AK bestätigt: Österreichischer Lebensmittelhandel gibt Mehrwertsteuersenkung vollständig an Konsument:innen weiter.

Wien (OTS) – Die aktuellen Preismonitore der Arbeiterkammer Wien und
der
Arbeiterkammer Steiermark bestätigen: Der österreichische
Lebensmittelhandel gibt die Senkung der Mehrwertsteuer auf
ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10% auf 4,9% vollständig an die
Kundinnen und Kunden weiter .

Zwtl.: Rainer Will: Lebensmittelhandel hat Wort gehalten

„Jetzt ist es amtlich , der heimische Lebensmittelhandel hat Wort
gehalten und die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel
vollständig an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Das
bestätigt nicht nur die Österreichische Nationalbank , sondern auch
die Arbeiterkammer auf Basis einer breiten Preiserhebung“ , so Rainer
Will , Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands.
„Bei vielen Produkten haben unsere Händler die Preise sogar über das
gesetzlich erforderliche Ausmaß hinaus gesenkt . Wer dem Handel im
Vorfeld pauschal unterstellt hat, die Entlastung würde nicht bei den
Menschen ankommen, ist damit klar widerlegt .“

Die AK Steiermark untersuchte insgesamt 343 Produkte bei fünf
Supermärkten und Diskontern. Die AK Wien nahm 576 Produkte bei sieben
Handelsketten unter die Lupe. Das Ergebnis: Bei allen geprüften
Lebensmittelhändlern kam die steuerliche Entlastung zur Gänze bei den
Konsument:innen an. Viele Geschäfte senkten ihre Preise sogar
stärker, als es durch die reine Mehrwertsteuersenkung erforderlich
gewesen wäre.

„Diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass der intensive
Wettbewerb im österreichischen Lebensmittelhandel funktioniert.
Unsere Händler stehen verlässlich an der Seite der Kundinnen und
Kunden und leisten ihren Beitrag zur Entlastung der Haushalte “ , so
Handelssprecher Will .

Zwtl.: Statistik Austria bestätigt: Lebensmittelhandel agiert
inflationsdämpfend

Der Lebensmittelhandel hatte sich monatelang auf die MwSt-
Umsetzung vorbereitet und rund sechs Millionen Euro in die Umstellung
von Warenwirtschafts- und Kassensystemen investiert. Die konkreten
Produktkategorien, die dem ermäßigten Steuersatz von 4,9%
unterliegen, wurden vom Gesetzgeber durch eine Novelle des
Umsatzsteuergesetzes (UstG) festgelegt. Der heimische Handel war
Umsetzer, nicht Gesetzgeber – er hat diese regulativen Vorgaben 1:1
umgesetzt, die Abgrenzungen selbst lagen in der Verantwortung der
Bundesregierung .

Spannend: Laut Statistik Austria lag die Teuerung bei
Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken in Österreich im Juni
2026 bei durchschnittlich 1,3% . Die Gesamtinflation belief sich
hingegen im Juni auf 3,2% . Der heimische Lebensmittelhandel hat also
deutlich inflationsdämpfend gewirkt.