Industrie zu ETS-Reform: Notwendiger erster Schritt – jetzt weiter nachschärfen

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) sieht den heute von
der
Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag zur Revision des EU-
Emissionshandels (ETS1) als ersten notwendigen Schritt, der in
zentralen Punkten jedoch substanziell nachgebessert werden muss.
„Dass die Kommission den Emissionshandel nun an die
industriepolitische Realität anpassen möchte, ist auch ein Erfolg des
beharrlichen Einsatzes der österreichischen Bundesregierung, allen
voran Bundeskanzler Christian Stocker, Bundesminister Norbert
Totschnig und Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, die gemeinsam
mit europäischen Partnern einen Richtungswechsel auf EU-Ebene
angestoßen haben. Der Emissionshandel bleibt das zentrale europäische
Klimainstrument, aber die nicht vorhandenen Voraussetzungen für die
Transformation sowie die veränderte geopolitische Lage machen
substanzielle Anpassungen unausweichlich, wenn Europa seine
industrielle Wettbewerbsfähigkeit erhalten will“, so IV-
Generalsekretär Christoph Neumayer.

Substanzielle Anpassungen im Kommissionsvorschlag notwendig

Mit der Verlängerung der Freizuteilung von CO2-Zertifikaten kommt
die Europäische Kommission einer langjährigen IV-Forderung nach,
bleibt jedoch noch hinter den für den Standort notwendigen
Erfordernissen. Dieser Schritt greift allen voran Anliegen der
energieintensiven Industrie auf, die für den österreichischen
Wirtschaftsstandort essenziell ist. „Ein verfrühtes Abschmelzen der
Freizuteilung hätte österreichische Anlagen mit Milliarden Euro
jährlich an Mehrkosten belastet. Das sind Mittel, die die Betriebe
dringend für Investitionen in die Dekarbonisierung und den Standort
benötigen. Die Kommission bleibt jedoch auf halbem Wege stehen, die
Freizuteilung soll nur bis 2038 verlängert werden – das ist aus
Industriesicht ungenügend“, erklärt Neumayer.

Mit der Verlängerung des ETS1-Zeitrahmens reagiert die
Europäische Kommission auf einen faktischen Wettbewerbsnachteil des
Industriestandorts Europa. Die damit verbundene Absenkung des
linearen Reduktionsfaktors schafft mehr Handlungsspielraum für
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und durch ein
zu schnelles Abschmelzen mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert
wären. Das wäre insbesondere in jenen Sektoren dramatisch, wo
prozessbedingte Emissionen technisch nicht vermeidbar sind.

Anrechenbarkeit von internationalen Zertifikaten sicherstellen,
Bürokratie minimieren

Besonderen Nachschärfungsbedarf sieht die
Industriellenvereinigung bei der Anrechenbarkeit internationaler
Emissionszertifikate. Diese müssen, wie bereits in früheren
Handelsperioden, direkt im ETS1 nutzbar sein. Eine lediglich
indirekte Einbeziehung von maximal zwei Prozent frühestens ab 2036
bleibt weit hinter dem tatsächlichen Entlastungsbedarf der Industrie
zurück. „Es ist aus Sicht der Industrie nicht verständlich, warum für
Unternehmen nicht in gleichem Umfang gelten soll, was man auf EU-
Ebene erst vor kurzem im EU-Klimagesetz festgeschrieben hat“, so
Neumayer.

Kontraproduktiv sind darüber hinaus die vorgesehenen zusätzlichen
ordnungspolitischen Vorgaben und Berichtspflichten. Während die
Kommission Entlastung verspricht, schafft sie gleichzeitig neue
bürokratische Hürden. Das sendet das völlig falsche Signal an
Unternehmen, die Milliarden in die Transformation investieren sollen.
Die Industrie braucht mehr unternehmerischen Handlungsspielraum und
weniger regulatorische Belastung – nicht das Gegenteil.

„Jetzt sind Rat und Europäisches Parlament gefordert, den
Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent
nachzuschärfen. Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits
für eine substanzielle Reform ausgesprochen – auch im Rat muss mit
Nachdruck dafür gekämpft werden. Die Zeit drängt: Jede weitere
Verzögerung kostet Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und
Arbeitsplätze – das kann sich Europa angesichts der aktuellen
wirtschaftlichen Lage nicht länger leisten“, so Neumayer
abschließend.