Wien (OTS) – Ab 19. Juli dürfen große Modekonzerne in der EU
grundsätzlich keine
unverkaufte Kleidung und Schuhe mehr vernichten. Die
Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt das EU-Vernichtungsverbot
als wichtigen historischen Meilenstein gegen Wegwerf-Mode. Doch in
Österreich droht das Verbot ins Leere zu laufen: Zwar gilt das Verbot
unmittelbar, doch Umweltminister Norbert Totschnig hat das
vorgeschriebene nationale Begleitgesetz nicht vorgelegt. In diesem
müssen aber die drohenden Strafen festgelegt werden. Somit ist die
Vernichtung neuwertiger Kleidung und Schuhe in Österreich zwar ab
Sonntag verboten, bleibt aber straffrei. Greenpeace wird deswegen
offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen und fordert
Minister Totschnig auf, das nationale Begleitgesetz jetzt rasch
vorzulegen.
Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich: „Die
Vernichtung von Textilien ist ein massives Umweltproblem, dem das EU-
Verbot entgegenwirken soll. Doch ohne das nötige Begleitgesetz, in
dem Strafen und Sanktionen geregelt werden, ist das Verbot in
Österreich zahnlos. Wenn nächste Woche tonnenweise T-Shirts im
Schredder landen, müssten unsere Behörde tatenlos zusehen.“
Das Problem von Warenvernichtung ist riesig: Greenpeace schätzt, dass
allein 2021 in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige
Kleidung und Schuhe im Wert von 155 Millionen Euro vernichtet wurden.
Die konkreten Strafen müssen laut der EU-Verordnung die
Mitgliedsländer festsetzen. Da Umweltminister Totschnig bisher kein
Begleitgesetz vorgelegt hat, droht das Verbot nun ins Leere zu laufen
und das obwohl die Verordnung bereits seit 2023 bekannt war. Große
Modekonzerne können überschüssige Ware vorerst weiter illegal
entsorgen, ohne Konsequenzen zu fürchten. Greenpeace wird deshalb
eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen.
Zusätzlich verwässern Schlupflöcher das europäische Gesetz. Konzerne
dürfen Kleidung weiterhin legal vernichten, wenn sie diese etwa
dreimal erfolglos zum Spenden anbieten oder sie hygienische Gründe
vorweisen können. Diese Ausnahmen schwächen die Wirkung des Verbots.
Doch ohne strenge nationale Regeln bleibt der historische Meilenstein
ohnehin nur ein Papiertiger.
„Wir fordern von Minister Totschnig ein Gesetz, das die Vorgaben der
EU-Verordnung ernst nimmt: wirksame Strafen und ein lückenloses
Kontrollsystem. Nur so wird aus dem europäischen Vernichtungsverbot
ein echter Schutzschild für die Umwelt – und nicht nur ein
wirkungsloses Gesetz auf dem Papier” , so Bittner.
Wenn Bürger:innen oder Mitarbeiter:innen bemerken, dass Konzerne
neuwertige Kleidung in den Müllcontainer werfen oder anderweitig
vernichten, können sie diesen Missstand über die Greenpeace
Whistleblower-Plattform greenpeace.at/missstand-melden melden.