Wien (PK) – Der Bundesrat gab heute grünes Licht für das
ESAP-Justizgesetz sowie
eine Reform des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft. Vorgesehen
sind dabei ein zentraler EU-weiter Zugang zu Unternehmensdaten bzw.
die Vereinheitlichung der anwaltlichen Pensionseinrichtungen.
Unionsweiter Abruf von Unternehmensunterlagen
ÖVP, SPÖ und Grüne sprachen sich für die nationale Umsetzung des
zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“
– ESAP) aus, damit Unternehmensunterlagen in einem einfachen und
strukturierten Format unionsweit abrufbar werden. Das soll etwa die
Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte
Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie
Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen.
Durch die Bündelung von Informationen werde es einfacher, sich
ein Bild über ein Unternehmen zu machen, erklärte Justizministerin
Anna Sporrer die Regierungsvorlage. Die Transparenz werde gestärkt
und es gebe keine neuen Veröffentlichungspflichten, unterstrich sie.
Bestehende Informationen würden in strukturierter Form an das
europäische Portal weitergeleitet. Die Regelung bedeute zusätzliche
Software, Verwaltung, Beratung und Kosten, kritisierte Andreas Arthur
Spanring (FPÖ/N). Neue Strafen würden für jene drohen, die Fehler
machen, erklärte er die Ablehnung der Freiheitlichen.
Europäisches Recht werde in nationales Recht umgesetzt, so Karl
Weber (ÖVP/N). In Zeiten des globalen Wettbewerbs hielt er gemeinsame
Standards in der EU für besonders wichtig. Bewährte Systeme würden
sinnvoll weiterentwickelt, war Weber überzeugt. Informationen, die
heute bereits veröffentlicht werden müssen, würden einfacher
verfügbar, informierte Verena Schweiger (SPÖ/W). Es werde ein
einheitlicher europäischer Zugang zu Informationen geschaffen und
damit auch der österreichische Wirtschaftsstandort gestärkt, war sie
überzeugt.
Mit nur einem Klick würden die Unternehmensinformationen
zugänglich, führte Elisabeth Kittl (Grüne/W) aus. Der FPÖ hielt sie
vor, dass ihr der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten weniger
wichtig sei, als der Aufwand für Konzerne.
Einstimmigkeit zur Vereinheitlichung des Pensionssystems für
Rechtsanwälte
Einigkeit herrschte im Bundesrat dazu, das Pensionssystem der
österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufzustellen. So soll eine
gemeinsame Einrichtung die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der
Rechtsanwaltskammern ablösen. Dazu müssen zumindest sechs
Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“
fassen. Die Organisation werde modernisiert, Abläufe würden
vereinfacht und Kosten gesenkt, unterstrich Justizministerin Anna
Sporrer. Verbesserungen gebe es zusätzlich für Frauen rund um die
Geburt, ging sie auf mögliche Befreiungen von der Kammerumlage ein.
Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf
zu erreichen, sieht das Gesetz vor, die bestehenden Möglichkeiten für
den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen, erklärte
Barbara Prügl (ÖVP/O). Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen haben
Einigkeit über die Bundesländergrenzen hinweg geschaffen, unterstrich
sie. Nur 25,6 % der Rechtsanwälte seien Frauen, zeigte Prügl auf und
blickte dabei auch in Richtung Deutschland und Griechenland, die
einen höheren Frauenanteil aufweisen.
Die Novelle sei von den betroffenen Berufsgruppen selbst
angestoßen worden, hob Werner Gradwohl (FPÖ/St) hervor. Nun gelte es,
den Rechtsrahmen entsprechend anzupassen und die gesetzliche
Grundlage bereitzustellen. Auch Gradwohl erkannte Verbesserungen für
junge Familien. Manfred Mertel (SPÖ/K) ging auf das rechtsstaatliche
Prinzip ein. Das Berufsrecht müsse erweitert werden, verwies er auf
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Rechtsanwältinnen. (
Schluss Bundesrat) gla
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