BMWKMS: Die Zukunft der Breitbandförderung

Wien (OTS) – Die Europäische Erklärung zum digitalen Wandel der
Wirtschaft und
Gesellschaft soll die digitale Souveränität bis 2030 im Einklang mit
Werten wie Achtung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der
Demokratie, Inklusion und Nachhaltigkeit in Einklang bringen und zu
einer dynamischen, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft und
Gesellschaft beitragen.

Konnektivität ist ein wesentlicher Baustein des digitalen Wandels
und als solcher von strategischer Bedeutung für Wachstum und
Innovation in allen Wirtschaftszweigen und für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Als Konnektivitätsziele für das Jahr 2030 sind laut
Europäischer Erklärung eine Gigabit-Netzanbindung für alle Haushalte
und eine 5G-Versorgung aller besiedelten Gebiete festgelegt.

Auch in Österreich ist die flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung und der Wirtschaft mit digitaler
Kommunikationsinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für
die Stärkung des Wirtschaftsstandortes, die Chancengleichheit der
Regionen und die gesellschaftliche Teilhabe aller
Bevölkerungsgruppen.

Dieses Ziel kann jedoch nur durch gemeinsame Anstrengungen von
Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Telekomunternehmen erreicht
werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der externen Evaluierung der
Initiative Breitband Austria 2030 wird die Breitbandförderung aktuell
neu konzipiert. Der Fokus liegt dabei klar auf dem Glasfaserausbau,
wobei eine Abwägung von Kosten und Nutzen bzw. die Wirtschaftlichkeit
im Vordergrund steht. Ein effizienter Mitteleinsatz soll den Ausbau
der digitalen Infrastruktur, insbesondere auch den Lückenschluss,
beschleunigen, den dynamischen Wettbewerb der Diensteanbieter stärken
und so die digitale Zukunft vorantreiben.

Ziel ist, dass die Rückflüsse aus den Initiativen Breitband
Austria 2020 und Breitband Austria 2030 im Rahmen einer neuen
Notifikation bei der Europäischen Kommission ab 2028 dem
Telekomsektor über Ausschreibungen wieder zugeführt werden.

Bis dahin stehen neben den bereits vertraglich zugesagten
Fördermitteln im Rahmen der „Breitband Austria 2030: OpenNet 3.
Ausschreibung“ für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils 40 Mio. Euro
zur Verfügung, insgesamt somit 120 Mio. Euro. Mit dieser Aufteilung
wird eine gleichmäßige, faire und verträgliche Budgetbelastung
erreicht. Darüber hinaus ist die „Breitband Austria 2030: Connect“
eine offene Ausschreibung und Einreichungen sind für KMUs, EPUs,
öffentlichen Einrichtungen sowie land- bzw. forstwirtschaftlichen
Betrieben laufend möglich.

Zudem soll durch Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der
eigenwirtschaftliche Ausbau beschleunigt werden. Durch effizientere
Nutzung bestehender und neuer Infrastruktur, bessere Koordinierung
von Bauarbeiten, Vereinheitlichung der zentralen Informationsstelle
sowie Verfahrensvereinfachungen soll der Breitbandausbau schneller
und kostengünstiger von Statten gehen.