Wien (OTS) – Nach wie vor sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft
verfassungsrechtliche Bedenken beim Kopftuchverbot. Ein
Informationsschreiben für Schulen soll helfen, stärker zu
rassistischem Diskriminierungspotenzial zu sensibilisieren.
Rassismusfälle gab es bereits in der Informationsphase
Ab Herbst tritt das Kopftuchverbot vollumfänglich in Kraft.
Bereits bei der Begutachtung des Gesetzes warnte die
Gleichbehandlungsanwaltschaft vor dessen Verfassungswidrigkeit und
vor rassistischer Diskriminierung von Schülerinnen und Eltern im
Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot. Während die Prüfung durch den
Verfassungsgerichtshof noch aussteht, hat sich eine Befürchtung
bewahrheitet: „Schon in der Informationsphase wurde uns von
würdeverletzenden Übergriffen gegenüber Schülerinnen berichtet“, so
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Informationsschreiben für Schulen soll sensibilisieren
Rassistische Diskriminierung verstärkt Ausgrenzung und
benachteiligt Betroffene beim Zugang zum Bildungssystem. Gerade bei
der Umsetzung des Kopftuchverbots ortet die
Gleichbehandlungsanwaltschaft eine besonders große Verantwortung von
Schulen und setzt dort deshalb auf Prävention. Ein Schreiben der
Gleichbehandlungsanwaltschaft sensibilisiert zu rassistischer
Diskriminierung und erklärt den rechtlichen Rahmen. Auch für den
Bildungsbereich gilt das Gleichbehandlungsgesetz: „Schülerinnen
dürfen nicht durch rassistische, stigmatisierende Zuschreibungen
abgewertet werden, die sich beispielsweise auf ihre Herkunft und
äußerlich sichtbare Merkmale ethnischer Zugehörigkeit beziehen“, so
fasst Sandra Konstatzky den Kern des Gleichbehandlungsgesetzes
zusammen. Das Informationsschreiben stellt klar, dass neben
Schüler:innen auch Eltern und Schulpersonal nicht aufgrund der
ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfen.
Klärung durch Verfassungsgerichtshof
Um die belastende Situation für muslimische Schülerinnen
möglichst rasch zu entschärfen und auch Schulen zu entlasten, hofft
die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf baldige
höchstgerichtliche Klärung: „Das Gesetz beinhaltet aus unserer
Perspektive Verfassungswidrigkeiten. Wir sind sehr zuversichtlich,
dass der Verfassungsgerichtshof hier bald Klarheit schaffen wird.“
Zentral ist für die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass Schulen das
Diskriminierungsverbot einhalten und einen sicheren Lern- und
Lebensraum für alle Schüler:innen schaffen. Auch sollten
Unterstützungsangebote für Betroffene niederschwellig erreichbar
sein.