil ihre Familien auf Grundversorgung
angewiesen sind. Eine verantwortungsvolle Familienpolitik muss allen
Kindern Sicherheit, Chancen und eine faire Zukunft garantieren, denn
Kind ist Kind. “, sagt Jutta Lang von Fairness Asyl.

„Während die Bundesregierung darüber nachdenkt, allen
Neugeborenen ‚ein Startguthaben‘ zu zahlen, um sie zu fördern, will
sie zugleich tausenden Kindern, die armutsbetroffen sind, die
Familienbeihilfe streichen – und sie so in Verzweiflung und Not
schicken. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern zutiefst
unverantwortlich gegenüber den betroffenen Kindern und ihrer
Zukunft“, sagt Alexander Pollak, Sprecher von SOS-Mitmensch.

Aviso Fotoaktion: Kein Kind darf unversorgt bleiben

Gemeinsame Aktion von Caritas, Diakonie, Volkshilfe,
Amnesty International Österreich, asylkoordination,
Fairness Asyl und SOS- Mitmensch gegen den Ausschluss
von Kindern ukrainischer Vertriebener und subsidiär
Schutzberechtigter von der Familienbeihilfe.

Bildmotiv: Ein großer symbolischer Esstisch mit nur halb
vorhandenen Gedecken und geteilten Kinder-Silhouetten
macht sichtbar, was die Streichung der Familienbeihilfe
bedeutet: Kindern wird Unterstützung für Essen, Kleidung,
Bildung und ein sicheres Aufwachsen vorenthalten.
Vertreter:innen der beteiligten Organisationen stellen sich
sichtbar hinter die Kinderfiguren.

Datum: 9.9.2026, um 10:00 Uhr
Ort: Vor dem Familienministerium, Bundeskanzleramt
Ballhausplatz, 1010 Wien