Wo Osteopathie draufsteht, muss Ausbildung drin sein

Wien (OTS) – Wer sich „Osteopath“ nennt, muss entsprechend
qualifiziert sein. Die
Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) fordert umgehend
die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen
Gesundheitsberuf mit einer verbindlichen fünfjährigen qualitätsvollen
Ausbildung – für mehr Qualitätssicherung und Patientensicherheit.

Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ in Österreich nicht
geschützt. Dadurch können auch Personen mit Wochenendfortbildungen
oder kurzen Seminaren im Bereich Osteopathie diese Bezeichnung
verwenden – unabhängig davon, ob sie eine fünfjährige qualitätsvolle
osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben. Für Patientinnen und
Patienten ist damit nicht transparent erkennbar, welche Qualifikation
tatsächlich hinter der Bezeichnung steht.

„ Wo Osteopathie draufsteht, muss eine qualitätsvolle fünfjährige
Ausbildung drin sein. Osteopathie kann nicht in wenigen Wochen oder
einzelnen Seminaren erlernt werden. Dafür braucht es eine
mehrjährige, fundierte Ausbildung mit medizinischem Basiswissen und
einem umfassenden Verständnis osteopathischer Zusammenhänge “, sagt
Margit Halbfurter-Mandler, MSc D.O., Präsidentin der Österreichischen
Gesellschaft für Osteopathie. Eine kontrollierte, fünfjährige
qualitätsvolle Ausbildung schafft die Grundlage dafür, dass Menschen,
die osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, die Qualität
erhalten, die ihnen zusteht. Gleichzeitig können sich auch andere
Akteur im Gesundheitssystem darauf verlassen, dass hinter der
Bezeichnung „Osteopath“ definierte Ausbildungsstandards und die
erforderlichen Qualifikationen stehen – so wie es bei
Gesundheitsberufen selbstverständlich ist: Niemand muss
beispielsweise die Qualifikation eines Kardiologen überprüfen, weil
klar ist, dass hinter dieser Berufsbezeichnung eine definierte
fachliche Ausbildung und entsprechende Standards stehen.

Die OEGO fordert daher eine klare gesetzliche Regelung der
Berufsbezeichnung und die Anerkennung der Osteopathie als
eigenständigen Gesundheitsberuf. Grundlage dafür sind bereits
bestehende europäische Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Mit der
europäischen Norm EN 16686 liegen einheitliche Anforderungen an
Ausbildung und Qualitätssicherung vor. Zahlreiche europäische Länder
haben die Osteopathie bereits gesetzlich geregelt. „ Es geht nicht um
eine Sonderrolle für die Osteopathie. Wir fordern einen klaren
gesetzlichen Rahmen mit verbindlichen Ausbildungsstandards,
transparenten Qualitätskriterien und höchstmöglicher
Patientensicherheit. Die notwendigen Grundlagen liegen längst auf dem
Tisch “, so Halbfurter-Mandler.

Auch wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen die Bedeutung
einer qualitätsgesicherten osteopathischen Versorgung. Im Auftrag der
OEGO wurde 2022 eine Überblicksstudie zur „Wirksamkeit und Sicherheit
osteopathischer Behandlungen“ vom Institut für Allgemeinmedizin und
evidenzbasierte Versorgungsforschung der Medizinischen Universität
Graz durchgeführt. Darüber hinaus beschäftigte sich das Austrian
Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) mit der
Wirksamkeit und Sicherheit osteopathischer Behandlungen sowie mit
Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen der Osteopathie in Europa.

„ Die Osteopathie ist bereits Teil des Gesundheitssystems und
wird von Menschen in Österreich stark nachgefragt. Jetzt braucht es
den nächsten konsequenten Schritt: klare gesetzliche
Rahmenbedingungen, damit Patientinnen und Patienten darauf vertrauen
können, dass osteopathische Leistungen nach nachvollziehbaren
Qualitätsstandards angeboten werden “, sagt Thomas Marschall, MSc
D.O., Vizepräsident der OEGO. Eine gesetzliche Anerkennung schafft
aus Sicht der OEGO die notwendigen und verbindlichen
Rahmenbedingungen für die Osteopathie: Sie verankert einheitliche
Ausbildungsstandards, ermöglicht einen geschützten Berufstitel,
sichert Qualitätssicherung und Fortbildung gesetzlich ab und regelt
die Anerkennung internationaler Qualifikationen. Gleichzeitig bildet
sie die Grundlage für eine qualitätsgesicherte Integration
osteopathischer Leistungen in die Versorgung.

„ Die Politik ist jetzt gefordert: Österreich braucht klare
gesetzliche Regeln für die Osteopathie. Wer sich Osteopath nennt,
muss eine qualitätsgesicherte fünfjährige Ausbildung nachweisen
können. Nur so können wir Patientensicherheit und Qualität dauerhaft
gewährleisten “, fordert Margit Halbfurter-Mandler abschließend.