Novelle für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten passiert den Bundesrat

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der
Bundesrat heute
mehrheitlich für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG)
ausgesprochen. Damit sollen Probleme vermieden werden, die aufgrund
langer UVP-Genehmigungsverfahren für die Planung von
Bundesstraßenprojekten entstehen können. Die Novelle bringt auch neue
Bestimmungen für den flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur
für Elektrofahrzeuge im hochrangigen Straßennetz.

Eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes passierte die
Länderkammer ebenfalls nur mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Ein
zentraler Punkt sind dabei neue Regeln und Klarstellungen bei den
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in
sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs.

Änderungen im Kraftfahrgesetz, die unter anderem die Verlängerung
der Intervalle für die wiederkehrenden § 57a-Überprüfung von Kfz und
Motorrädern („Pickerl“) bringt, fanden die Billigung aller im
Bundesrat vertretenen Parteien außer der Grünen.

Bundestraßen: Fristhemmung durch UVP-Verfahren und Ausbau der
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Die Novelle des Bundesstraßengesetzes (BStG) reagiert darauf,
dass derzeit die Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen nur
fünf Jahre gilt, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Da UVP-
Verfahren auch länger dauern können, kann es zu Unsicherheiten in der
weiteren Projektplanung kommen. Künftig soll ein anhängiges UVP-
Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen. Damit soll die
Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens
gewährleistet werden. Vor allem soll verhindert werden, dass im
Planungsgebiet bauliche Maßnahmen gesetzt werden, die die Umsetzung
des Projekts beeinträchtigen könnten.

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat die Novelle um
Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
erweitert. Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer
entsprechende Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge
errichtet werden. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen dabei nach
Möglichkeit auch Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie
Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Dazu ist es erforderlich, die
bestehenden Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und
Tankstellen neu zu regeln. Damit sollen Eingriffe in Vertragsrechte
möglich sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur
verhindern.

Das vorliegende Gesetz zeige einmal mehr die Unfähigkeit der
Bundesregierung, wichtige Zukunftsthemen adäquat umzusetzen, meinte
Michael Bernard (FPÖ/N). Es zeige sich auch, dass die Koalition nicht
gewillt sei, den von ihr angekündigten Bürokratieabbau tatsächlich
umzusetzen. Die FPÖ habe einen Vorschlag zu einer tatsächlichen
Verfahrensvollkonzentration bei einer einzigen Behörde vorgelegt,
dieser sei aber abgelehnt worden. Was den Ausbau der elektrischen
Ladestationen für Schwerlast-Lkw betreffe, so sei das vorgeschlagene
Modell weder praxistauglich noch wirtschaftlich. Sinnvoller wäre es,
anstatt in Elektromobilität in Wasserstofftechnologie und in
alternative Kraftstoffe zu investieren.

Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den wichtigen Schritt in
Richtung mehr Planungssicherheit für große Infrastrukturprojekte. Da
es immer mehr E-Mobilität gebe, müsse die Lade-Infrastruktur
wesentlich ausgebaut werden. Auch Harald Himmer (ÖVP/W) sprach sich
für die Änderungen des Bundesstraßengesetzes aus.

Planungsgebietsverordnungen seien schwerwiegende Eingriffe in die
Nutzung von Grundstücken, hielt Simone Jagl (Grüne/N) fest. Die
Beschränkung der Gültigkeit auf fünf Jahre sei daher sinnvoll. Statt
nun schnellere UVP-Verfahren zu schaffen, verlängere man einfach die
Gültigkeit dieses Eingriffs in die Eigentumsrechte. Die Förderung der
Elektromobilität sei zwar zu begrüßen. Nicht mittragen könnten die
Grünen aber das parlamentarische Vorgehen, ein an sich gutes Anliegen
mittels eines kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrags „durch das
Parlament zu peitschen“.

Hanke: Novelle schafft Rechtssicherheit für Straßenprojekte

Mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten
sah Verkehrsminister Peter Hanke in der Novelle. Komplexe UVP-
Verfahren würden oft länger als fünf Jahre dauern. Daher sei es
wichtig, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung während
des UVP-Verfahrens behielten und nicht neu erlassen werden müssten,
betonte er. Die Mobilitätswende und der Ausbau der Elektromobilität
seien im vollen Gange, daher müsse das Angebot an Ladeeinrichtungen
rasch ausgebaut werden. Daher schaffe die Novelle die Voraussetzungen
für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des
hochrangigen Straßennetzes. Dabei wolle man auch die
Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs durch begleitende
Serviceeinrichtungen verbessern.

Luftfahrtgesetz regelt Zuverlässigkeitsüberprüfungen und
Drohnenversicherungen neu

Mit einem Initiativantrag , der im Verkehrsausschuss des
Nationalrats dann noch um mehrere Punkte erweitert wurde, haben die
Koalitionsfraktionen eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes
auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt sind Klarstellungen für die
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in
sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Was
„Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes darstellt, wird künftig
genauer definiert. Weiters wird der Datenschutz und der Rechtsschutz
im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses sichergestellt.
Weitere Punkte betreffen Klarstellungen zur Definition von
Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Auch die
Nutzung von Drohnen in der öffentlichen Sicherheit und die
Versicherung von Drohnen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung sind von
der Novelle umfasst.

Kraftfahrgesetz legt neue Intervalle für Pickerl-Überprüfungen
fest

Der Bundesrat begrüßte auch mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und
NEOS umfangreiche Neuerungen im Kraftfahrgesetz. Ein zentraler Punkt
der 42. Kraftfahrgesetz-Novelle ist die Verlängerung der Intervalle
für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl
-Überprüfung“). Auch hier war ein Initiativantrag der
Koalitionsfraktionen im Verkehrsausschuss um weitere Bestimmungen
ergänzt worden. Anpassungen erfolgen etwa bei den Regeln für
Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen.

Anders als die Grünen trugen die Freiheitlichen den Beschluss
trotz einer Reihe von Einwände mit. Unter anderem wollen sie
Erleichterungen für Besitzerinnen und Besitzer historischer Fahrzeuge
und von Zweirädern, die nur saisonal genützt werden. Der
niederösterreichische FPÖ-Bundesratsmandatar Michael Bernard brachte
daher einen Entschließungsantrag ein, für diese Fahrzeuge die aus
seiner Sicht bewährte viermonatige Toleranzfrist bei der
wiederkehrenden Begutachtung beizubehalten. Bei der Abwicklung von
Verlassenschaften solle zudem eine „angemessene Schon- bzw.
Übergangsfrist“ vorgesehen werden, um Zusatzkosten für Erbende und
die Allgemeinheit zu vermeiden. Der Antrag fand keine Mehrheit. (
Schluss Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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