Grüne/Disoski zu Reform des Sexualstrafrechts: „Ankündigungen auf der Überholspur, Umsetzung in Zeitlupe“

Wien (OTS) – „Sexualisierte Deepfakes sind keine harmlose Spielerei
mit
künstlicher Intelligenz. Es sind ohne Zustimmung erzeugte Pornobilder
und Pornovideos, die überwiegend gegen Frauen eingesetzt werden. Wir
Grüne fordern seit Langem, dass nicht nur ihre Verbreitung, sondern
bereits ihre Herstellung strafrechtlich erfasst wird. Es ist richtig
und wichtig, dass Frauenministerin Holzleitner diese Gesetzeslücke
nun schließen will“, sagt Meri Disoski, Frauensprecherin und
Frauenvorsitzende der Grünen, zum heutigen Ö1-Morgenjournal.

Von einem ambitionierten Zeitplan könne allerdings keine Rede
sein: Bereits im April hat Frauenministerin Holzleitner eine „Fast
Lane“ im Kampf gegen digitale Gewalt angekündigt. Der Nationale
Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sieht
für die Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts das zweite
Quartal 2026 vor. Tatsächlich nimmt die zuständige Arbeitsgruppe erst
jetzt ihre Arbeit auf. Für die gesetzliche Umsetzung der EU-
Richtlinie gegen Deepfake-Pornografie nennt die Frauenministerin
Sommer 2027 – und damit den letztmöglichen Zeitpunkt für die
Umsetzung.

„Wir sehen Ankündigungen auf der Überholspur, aber die Umsetzung
erfolgt in Zeitlupe. Die Regierung hat ihre selbst gesetzte Frist zur
Reform des Sexualstrafrechts versäumt. Obwohl das Problem immer
größer wird und der Handlungsgdruck steigt, kann von Tempomachen
keine Rede sein. Österreich sollte beim Schutz vor digitaler
sexualisierter Gewalt ambitioniert handeln und die EU-Richtlinie
rasch umsetzen, statt bis zum Ablauf der europäischen Frist
zuzuwarten“, fordert die Grüne Frauensprecherin.

Auch bei einer weiteren bekannten Schutzlücke macht Disoski
weiter Druck: Einmal mehr fordert sie die Regierungsparteien dazu
auf, die angekündigte Reform des Sexualstrafrechts zu nutzen, um
einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Verbreitung von
Vergewaltigungsvideos zu schaffen.

„Wir reden hier nicht über irgendwelche Videos. Wir reden über
Aufnahmen von Vergewaltigungen. Männer betäuben und vergewaltigen
Frauen, filmen die Tat und verbreiten die Videos anschließend in
internationalen Netzwerken. Für die betroffenen Frauen endet die
Gewalt nicht mit der Vergewaltigung. Männer machen die Aufnahmen
davon zum Sammel-, Tausch- und Konsumobjekt. Wer solche Videos
besitzt oder weiterverbreitet, ist nicht bloß Zuschauer. Er macht
sich die Vergewaltigung einer Frau zum eigenen Konsumgut. Genau
dieses Unrecht bildet unser Strafrecht bislang nicht in einem eigenen
Straftatbestand ab. Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos
müssen daher eigenständig unter Strafe gestellt werden“, fordert
Disoski.

„Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, das Sexualstrafrecht
grundlegend zu modernisieren und die sexuelle Selbstbestimmung von
Frauen in der analogen wie in der digitalen Welt konsequent zu
schützen. Die Gesetzeslücken sind bekannt, konkrete Lösungen liegen
längst auf dem Tisch. Jetzt braucht es politischen Willen und rasch
einen Gesetzesentwurf“, hält Disoski fest.