ÖGB verwehrt sich entschieden gegen Leistungskürzungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds

Wien. (OTS) – Der Insolvenz-Entgelt-Fonds folgt einem klaren
Haftungs- und
Versicherungsprinzip. Arbeitgeber leisten Beiträge, damit
Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall ihren bereits verdienten Lohn
nicht verlieren. Wer dieses Schutzsystem infrage stellt oder
Leistungen einschränken will, gefährdet genau dieses Prinzip. „Wer
arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass vereinbarte Löhne
auch bezahlt werden. Dieses Vertrauen ist ein Grundpfeiler einer
funktionierenden Marktwirtschaft“, stellt ÖGB Bundesgeschäftsführerin
Schuberth klar. „Wie jedes Versicherungssystem muss auch der IEF
dauerhaft finanziell tragfähig sein“, so Schuberth weiter: „Wer den
Insolvenz-Entgelt-Fonds schwächen will, lässt Beschäftigte im Stich.“

Die aktuell alarmierende Unterfinanzierung IESG ist vor allem der
Tatsache geschuldet, dass der IESG-Zuschlag für Arbeitgeber in den
vergangenen Jahren schrittweise von 0,55 Prozent auf 0,10 Prozent
abgesenkt wurde. „Wer über Reformen des Fonds spricht, darf die
Verantwortung der Arbeitgeber für seine Finanzierung nicht
ausblenden“, so Schuberth.

Stabiler Insolvenz-Entgelt-Fonds nützt auch der Wirtschaft

Der ÖGB erinnert daran, dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds nicht
nur Arbeitnehmer:innen schützt, sondern auch der Wirtschaft insgesamt
nützt. Er schafft Vertrauen in den Arbeitsmarkt, erleichtert
geordnete Restrukturierungen und verhindert, dass
Unternehmensinsolvenzen unmittelbar zu existenziellen Notlagen der
Beschäftigten führen. Davon profitieren auch verantwortungsvoll
wirtschaftende Unternehmen.

„Wir sind bereit, über Verbesserungen zu diskutieren. Aber
populistische Ländervergleiche führen in die Irre. Wer das System
verbessern will, muss Missbrauch, Insolvenzverschleppung durch
Managementfehler und Insolvenzbetrug konsequent bekämpfen sowie die
Finanzierung des Fonds an die veränderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen anpassen“, so Schuberth abschließend: „Den Schutz
bereits verdienter Löhne und Gehälter einzuschränken, wäre hingegen
eine politische Entscheidung zulasten jener Arbeitnehmerinnen und
Arbeitgeber, die weder eine Insolvenz verursacht noch beeinflusst
haben. Das würde das Insolvenzrisiko von Unternehmen auf Beschäftigte
verlagern – und genau das soll der Insolvenz-Entgelt-Fonds
verhindern.“