75.800 Erwachsenenvertretungen in Österreich, 35.000 davon gerichtlich bestellt – mit großen regionalen Unterschieden

Wien (OTS) – Nach dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes
2018 ging die
Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen (vormals
Sachwalterschaften) von rd. 52.700 auf 35.000 zurück, wo die Zahl
seit einigen Jahren stagniert. Die Anzahl aller
Erwachsenenvertretungen – inklusive selbst gewählter und gesetzlicher
Vertretungen durch Angehörige – sank jedoch nie. Ende 2025 hatten
bereits rund 75.800 Personen eine Erwachsenenvertretung.

„Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung, um ihre
Angelegenheiten selbst zu regeln – ein Grund ist auch die
demografische Entwicklung. Mit niederschwelliger Sozialarbeit,
persönlicher Assistenz und barrierefreiem Zugang zu Behörden und
sozialen Einrichtungen könnten jedoch viele, auch ältere Menschen
weiterhin selbstbestimmt leben. Weil solche Unterstützungsangebote
fehlen oder sogar abgebaut werden, braucht es
Erwachsenenvertretungen, die eigentlich vermeidbar wären“ , sagt
Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei
VertretungsNetz.

VertretungsNetz vertrat als größter der vier
Erwachsenenschutzvereine 2025 rund 6.500 Menschen in Form einer
gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Der Verein bietet auch Beratung,
Schulung und die Errichtung von bestimmten Vertretungsverhältnissen
an. Im Auftrag des Gerichts erhebt man, ob eine gerichtliche
Erwachsenenvertretung im Einzelfall wirklich notwendig ist oder ob es
Alternativen dazu gibt („Clearing“).

Zwtl.: Wien: Zwei Drittel von Anwält:innen und Notar:innen vertreten

Spannendes bringt die neue Auswertung nach Bundesland aus dem
Jahresbericht von VertretungsNetz zutage: Während in Salzburg pro
100.000 Einwohner:innen nur 263 eine gerichtliche
Erwachsenenvertretung haben, sind es in Kärnten und der Steiermark
mit 466 bzw. 432 deutlich mehr. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld.

Zur Frage, warum die Bestellungspraxis durch die Gerichte so
unterschiedlich ausfällt, gibt es bislang nur Mutmaßungen. Marlovits:
„Wir regen an, die Gründe für die gravierenden regionalen
Unterschiede wissenschaftlich zu erforschen – und die Ergebnisse in
die laufenden Reformpläne einfließen zu lassen“ .

Auch welche Person eine gerichtliche Erwachsenenvertretung
übernimmt, variiert regional stark. In Wien bestellen die Gerichte in
mehr als zwei Drittel der Fälle (71 %) Anwält:innen bzw. Notar:innen
als Erwachsenenvertreter:innen. In allen anderen Bundesländern liegt
man mit 22-42 % weit unter diesem Wert. Eine parlamentarische Anfrage
der Grünen ergab kürzlich, dass einige wenige Anwaltskanzleien, vor
allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen
führen. Die Rechercheplattform Dossier hat mehrmals grobe Missstände
in solchen Vertretungsverhältnissen aufgezeigt.

Marlovits: „VertretungsNetz erhält laufend Beschwerden von
verzweifelten Betroffenen und Angehörigen über einzelne gerichtliche
Erwachsenenvertreter:innen. Wir hören, dass diese für die Betroffenen
nie erreichbar sind, dringende Angelegenheiten nicht erledigen und
sogar prekäre gesundheitliche oder finanzielle Situationen
ignorieren. Leider können wir in diesen Fällen nur beraten und an das
Gericht verweisen, da wir in solchen Verfahren keine Parteistellung
haben.“

Viele Betroffene wünschen sich eine Erwachsenenvertretung über
VertretungsNetz. Der Verein kann mit den derzeitigen Ressourcen in
seinem Zuständigkeitsgebiet jedoch aktuell nur 24 % der gerichtlichen
Vertretungen übernehmen. In Wien haben nur 16 % der Betroffenen
eine:n Erwachsenenvertreter:in von VertretungsNetz. Zum Vergleich: In
Vorarlberg kann der dort tätige Erwachsenenschutzverein des Instituts
für Sozialdienste (ifs) fast die Hälfte aller gerichtlichen
Vertretungen (46 %) führen. Aufgrund der budgetären Situation ist
eine bedarfsgerechte Ressourcen-Aufstockung der Vereine in den
nächsten Jahren nicht zu erwarten.

Zwtl.: Ziele des Erwachsenenschutzgesetzes wieder in den Fokus!

Marlovits appelliert, die grundlegenden Ziele des
Erwachsenenschutzgesetzes nicht aus dem Fokus zu verlieren.

Punkt 1: Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung ist ein
schmerzlicher Eingriff in die Selbstbestimmung und darf nur dann
bestellt werden, wenn es keine Alternative dazu gibt. Punkt 2: Wer
eine Erwachsenenvertretung hat, muss bei Entscheidungen über das
eigene Leben so weit wie möglich einbezogen werden. Wünsche und
Vorstellungen der vertretenen Person sind zu berücksichtigen.

„Österreich hat mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz ein modernes
Vertretungsmodell entwickelt, das auch im internationalen Vergleich
Beachtung gefunden hat. Solange die erforderlichen
Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht
zur Verfügung gestellt werden, wie es die UN-
Behindertenrechtskonvention vorsieht, kann auch das beste Gesetz
nicht wirken. Zusätzlich gilt es nun zu verhindern, dass
menschenrechtliche Standards schrittweise wieder abgesenkt werden“.

So wurde 2025 aus budgetären Gründen bereits das obligatorische
Clearing durch die Erwachsenenschutzvereine abgeschafft, wenn für
eine Person erneut eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt
werden soll. Zudem verlängerten manche Gerichte bestehende
gerichtliche Erwachsenenvertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf
fünf Jahre. Gegen solche automatischen Verlängerungen hat
VertretungsNetz im Namen von vertretenen Personen mehrfach
Rechtsmittel erhoben. Der OGH bestätigte kürzlich die Rechtsansicht
des Vereins.

Zwtl.: Persönlicher Kontakt als zentrales Element

VertretungsNetz lehnt auch Konzepte ab, wonach
Erwachsenenvertreter:innen den persönlichen Kontakt an
Betreuungsfirmen auslagern können, um viele Vertretungen gleichzeitig
zu führen. Marlovits betont: „Als Erwachsenenvertreter:in trägt man
große Verantwortung. Ist die vertretene Person nicht
entscheidungsfähig, müssen Entscheidungen stellvertretend in ihrem
Sinn und nach ihrem (mutmaßlichen) Willen getroffen werden. Das setzt
einen regelmäßigen persönlichen Kontakt voraus. Nur wer die
vertretene Person gut kennt, kann ihre Selbstbestimmung wahren und
sie qualitätsvoll vertreten.“

VertretungsNetz appelliert, mehr in Prävention zu investieren, um
Personen in jeder Lebenslage ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen. Barrierefreie Behörden- und Bankenwege, eine
bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und der Ausbau von persönlicher
Assistenz und niederschwelligen Unterstützungsangeboten wie z.B. der
Community Nurses könnten viele Erwachsenenvertretungen verhindern.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei bindend für den Bund,
aber auch für die Länder und Gemeinden – unabhängig vom Budgettopf.

Link: Jahresbericht VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung