Grüne Wien/Prack, Huemer: „Rückzug des Marktamtsleiters Kutheil war überfällig“

Wien (OTS) – Bei den Grünen Wien sieht man den Rückzug des
Marktamtsleiters
Andreas Kutheil als überfälligen Schritt: “Es ist angesichts der
Schwere der Vorwürfe erschreckend, dass die Magistratsdirektion und
die zuständige Stadträtin Bettina Emmerlin bis jetzt keine
Suspendierung gegen die MA59-Leitung ausgesprochen haben. Dass
Kutheil jetzt geht, entledigt Stadträtin und die Magistratsdirektion
nicht ihrer Verantwortung für die volle Aufklärung dieser Vorwürfe”,
kritisieren der Klubobmann Georg Prack und Personalsprecherin Barbara
Huemer von den Grünen Wien.

Laut Informationen der Grünen wurden Magistratsdirektion und
Stadträtin Emmerling am 1. Juni 2026 mündlich und am 1. Juli 2026
schriftlich von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt. „Die
Magistratsdirektion und die zuständige Stadträtin Emmerling müssen
transparent machen, seit wann sie über die Vorwürfe informiert sind
und sich erklären, warum sie seitdem nicht gehandelt haben. Der
Verzicht auf eine Suspendierung kann dazu führen, dass am Ende der
Prüfung zum Schaden der Stadt etwaige dienstrechtliche Konsequenzen
nicht durchgesetzt werden können. Gleichzeitig können
Schadenersatzansprüche gegenüber den betroffenen Mitarbeiter:innen
entstehen, weil der Fürsorgepflicht nicht nachgekommen wurde“, so
Prack und Huemer.

Bei den Grünen stellt man sich angesichts des vorgeworfenen
Fehlverhaltens der MA59-Leitung die Frage, warum die
Magistratsdirektion und die zuständige Stadträtin bisher von einer
Suspendierung abgesehen haben. Ohne Suspendierung konnte die MA59-
Leitung bis heute weiter schalten und walten und es besteht die
Gefahr, dass etwaige Beweise beseitigt wurden. „Angesichts des groben
Fehlverhaltens, das vorgeworfen wird, ist es nicht nachvollziehbar,
dass die Leitung der MA59 bisher offenbar nicht vom Dienst
freigestellt wurde. Zumindest bis zum Abschluss der Prüfung der
Vorwürfe hätte das schon die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
gegenüber den Mitarbeiter:innen geboten. Eine Suspendierung wäre aber
auch notwendig, gewesen, um etwaige disziplinarrechtliche
Konsequenzen, die bei der Schwere der Vorwürfe bis zur Entlassung
gehen könnten, abzusichern.“, kritisieren Prack und Huemer
abschließend.