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Religionsfreiheit in Ägypten: Österreichische Abgeordnete fordern Ende religiöser Diskriminierung

Wien (OTS) – In einer gemeinsamen europaweiten Erklärung zur Lage
religiöser und
weltanschaulicher Minderheiten in Ägypten rufen die Abgeordneten die
ägyptischen Behörden dazu auf, die Religions- und
Weltanschauungsfreiheit uneingeschränkt zu gewährleisten und die
Rechte aller religiösen und weltanschaulichen Minderheiten –
einschließlich staatlich nicht anerkannter Gemeinschaften – zu
schützen.

Zugleich begrüßen sie die jüngsten Schritte der ägyptischen
Regierung zur gesetzlichen Regelung des Personenstandsrechts für die
koptisch-christliche Gemeinschaft und äußern die Hoffnung, dass das
Gesetz verabschiedet wird. Sie weisen jedoch auch auf wiederkehrende
konfessionell motivierte Gewalt, Diskriminierung und
geschlechtsspezifische Belästigung hin.

Besonders deutlich äußern sich die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner zur Situation der Bahá’í. Diese seien in Ägypten
umfassender staatlich geförderter Diskriminierung und Verfolgung
ausgesetzt. Als Beispiele nennt die Erklärung, dass verheiratete
Bahá’í staatlich nicht als verheiratet anerkannt werden, dass ihnen
angemessene Bestattungsmöglichkeiten verwehrt werden und dass sie
Überwachung und Verhören ausgesetzt sind.

„Wir bedanken uns für diese deutliche, parteiübergreifende
Unterstützung aus ganz Europa – und insbesondere für die
bemerkenswerte Beteiligung österreichischer Abgeordneter. Sie setzen
damit ein starkes Zeichen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
und für die Gleichberechtigung von Minderheiten“, sagt Isma Forghani,
Menschenrechtsbeauftragte der Bahá’í-Gemeinde in Österreich.

Zu den österreichischen Unterstützerinnen und Unterstützern der
europaweiten Erklärung gehören 31 Mitglieder des Nationalrats: Karin
Auer, Petra Bayr, Michael Bernhard, Henrike Brandstötter, Meri
Disoski, Fiona Fiedler, Elisabeth Götze, Bernhard Herzog, Carmen
Jeitler-Cincelli, János Juvan, Werner Kogler, Kai Jan Krainer, Gudrun
Kugler, Robert Laimer, Klaus Mair, Christoph Matznetter, Sigrid
Maurer, Barbara Neßler, Christian Oxonitsch, Sirkka Agnes Prammer,
Carina Reiter, Ralph Schallmeiner, Sabine Schatz, Alois Schroll,
Jakob Schwarz, Klaus Seltenheim, Yannick Shetty, David Stögmüller,
Paul Stich, Barbara Teiber und Pia Maria Wieninger.

Aus dem Europäischen Parlament haben sich die österreichischen
Abgeordneten Helmut Brandstätter, Hannes Heide und Reinhold Lopatka
der Erklärung angeschlossen .

„Die friedliche Bahá’í-Gemeinschaft ist seit 1863 Teil der
ägyptischen Gesellschaft und hat unter anderem in Kunst, Bildung und
Medizin zum gesellschaftlichen Leben beigetragen“, sagt Isma
Forghani. „Die Bahá’í verlangen keine Sonderrechte, sondern gleiche
Rechte und die Möglichkeit, als gleichberechtigte Bürgerinnen und
Bürger konstruktiv zu ihrem Land beizutragen, dem sie sich tief
verbunden fühlen.“

Seit mehr als sechs Jahrzehnten sind die Bahá’í in Ägypten mit
rechtlichen und administrativen Einschränkungen konfrontiert. Diese
betreffen zentrale Bereiche des täglichen Lebens, von der rechtlichen
Anerkennung von Familien über Ausweisdokumente bis hin zu
Bestattungen.

Ein Beispiel sind staatliche Personalausweise. Da Bahá’í ihre
Religionszugehörigkeit nicht als „Bahá’í“ eintragen lassen können,
wurde ihnen nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen
ermöglicht, im Feld für die Religionszugehörigkeit stattdessen einen
Bindestrich („–“) eintragen zu lassen. Diese Regelung ermöglicht
Bahá’í zwar den Erhalt von Ausweisdokumenten, macht ihre besondere
Situation zugleich jedoch unmittelbar erkennbar und trägt zu
fortbestehender Diskriminierung bei.

Die ägyptische Verfassung garantiert die Glaubensfreiheit. Die
Abgeordneten weisen jedoch auf Defizite bei der Umsetzung hin und
fordern die ägyptischen Behörden auf, die Religions- und
Weltanschauungsfreiheit im Einklang mit der Verfassung und den
internationalen Verpflichtungen des Landes uneingeschränkt zu
gewährleisten. Vor dem Hintergrund der sich vertiefenden Beziehungen
zwischen der EU und Ägypten verweisen sie zudem ausdrücklich auf die
menschenrechtlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der EU-
Makrofinanzhilfe.

