Wien (OTS) – Der Gewinn steigt, das Geschäft wächst und plötzlich
steht eine
vermeintlich einfache Faustregel im Raum: Ab einer bestimmten Summe
soll sich der Wechsel zur GmbH lohnen. Doch diese Rechnung greift zu
kurz. Entscheidend ist nicht allein die Höhe des Gewinns, sondern vor
allem, wie viel davon privat benötigt wird und was mit dem übrigen
Kapital geschehen soll. Wann ist eine GmbH also wirklich die bessere
Wahl?
Mit steigenden Gewinnen stellt sich für viele Einzelunternehmer
irgendwann die Frage, ob ihre bisherige Rechtsform noch zur
wirtschaftlichen Situation passt. Häufig fällt dabei eine konkrete
Gewinngrenze, ab der sich der Wechsel zur GmbH angeblich automatisch
lohnen soll. Doch zwei Unternehmer können jeweils 100.000 Euro Gewinn
erzielen und trotzdem vor völlig unterschiedlichen Entscheidungen
stehen. Während der eine einen Großteil davon für seinen privaten
Lebensunterhalt benötigt, kann der andere erhebliche Beträge im
Unternehmen belassen, neue Projekte finanzieren oder langfristig
Vermögen aufbauen. Wer lediglich Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer gegenüberstellt, lässt deshalb wesentliche
Faktoren wie den privaten Geldbedarf, Investitionspläne und die
weitere Unternehmensentwicklung außer Acht. „Die falsche Rechtsform
kann einen Unternehmer über Jahre unnötig Geld kosten und
gleichzeitig genau die Spielräume einschränken, die er für seine
weitere Entwicklung braucht“, warnt Philipp Statzinger von der
Statzinger Steuerberatung.
„Deshalb muss vor einem Wechsel genau berechnet werden, wie viel
Geld der Unternehmer privat benötigt, welcher Betrag im Unternehmen
verbleiben kann und wofür dieses Kapital künftig eingesetzt werden
soll“, so Philipp Statzinger weiter. Genau an diesem Punkt setzt er
mit der Statzinger Steuerberatung an. Statt allgemeine Faustregeln
auf jeden Unternehmer zu übertragen, betrachtet er die Einnahmen,
betrieblichen Ausgaben, den privaten Geldbedarf und den langfristig
im Unternehmen verbleibenden Betrag im Zusammenspiel. Dabei betreut
Philipp Statzinger insbesondere digitale Dienstleister, Berater,
Agenturen und andere digital arbeitende Unternehmer in Österreich,
bei denen hohe Margen die Frage nach der passenden
Unternehmensstruktur häufig besonders relevant machen. Zusätzlich zur
Steuerberaterprüfung hat Philipp Statzinger die Anwaltsprüfung
absolviert und verbindet steuerliche Fragestellungen dadurch mit
juristischem Verständnis.
Statzinger Steuerberatung: Warum 100.000 Euro Gewinn nicht
automatisch für eine GmbH sprechen
Ob eine GmbH wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheidet sich nicht
allein am Gewinn, sondern vor allem daran, wie das erwirtschaftete
Geld verwendet wird. Während der Gewinn eines Einzelunternehmers der
persönlichen Einkommensteuer unterliegt, zahlt eine GmbH auf ihren
steuerpflichtigen Gewinn grundsätzlich Körperschaftsteuer. Bleibt
Kapital nach der Besteuerung in der GmbH, kann es dort für das
Unternehmen oder zulässige Investments weiterverwendet werden. Wird
das Geld dagegen privat benötigt, muss berücksichtigt werden, auf
welchem Weg es zum Unternehmer gelangt. Geschäftsführergehalt und
Gewinnausschüttung haben jeweils eigene steuerliche und
gegebenenfalls sozialversicherungsrechtliche Folgen. Bei einer
Ausschüttung von GmbH-Gewinnen an eine Privatperson fällt
grundsätzlich Kapitalertragsteuer an.
Wie stark sich der private Geldbedarf auf die Rechnung auswirkt,
zeigt das folgende Beispiel: Erzielt ein Einzelunternehmer 120.000
Euro Einnahmen und daraus 100.000 Euro Gewinn, kann eine GmbH bereits
prüfenswert sein, vorausgesetzt, ein Teil des Geldes kann tatsächlich
in der Gesellschaft verbleiben. Benötigt Unternehmer A nahezu den
gesamten Betrag für seinen privaten Lebensunterhalt, sieht die
Rechnung anders aus als bei Unternehmer B, der bei gleichem Gewinn
deutlich weniger privat benötigt und den Rest weiter investieren
möchte. „Der Steuersatz einer GmbH sagt für sich genommen noch nicht,
ob diese Struktur für einen Unternehmer wirtschaftlich sinnvoll ist“,
betont Philipp Statzinger. Eine allgemeingültige Gewinngrenze lässt
sich deshalb auch aus solchen Beispielrechnungen nicht ableiten.
Wachstum und Vermögensaufbau verschieben die Perspektive
Besonders interessant wird die GmbH-Frage, wenn erwirtschaftetes
Kapital nicht vollständig konsumiert werden soll. Das betrifft häufig
digitale Dienstleister, Berater, Agenturen und IT-Unternehmer, die
mit vergleichsweise hohen Margen arbeiten. Steigen ihre Gewinne,
wächst zugleich der Betrag, der nach betrieblichen und privaten
Ausgaben für die weitere Entwicklung zur Verfügung stehen kann. Statt
ausschließlich auf die aktuelle Steuerbelastung zu schauen, rücken
damit neue Projekte, Investitionen und der langfristige Aufbau von
Vermögen innerhalb der Gesellschaft in den Mittelpunkt.
Eine GmbH schafft hierfür eine andere Struktur: Gewinne, die nach
der Besteuerung in der Gesellschaft verbleiben, müssen nicht zuerst
privat ausgeschüttet werden, bevor sie innerhalb der GmbH für das
Unternehmen oder zulässige Investments eingesetzt werden können.
Dadurch verändert sich die Betrachtung insbesondere bei Unternehmern,
die ihren wirtschaftlichen Erfolg als Kapitalbasis für die nächsten
Schritte nutzen wollen. Philipp Statzinger fasst den entscheidenden
Unterschied so zusammen: „Je weniger vom Gewinn unmittelbar privat
gebraucht wird, desto wichtiger wird die Frage, wie das verbleibende
Kapital künftig eingesetzt werden soll.“ Die passende Rechtsform wird
damit Teil der Wachstumsstrategie statt einer isolierten
Steuerentscheidung.
Wann eine Holding zusätzlich zur GmbH sinnvoll wird
Ist die operative GmbH sinnvoll, kann sich eine zweite Frage
anschließen: Braucht es zusätzlich eine Holding? Dabei handelt es
sich weder um eine Alternative zum Einzelunternehmen noch um eine
eigene Rechtsform. In einem klassischen Aufbau hält der Unternehmer
eine Holding-GmbH, die wiederum an der operativen GmbH beteiligt ist.
Das Tagesgeschäft und die Gewinne entstehen weiterhin in der
operativen Gesellschaft. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen
können Gewinne von dort vollkommen steuerfrei an die Holding
ausgeschüttet und anschließend beispielsweise für weitere
Beteiligungen, Projekte oder unternehmerische Investments eingesetzt
werden.
Eine solche Struktur kann interessant sein, wenn Vermögen
außerhalb des operativen Geschäfts aufgebaut oder künftig mehrere
Gesellschaften und Beteiligungen unter einem gemeinsamen Dach
gebündelt werden sollen. Auch mit Blick auf geschäftliche
Haftungsrisiken kann die Trennung relevant sein, wobei der konkrete
Schutz im jeweiligen Haftungsfall rechtlich individuell geprüft
werden muss. Wer seine Gewinne dagegen ohnehin vollständig in der
einzigen operativen GmbH belässt und dort investiert, erzielt durch
eine zusätzliche Holding nicht automatisch einen weiteren Vorteil.
Gleichzeitig verursacht die zweite Gesellschaft eigene Gründungs- und
laufende Kosten.
Entscheidend ist deshalb auch der richtige Zeitpunkt. Sind
zunächst keine relevanten ausschüttungsfähigen Gewinne vorhanden oder
soll das Kapital vollständig in der operativen GmbH eingesetzt
werden, kann die Holding später ergänzt werden. Werden dagegen
zeitnah größere Gewinne erwartet, soll Vermögen außerhalb des
operativen Geschäfts aufgebaut werden oder sind weitere
Gesellschaften und Beteiligungen geplant, kann die Holding bereits
beim Aufbau der GmbH geprüft werden. „Zusätzliche Komplexität sollte
immer durch einen konkreten Nutzen gerechtfertigt sein“, erklärt
Philipp Statzinger. Die Holding ist damit kein obligatorischer
nächster Schritt nach der GmbH, sondern eine zusätzliche Struktur für
Unternehmer, deren weitere Entwicklung sie tatsächlich erforderlich
macht.
Philipp Statzinger: Die Unternehmensstruktur sollte mit dem
Unternehmen wachsen
Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft die richtige
bleiben. Entwickeln sich Geschäft, Erträge und unternehmerische Ziele
weiter, sollte deshalb auch die bestehende Struktur regelmäßig auf
den Prüfstand. Für Philipp Statzinger kommt es dabei vor allem darauf
an, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und mögliche Gestaltungen
durchzurechnen, bevor Handlungsdruck entsteht. Mit der Statzinger
Steuerberatung begleitet er Unternehmer deshalb nicht erst bei der
Umsetzung eines Rechtsformwechsels, sondern bereits bei der Frage,
welcher Zeitpunkt und welcher Aufbau zur geplanten Entwicklung
passen.
„Unternehmer sollten ihre Struktur nicht erst dann hinterfragen,
wenn eine Veränderung längst überfällig ist. Wer frühzeitig plant,
kann die nächsten Schritte gezielt vorbereiten und seine
unternehmerischen Möglichkeiten besser nutzen“, erklärt Philipp
Statzinger abschließend. So wächst die Unternehmensstruktur nicht
nach starren Faustregeln, sondern gemeinsam mit dem Unternehmen und
seinen Zielen.
Sie sind digitaler Unternehmer in Österreich und möchten prüfen,
ob Ihre aktuelle Unternehmensstruktur noch zu Ihren Gewinnen und
weiteren Plänen passt? Dann melden Sie sich jetzt bei Philipp
Statzinger und dem Team der Statzinger Steuerberatung und vereinbaren
Sie ein kostenfreies Erstgespräch!
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