Systematische Rechtsverletzungen bei Gerichtsvollziehern: GÖD-Justizgewerkschaft fordert sofortigen Stopp unzulässiger Lohnabzüge

Wien (OTS) – Mit scharfer Kritik wendet sich die Justizgewerkschaft
in der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an das Bundesministerium für
Justiz. Anlass sind nachträgliche Lohnabzüge und Rückforderungen von
Fahrtkostenersätzen bei Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollziehern, die nach Ansicht der Gewerkschaft ohne
ausreichende rechtliche Grundlage vorgenommen wurden. Gegen diese
Vorgangsweise wurde offiziell Beschwerde erhoben und Einspruch
eingelegt.

Formlose E-Mails statt ordnungsgemäßem Verfahren

Betroffene Bedienstete wurden auf ihren aktuellen Gehaltszetteln
überraschend mit erheblichen Abzügen konfrontiert. Seitens des
Dienstgebers erfolgte vorab lediglich eine formlose E-Mail, die weder
eine nachvollziehbare Aufschlüsselung noch eine rechtliche Begründung
enthielt, sondern lediglich eine Gesamtsumme und ein
Ratenzahlungsmuster auswies.

„Diese Vorgehensweise verletzt grundlegende verfahrensrechtliche
Bestimmungen des öffentlichen Dienstes massiv“, betont Werner
Gschwandtner, Vorsitzender der GÖD-Justizgewerkschaft. „Ein
eigenmächtiger Abzug durch die Gehaltsabrechnungsstelle ohne
vorherige Gewährung des gesetzlich vorgesehenen Parteiengehörs ist
schlichtweg rechtswidrig.“

Gutgläubiger Verbrauch und fehlende Einbindung der
Personalvertretung

Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass die betroffenen
Fahrtkosten über Jahre hinweg behördlich als steuerfrei ausgewiesen
und ausgezahlt wurden. Die Bediensteten konnten und durften daher auf
die Richtigkeit der Abrechnung vertrauen.

Ebenso schwer wiegt, dass das Ministerium die gemäß § 9 Abs. 1
Personalvertretungsgesetz (PVG) gesetzlich vorgesehene Befassung der
Personalvertretungsorgane vollständig übergangen hat.

Die Forderungen an das Justizministerium:

– Sofortiger Stopp aller weiteren Lohnabzüge und Einbehalte bis zur
vollständigen rechtlichen Klärung.

– Transparente Aufschlüsselung: Übermittlung einer detaillierten und
nachvollziehbaren Abrechnung der vermeintlichen Übergenüsse für jeden
betroffenen Bediensteten unter Berücksichtigung von § 26 EStG.

– Offenlegung der Rechtsgrundlage: Schriftliche Darlegung der genauen
rechtlichen Basis für die Neuversteuerung und Rückforderung.

– Rückerstattung: Umgehende Rückzahlung aller bisher unrechtmäßig
einbehaltenen Beträge an die Bediensteten.

Die GÖD-Justizgewerkschaft kündigt an, alle Mittel auszuschöpfen,
um die Rechte der Bediensteten konsequent zu schützen.