Marktanalysebescheid 2022 wegen offener Rechtsfrage aufgehoben – Telekom-Control-Kommission prüft Revision an den VwGH

Wien (OTS) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Beschluss
vom 12.8.2026
einen Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) aus dem Jahr 2022
aufgehoben und diese zur Erlassung eines neuen Bescheides
aufgefordert. Mit dem damaligen Bescheid hat die TKK festgestellt,
dass der Markt für den Zugang zu festen Teilnehmeranschlüssen für die
sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist und damit im
Ergebnis die Vorab-Regulierung des Festnetzmarktes (einschließlich im
Hinblick auf sogenannte „Teilentbündelung“ und Glasfaser-
Anschlussleitungen [FTTH]) österreichweit aufgehoben. Die TKK
begründete ihre Ansicht im Wesentlichen damit, dass die (damals) vom
im rechtlichen Sinn marktmächtigen Unternehmen A1 Telekom Austria AG
gegenüber den anderen Telekom-Betreibern angebotenen und vom Sektor
angenommenen Verträge ausreichten, um von funktionierendem Wettbewerb
auszugehen.

Anlässlich seines nunmehrigen Beschlusses bemängelt das BVwG im
Wesentlichen, dass Teile der begleitenden Vorarbeiten zum
Zustandekommen der Vertragsentwürfe der A1 durch die
Amtssachverständigen der TKK erfolgt seien, was durch die
Verfahrensvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021)
nicht vollständig gedeckt sei. Deshalb müsse das 2020 eingeleitete
Marktanalyseverfahren neu entschieden werden.

Die Aufhebung des TKK-Bescheides aus dem Jahr 2022 durch das BVwG
nach fast vier Jahren bringt es mit sich, dass Rechtsverhältnisse der
A1 gegenüber ihren Wettbewerbern nunmehr auf Grundlage des
Regulierungsrahmens des Jahres 2017 zu beurteilen sein werden. Ob
dies im Streitfall zu sachgerechten Lösungen führt, wird die TKK im
Einzelfall ermitteln müssen. Die derzeit bestehenden Verträge
zwischen A1 und ihren Mitbewerbern bleiben durch den Beschluss des
BVwG jedenfalls unberührt. Die TKK wird jedenfalls darauf hinwirken,
dass das 2025 eingeleitete, derzeit anhängige Marktanalyseverfahren
zügig fortgeführt und den wettbewerblichen Gegebenheiten und
Marktverhältnissen der Gegenwart Rechnung trägt.

Das BVwG hat darauf hingewiesen, dass der von ihm entschiedenen
Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt, zu der auch noch
höchstgerichtliche Judikatur fehlt. Die TKK erwägt, eine Klärung
dieser Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof vornehmen zu
lassen.

Über die Telekom-Control-Kommission (TKK)

Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit
1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die
Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien
Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2021
festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung,
Frequenzvergabeverfahren und Netzkooperationen sowie die Überwachung
der Netzneutralität zuständig. Als Aufsichtsstelle für
Vertrauensdienste erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe. Die
RTR fungiert als Geschäftsstelle der TKK.