Wien (OTS) – Österreichs Bäuerinnen und Bauern produzieren
Lebensmittel nach
höchsten gesetzlichen Standards. Sie erfüllen strenge Vorgaben im
Pflanzenschutz, beim Umwelt- und Gewässerschutz sowie bei der
Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig gelangen Lebensmittel auf den
europäischen Markt, die unter Produktionsbedingungen erzeugt wurden,
die in Österreich und der EU längst verboten sind. Für
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, LH-Stellvertreter Stephan
Pernkopf und Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr ist
klar: Lebensmittel mit schlechteren Standards als in der EU, etwa
durch den Einsatz von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln,
dürfen nicht auf unseren Tellern landen. Deshalb veranlasst Totschnig
ab sofort vermehrt Futtermittelkontrollen aus Drittlandimporten durch
die zuständige Behörde BAES.
Gleiche Standards statt doppelter Maßstäbe
Österreich und die EU zählen weltweit zu den Regionen mit den
höchsten Produktionsstandards für Lebensmittel. Besonders im
Pflanzenschutz gelten strenge Vorgaben. Umso weniger nachvollziehbar
ist es, dass Lebensmittel importiert werden, die unter Bedingungen
erzeugt wurden, die heimischen Betrieben aus guten Gründen nicht
erlaubt sind.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig veranlasst daher vermehrt
Futtermittelkontrollen aus Drittlandimporten : „Unsere Bäuerinnen und
Bauern produzieren Lebensmittel unter höchsten Umwelt- und
Qualitätsstandards. Wir bekennen uns klar zu nachhaltiger
Landwirtschaft und diese Qualität hat ihren Preis. Fairer Wettbewerb
kann nur dort stattfinden, wo vergleichbare Spielregeln gelten. Daher
unterstütze ich, dass in den modernen Handelsabkommen neue
Einfuhrkontingente an nachhaltige Produktionsbedingungen geknüpft
sind, die den hohen EU-Produktionsstandards entsprechen. Zusätzlich
verstärken wir die Importkontrollen und sorgen dafür, dass die
strengen EU-Standards, die wir von unseren heimischen Betrieben
verlangen, auch bei Importen konsequent überprüft werden. So schützen
wir unsere Bäuerinnen und Bauern vor unfairem Wettbewerb und stärken
die Versorgung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln.“
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) wird in den kommenden
Monaten Einzel- und Mischfuttermittel auf Rückverfolgbarkeit (
Herkunft), Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, unerwünschte sowie
verbotene Stoffe untersuchen. Zusätzlich zu den Kontrollen des BAES
werden zur Sicherstellung von EU-standardkonformen Futtermitteln auch
Eigenkontrollen der Futtermittelunternehmen und Kontrollen auf Basis
des EU-Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF)
durchgeführt.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf: „Gleiches Recht für alle muss
auch gleiche Produktionsstandards für alle heißen. Deswegen braucht
es strenge Import-Kontrollen. Statt mehr Bürokratie für heimische
Produzenten braucht es mehr Schutz vor ausländischen Produkten, die
nicht unseren Standards entsprechen. Denn es glaubt doch niemand,
dass z.B. in Asien so streng kontrolliert wird wie in Aderklaa.“
Entscheidend ist, wie Lebensmittel hergestellt werden
Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr fordert zusätzlich
zu Import- und Rückstandskontrollen eine stärkere Ausrichtung vom
Produktstandardprinzip hin zum Produktionsstandardprinzip: : „Das
Endprodukt allein sagt nichts darüber aus, unter welchen Bedingungen
Lebensmittel erzeugt wurden. Entscheidend ist, wie sie hergestellt
werden und nach welchen Standards sie erzeugt werden.“ Nur so können
gleiche Wettbewerbsbedingungen für heimische und importierte
Lebensmittel sichergestellt werden. „Die Konsumentinnen und
Konsumenten verlassen sich auf geprüfte Qualität und hohe Standards.
Es kann nicht sein, dass Lebensmittel importiert werden, die unter
Bedingungen erzeugt wurden, die in Österreich aus gutem Grund
unzulässig sind. Es darf keinen Wettbewerb mit zweierlei Maß geben.
Wer höchste Standards von unseren Bäuerinnen und Bauern verlangt,
muss dafür sorgen, dass diese auch für Importware gelten. Faire
Wettbewerbsbedingungen setzen gleiche Regeln für alle voraus. Was in
Österreich aus guten Gründen verboten ist, darf nicht über Importe
wieder auf unseren Tellern landen“ , erklärt Mayr.
Faire Wettbewerbsbedingungen und wirksamer Konsumentenschutz
Importkontrollen schaffen faire Wettbewerbsbedingungen für die
heimische Land- und Lebensmittelwirtschaft und stärken gleichzeitig
den Konsumentenschutz. Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich
darauf verlassen können, dass Lebensmittel – unabhängig von ihrer
Herkunft – nach vergleichbar hohen Standards erzeugt wurden. Dazu
gehören konsequente Rückstandskontrollen bei Agrarimporten ebenso wie
die Weiterentwicklung der Rückstandshöchstgehalte für in der EU nicht
zugelassene und besonders gefährliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe.
Ebenso braucht es verstärkte Kontrollen und Audits entlang der
Importketten, damit die hohen europäischen Standards wirksam
abgesichert werden.
Rückenwind aus dem Nationalrat
Die Forderung nach wirksamen Importkontrollen wird mittlerweile auch
auf Bundesebene breit getragen. Erst kürzlich hat sich der
Nationalrat mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die vereinbarten
Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen für Agrarimporte
konsequent umzusetzen. Dazu zählen verstärkte Importkontrollen,
zusätzliche Audits in Drittstaaten sowie strengere
Rückstandskontrollen bei Importprodukten. Gleichzeitig sollen die
Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
als strategische Prioritäten behandelt werden.
Abschließend appellieren Totschnig, Pernkopf und Mayr an die
Europäische Kommission, die bestehenden Schutzmechanismen konsequent
umzusetzen und weiterzuentwickeln. Verstärkte Importkontrollen,
wirksame Rückstandskontrollen und klare Vorgaben für Agrarimporte
sind zentrale Voraussetzungen, um Versorgungssicherheit,
Konsumentenschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land-
und Lebensmittelwirtschaft langfristig abzusichern.
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