Besonders schwerwiegend ist, dass verheiratete Bahá’í in Ägypten
staatlich nicht als verheiratet anerkannt werden. Es besteht
weiterhin kein regulärer Mechanismus, um ihren Familienstand als
verheiratet rechtlich registrieren zu lassen; auch im Ausland
standesamtlich geschlossene Ehen werden nicht ohne Weiteres
anerkannt. Seit 2021 wurde zudem bei mehreren verheirateten Bahá’í
der in staatlichen Dokumenten vermerkte Familienstand wieder auf
„ledig“ geändert.

„Das Recht, eine Familie zu gründen und rechtlich als Familie
anerkannt zu werden, gehört zu den grundlegendsten Menschenrechten“,
sagt Isma Forghani. „Wenn verheirateten Bahá’í die rechtliche
Anerkennung ihres Ehestatus verweigert wird, betrifft das konkrete
Lebensbereiche von Familien, von der Registrierung von Kindern über
Sorge- und Erbrecht bis hin zu Pensionsansprüchen, Aufenthaltsstatus
und Staatsangehörigkeit.“

Auch die Bestattungsrechte der Bahá’í bleiben erheblich
eingeschränkt. Seit der Auflösung ihrer rechtlichen Institutionen
durch ein Präsidialdekret im Jahr 1960 bestehen erhebliche
Einschränkungen bei der Bereitstellung von Friedhofsflächen.

Auch im Tod muss die Würde jedes Menschen gewahrt bleiben“, sagt
Isma Forghani. „Bahá’í-Familien haben Schwierigkeiten, ihre Lieben in
Würde zu bestatten. Den Bahá’í steht im ganzen Land nur ein einziger
Friedhof zur Verfügung, dessen Kapazitäten weitgehend erschöpft sind.
Der Platzmangel ist inzwischen so groß, dass Verstorbene teilweise in
vertikaler Position bestattet werden müssen.“

Die Situation religiöser und weltanschaulicher Minderheiten in
Ägypten findet auch international Aufmerksamkeit. Anfang 2026 stellte
etwa der österreichische UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker
Türk, eine anhaltende und systemische Diskriminierung der Bahá’í-
Minderheit fest und forderte deren Beendigung.

Auch die EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Kajsa
Ollongren, äußerte im April 2026 Bedenken über die Verschlechterung
der Situation und verwies insbesondere auf die fehlende rechtliche
Anerkennung von Bahá’í-Ehen. Sie erklärte, die Frage gegenüber den
ägyptischen Behörden angesprochen zu haben.

Der Europaabgeordnete Nikos Papandreou, ebenfalls Unterzeichner
der Erklärung, traf im Juli im Rahmen einer Delegationsreise des
Europäischen Parlaments nach Ägypten mit ägyptischen Bahá’í zusammen.
In einem Gastbeitrag für Euronews thematisierte er die
Diskriminierung und teils gewaltsame Verfolgung von Christen sowie
die rechtlichen Einschränkungen der Bahá’í. Mit Blick auf die Bahá’í
hob Papandreou insbesondere die fehlende staatliche Anerkennung
hervor. Deren Ausgrenzung gehe über gesellschaftliche Anfeindungen
hinaus und verwehre ihnen grundlegende Möglichkeiten rechtlicher
Anerkennung. Die Behebung dieser Missstände erfordere keine radikale
Veränderung, betonte Papandreou; Europa müsse solche Fragen auch
gegenüber seinen Freunden offen ansprechen.

Dr. Saba Haddad, Vertreterin der Bahá’í International Community
bei den Vereinten Nationen in Genf, ruft die internationale
Gemeinschaft weiterhin dazu auf, die Empfehlungen der Vereinten
Nationen zu unterstützen und Ägypten an seine
Menschenrechtsverpflichtungen zu erinnern. Zugleich verweist sie auf
Staaten der Region, die Schritte zur Förderung von Koexistenz und
inklusiver Staatsbürgerschaft unternehmen, und damit zeigen, dass
gesellschaftlicher und rechtlicher Wandel in der Region möglich ist.

Weiterführende Informationen:

Gemeinsame europäische Erklärung zur Religions- und
Weltanschauungsfreiheit in Ägypten:
https://www.bahai.at/pressemitteilung/gemeinsame-erklarung-von-
mitgliedern-des-europaischen-parlaments-und-europaischer-nationaler-
parlamente-zur-lage-in-agypten

Gastbeitrag von Nikos Papandreou bei Euronews :
https://www.euronews.com/my-europe/2026/07/09/europe-must-not-ignore-
egypts-persecuted-bahais?utm_source=chatgpt.com

Bahá’í Österreich: Menschenrechte:
https://www.bahai.at/pressemitteilung/agypten-droht-den-letzten-
rechtlichen-weg-zur-registrierung-von-bahai-ehen-zu-versperren