Wien (OTS) – Korrektur im fünften Absatz – die Links zu Erste Bank
Oesterreich:
https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-
bearbeitungsgebuehr
Geld zurück für Kund:innen der Erste Bank und zahlreicher
Sparkassen in allen Bundesländern. Die AK einigte sich mit der Erste
Bank und erreichte eine konsument:innenfreundliche Lösung für die
Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten.
Betroffene können die Gebühren ab heute, Montag (10.08.2026), über
ein Onlineformular bei ihrer Bank zurückfordern.
Welche Kreditverträge sind betroffen?
Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren
Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, für die eine
Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch
Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen
der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine
Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet
wurde. Die Rückforderung der Gebühren ist für die vergangenen 30
Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch
läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. Wurde der Kreditvertrag vor
dem 1.1.2019 endgültig getilgt, muss der jeweilige Kreditvertrag (
etwa eine Kopie) vorgelegt werden. Wer den Kreditvertrag nicht mehr
hat, kann bei seiner Bank anfragen und eine Kopie verlangen –
kostenlos!
Welche Gebühren gibt es zurück?
Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die
beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder
als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale. Mit der
Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für
Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie
Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von
grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden
(zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5
Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei
Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei
Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen
35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n
Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt
zwischen 225 und 750 Euro.
Wie können Konsument:innen die Gebühren zurückfordern?
Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Rückzahlungsansprüche
mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der
Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:
Erste Bank Oesterreich: https://www.sparkasse.at/kredit-
bearbeitungsgebuehr
s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-
bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen
Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils
teilnehmenden Sparkasse.
Beim Vergleich dabei sind zahlreiche Sparkassen aus allen
Bundesländern. Eine Liste der 29 teilnehmenden Sparkassen (sowie der
s Bausparkasse) finden Sie auf der Homepage der AK.
„Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind
und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren“, sagt Gabriele
Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der
Arbeiterkammer.
SERVICE: FAQs zur Einigung mit den Sparkassen/Erste Bank finden
Sie auf unserer Homepage unter
https://wien.arbeiterkammer.at/sparkassen .