Linz (OTS) – Beinahe sechseinhalb Jahre lang arbeitete eine Linzerin
bei einem
Zahnarzt im Zentralraum als zahnärztliche Assistentin. Das
Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Offen waren
336 Plusstunden, die die Angestellte über die Jahre hinweg in einem
Zeitkonto Monat für Monat mitgenommen hatte. Ihr Arbeitgeber weigerte
sich zuerst, ihr diese zu bezahlen. Erst als die AK einschritt, kam
die Frau zu ihrem Geld.
Die zahnärztliche Assistentin hatte vorbildlich ihre Plusstunden
Monat für Monat dokumentiert. Zum Zeitpunkt der einvernehmlichen
Auflösung wies ihr Zeitkonto 336 Mehrarbeitsstunden aus. Diese hätte
der Arbeitgeber inklusive Zuschlägen bei der Endabrechnung auszahlen
müssen. Das tat er aber nicht. Außerdem stellte er ihr ein
Dienstzeugnis aus, auf dem wesentliche Aufgabenbereiche der Frau
nicht angeführt waren.
Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese
intervenierte beim Arbeitgeber, der zwar das Dienstzeugnis
korrigierte, die Plusstunden aber nicht zahlen wollte. Er meinte,
diese seien schon verjährt und deswegen nicht zu bezahlen. Die AK
stellte klar, dass es aufgrund des Zeitkontos weder Verfall noch
Verjährung gab, wonach alle offenen Stunden zu zahlen seien. Am Ende
musste sie Klage einreichen, damit die Frau zu ihrem Geld kam. Noch
vor der ersten Gerichtsverhandlung zahlte der Arbeitgeber schließlich
die offenen 11.000 Euro brutto.
AK warnt vor Verfallsfristen
AK-Präsident Andreas Stangl rät AK-Mitgliedern, sich bei offenen
Entgeltansprüchen, so schnell wie möglich an den Betriebsrat, die
Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden. In der Regel gibt es
eine dreijährige Verjährungsfrist. In vielen Kollektivverträgen oder
einzelnen Arbeitsverträgen sind aber deutlich kürzere Verfallsfristen
für bestimmte Entgeltansprüche vorgesehen. Werden diese nicht
rechtzeitig von den Beschäftigten geltend gemacht, können sie nicht
mehr eingebracht werden. „ Die AK setzt sich vehement für die
Abschaffung der Verfallsfristen ein. Wichtig ist, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rasch zur AK kommen, wenn sie
Bestandteile ihres Lohns oder Gehalts nicht bezahlt bekommen “, sagt
Stangl.