Wien (OTS) – Ende Juli wurden bei einer Polizeikontrolle in einer
niederösterreichischen Schweinemast 400 tote, vermutlich größtenteils
verhungerte, Schweine vorgefunden. Nur 88 Tiere waren noch am Leben.
Zur selben Zeit meldeten sich mehrere Personen unabhängig voneinander
beim VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, um ihre Eindrücke anonym zu
schildern.
Zwtl.: Schweine hungerten angeblich seit April
Eine Meldeperson behauptete, dass die Tiere im Betrieb seit April
nicht mehr ausreichend gefüttert worden wären. Eine weitere
Meldeperson berichtete, dass schon seit Monaten Verwesungsgestank in
der Umgebung des Betriebs wahrnehmbar war. Im Betrieb sollen rund 500
Schweine gehalten worden sein – 400 von ihnen starben aufgrund der
Vernachlässigung. „Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, den man
sich im schlimmsten Albtraum nicht ausmalen kann. Hier wurden
hunderte Tiere den größtvorstellbaren Qualen ausgesetzt, und das über
Wochen oder Monate. 400 Schweine verhungern nicht über Nacht. Dieses
Ausmaß an Tierquälerei kann nicht entschuldigt werden und verlangt
den vollen Umfang der Rechtssprechung“ , so Isabell Eckl vom VGT.
Zwtl.: Kontrollen zu langsam?
Fragen zum Einschreiten der Polizei wirft eine weitere Meldung
auf, die beim VGT einging. Der massive Verwesungsgeruch war bereits
am 17. April gemeldet worden. Die Polizei hatte den Stall jedoch
nicht betreten können, da der Betreiber sie nicht hineinließ. Auch
bei einem weiteren Kontrollversuch waren die Beamt:innen daran
gehindert worden, den Stall zu betreten. Erst am 24. und 25. April –
also rund eine Woche nach der Erstanzeige! – konnten Polizei und
Amtstierärzt:innen den Betrieb genauer kontrolliert und dabei die
hunderten Tierleichen entdeckt.
„Wir können nicht verstehen, dass selbst bei Verwesungsgeruch und
dringender Gefahr in Verzug kein Betreten von Stallungen durch die
Polizei möglich ist, sollte ein Betreiber die Kooperation verweigern.
Es geht buchstäblich um Leben und Tod für diese Tiere“ , so Isabell
Eckl.
Zwtl.: Tierhaltungsverbot notwendig
Hunderte Schweine mussten grausam verhungern, weil sich der
verantwortliche Landwirt nicht um sie kümmern wollte. Keine Ausrede
kann die Leben von hunderten Tieren aufwiegen, die unter immensen
Leid sterben mussten. VGT-Campaignerin Isabell Eckl dazu: „Wir hören
viel zu oft, dass schwerste Vernachlässigung mit angeblicher
Überforderung begründet wird. Das kann nicht akzeptiert werden.
Jemand, der hunderte Schweine einem elendigen Tod überlässt, sollte
keine Tiere mehr halten dürfen. Wir fordern ein umgehendes
Tierhaltungsverbot für den Verantwortlichen. Es braucht außerdem eine
gesetzliche Änderung, die es in den Behörden ermöglicht, in solchen
extremen Fällen ein sofortiges Tierhaltungsverbot auszusprechen, ohne
auf den Ausgang strafrechtlicher und tierschutzrechtlicher Verfahren
warten zu müssen.“
Der VGT wird Anzeige wegen Tierquälerei nach §222 StGB gegen den
Landwirt erstatten und ruft die Behörde dazu auf, mögliche weitere
Tierhaltungen des Betreibers ebenfalls zu kontrollieren.